Europas und Österreichs Antworten auf die Situation Geflüchteter aus der Ukraine - Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Massenflucht

Online Podiumsdiskussion

7. April 2022, 18:00-19:30

Diskutant*innen:

Margit Ammer, Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte, Wien

Sabine Bauer-Amin, Projektmanagerin Schutz und Teilhabe beim International Rescue Committee Landau an der Isar

Albert Kraler, Department für Migration und Globalisierung, Universität für Weiterbildung Krems

Moderation: Rainer Bauböck, Kommission für Migrations- und Integrationsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften

Aufnahme der Veranstaltung

Am 24. Februar 2022 marschierte die Russische Föderation in die Ukraine ein und eskalierte damit einen Konflikt, der seit 2014 schwelt. Der Krieg hat laut UNHCR inzwischen fast 4 Millionen Menschen aus der Ukraine vertrieben. Die große Mehrheit fand zunächst in den angrenzenden Ländern der Europäischen Union (EU), insbesondere in Polen, aber auch in Ungarn, Rumänien und der Slowakei Aufnahme. Viele von ihnen reisen jedoch weiter und passieren dabei auch Österreich. Die Presse spricht auf Basis von Daten des Flüchtlingskoordinators Michael Tacaks am 25. März 2022 von mehr als 200.000 Vertriebenen, die bisher nach Österreich kamen, von denen bislang allerdings nur ein Bruchteil registriert wurde. Am 3. März 2022 beschlossen die Mitgliedsstaaten der EU, zum Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine erstmals die Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) zu aktivieren. Diese wurde in Reaktion auf den großen Zustrom von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien im Jahr 2001 beschlossen, ist jedoch vor dem März 2022 nie zum Einsatz gekommen. Die Richtlinie gewährt den Geflüchteten vorübergehenden Schutz, ohne dass sie dafür ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Dies gilt jedoch umfassend nur für ukrainische Staatsbürger*innen. Bei Staatenlosen und Drittstaatsbürger*innen, die zum Zeitpunkt des Kriegsausbruchs in der Ukraine ansässig waren, ist es dagegen den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie diesen denselben Schutzstatus gewähren. Österreich hat sich dagegen entschieden. Die Podiumsdiskussion wird aus rechtswissenschaftlicher, politikwissenschaftlicher und einer wissenschaftlichen NGO-Perspektive einen ersten Einblick in die Umsetzung der Massenzustrom-Richtlinie auf europäischer und österreichischer Ebene geben und auch die Möglichkeiten eines Lastenausgleichs zwischen den EU-Staaten diskutieren, der von der EU-Kommission angepeilt wird.

Eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Refugee Outreach & Research Network