Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer Landt- vnd peinliche Gerichts Ordnung : Deren erster Thail handelt das Malefitz, und was demselben anhängig ist ... Der ander Thail erklärt die Ordnung, wie man das Malefitz Recht besitzen ... Der dritte Thail helt in sich etliche Artickel von Unzuchten, so in Gericht begangen werden ...

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Ort / Verlag:Gedruckt zu Grätz : In Verlegung Sebastian Haupt, 1638
Erscheinungsjahr:1638
Ausgabe:Im 1574. Jahr verbessert, erleutert, verglichen und auffgericht ...
Sprache:Deutsch
Beschreibung:[7] Bl., 57 S.
Anmerkungen:Erscheinungsvermerk (S. 57) in Vorlageform: Gedruckt in der Fürstlichen Hauptstatt Grätz in Steyer, Bey Ernst Widmanstetters sel: Erben. In Verlegung Sebastien Haupt, Buchführers. Im Jahr M.DC.XXXVIII
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Beschreibung
Weitere Titel:Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer Landt- und peinliche Gerichts Ordnung
ac_no:AC09435749
Hierarchiestufe:Monografie