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INTERNER BEREICH Zugang nur für MitarbeiterInnen der ÖAW
Berechtigungen für den Zugang zur kaufmännischen Software (Rechnungswesen, Personalverrechnung) werden
von der Verwaltungsstelle für das Rechnungswesen ausschließlich nach Vorlage eines (formlosen)
schriftlichen Antrags der/des Anweisungsberechtigten der Forschungs-/Verwaltungseinheit vergeben. |