Die automatisierte Sprachanalyse im Asylverfahren - Rechtsschutz beim Einsatz von Algorithmen
Die automatisierte Sprachanalyse im Asylverfahren - Rechtsschutz beim Einsatz von Algorithmen
In Deutschland wird die automatisierte Spracherkennung zur Herkunftslandbestimmung im Asylverfahren schon eingesetzt, die österreichische Regierung lässt sie prüfen. Durch diese Software soll anhand von Sprachbeispielen der Asylwerbenden ihre Staatsangehörigkeit festgestellt werden. Dies ist für Entscheidung über den Asylantrag oft auschlaggebend. An den Sprachanalysen und an ihrer Automatisierung gibt es viel Kritik, die u.a. Annahmen über den Zusammenhang zwischen Sprache und Staatsangehörigkeit, die Fehlerrate der Software und ihre Transparenz betrifft. Dies wirft rechtliche Fragen darüber auf, wie Betroffene Algorithmen im Verwaltungsverfahren überprüfen lassen können. Ein ausreichender Rechtsschutz muss auch bei Algorithmeneinsatz im Beweisverfahren gewährleistet sein. Was die Rechtsschutzmöglichkeiten sind, wo Lücken bestehen und wie diese gefüllt werden könnten, sind Fragen, denen sich Angelika Adensamer in ihrer Dissertation an der Universität Graz im Rahmen des Projekts DiGrenz - Digitalisierung im Asylverfahren widmet.