Nanomaterialien und andere innovative Materialien (Advanced Materials) bieten interessante Anwendungsmöglichkeiten und Funktionen. Sie werden daher verstärkt in neuen Produkten und in vielen Branchen verwendet. Allerdings müssen auch die möglichen unerwünschten Folgen sorgfältig erforscht und bewertet werden. NanoTrust-Advanced, die nunmehr 6. Phase des seit 2007 laufenden Langzeitprojekts NanoTrust, spielt hier eine wichtige Rolle.
Auch in Europa zählen Nanomaterialien und Advanced Materials (kurz: NM&AM) zu den sogenannten „Key Enabling Technologies“, die die Wettwerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft für die kommenden Jahrzehnte garantieren sollen. NanoTrust-Advanced wird zunächst die sicherheits- und risikorelevanten Aspekte von NM&AM untersuchen.
Die Ergebnisse werden, wie bisher, regelmäßig in den etablierten NanoTrust-Dossiers sowie in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Alle aktuellen Information zum Projekt sind auf der NanoTrust Webpage zu finden. Die jährliche NanoTrust-Konferenz stellt unterschiedliche Themenschwerpunkte in den Mittelpunkt.
Eine Brücke zwischen Wissenschaft und Politik
Einen wesentlichen Stellenwert hat die wissenschaftsbasierte Politikberatung, in der die erarbeiteten Erkenntnisse als primärer Ausgangspunkt für qualifizierte Entscheidungen dienen sollen. So identifiziert das NanoTrust-Team seit 2016 mögliche Forschungsthemen für das österreichische Sicherheitsforschungsprogramm („Nano-EHS“), das vom BMK verantwortet wird. Dieses Forschungsprogramm ist die konsequente Umsetzung einer der Hauptempfehlungen des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie (ÖNAP) und wird jährlich ausgeschrieben und an aktuelle Entwicklungen in diesem Forschungsbereich angepasst.
Und schließlich bietet NanoTrust-Advanced eine unabhängige Diskussionsplattform für Ministerien, Behörden und andere in der Nanosicherheit tätige Akteure, um in einem sachlichen Rahmen Standpunkte austauschen zu können. Über die Leitung der Nanoinformationskommission (NIK), die der Leiter des NanoTrust-Advanced-Teams André Gazsó auch in der zweiten Funktionsperiode bis 2023 innehat, können auch die auf Basis des Österreichischen Aktionsplans Nanotechnologie entwickelten Governance-Instrumente für diesen strukturierten Wissens- und Meinungsaustausch genutzt werden, etwa die Nanoinformationskommission des Gesundheitsministeriums, die Arbeitsgruppe Nano-Arbeitnehmerschutz der AUVA oder die Standardisierungsgruppe „Nanotechnologie“ des Österreichischen Normungsinstituts. Dieser permanente Wissens- und Erfahrungsaustausch, der hier auf vielen Ebenen und in zahlreichen Gremien stattfindet, trägt zur sicheren und nachhaltigen Entwicklung dieser neuen Materialien bei.
Hier geht es zum Projekt NanoTrust (bis 09/2020)
In der Europäischen Union (EU) ist das Chemikalienrecht weitgehend harmonisiert. Jedoch werden Nanomaterialien, obwohl sie bereits seit Jahrzehnten in Gebrauch sind, in der Gesetzgebung häufig nicht speziell geregelt. Informationen darüber, wie, wo, und in welchen Mengen sie auf dem EU-Markt verwendet werden, sind rar. Da sich kein EU-weites Nanoregister in Planung befindet, haben viele Mitgliedstaaten national verbindliche Register eingeführt. Frankreich machte 2013 mit dem ersten nationalen Nanoregister den Anfang. Vier weitere Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind dem Beispiel gefolgt. Alle der nationalen Nanoregister legen starken Wert auf die Vermeidung von Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf die eingeforderten Informationen oder den Zeitpunkt der Registrierung.
Kunststoffen werden unterschiedliche Additive zugesetzt, um entweder die Verarbeitbarkeit zu verbessern, die Produkteigenschaften zu verändern oder um sie gegen Wärme, UV bzw. Lichteinflüsse zu schützen. Bei einem Polymer-Nanokomposit weisen die Additive zumindest in einer Dimension eine Größenordnung von unter 100 nm auf und können plättchen-, faser- oder partikelförmig sein. Sie dienen vor allem der Verbesserung der Zugfestigkeit, der Wärmeformbeständigkeit, des Brandschutzes, der optischen und elektrischen Eigenschaften sowie der Barriereeigenschaften des Kunststoffs. Zu den Nano-Additiven zählen Schichtsilikate wie Montmorillonit, kohlenstoffbasierte Additive (z. B. Carbon Black, Carbon Nanotubes, Graphen), nanoskalige Metalloxide (z.B. SiO2, TiO2, Al2O3), Metalle (z. B. Nanosilber, -gold, -kupfer) oder organische Additive wie Nanocellulose oder LigninNanopartikel. Neben der Ressourceneinsparung und der Gewichtsreduktion haben NanoAdditive auch das Potenzial schädliche Substanzen, wie z.B. umweltproblematische halogenierte Flammschutzmittel, zu ersetzen.
Polymer-Nanokomposite finden weltweit bereits in Verpackungsmaterialien, der Automobilindustrie und dem Transportwesen, der Luftund Raumfahrt sowie in der Energietechnologie, aber auch in Sportartikeln, Anwendung.
Unternehmensbefragungen in der österreichischen Automobil- und Elektronikindustrie haben jedoch gezeigt, dass Nano-Additive derzeit in diesen Branchen noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die Gründe sind vor allem Probleme mit der Dispergierbarkeit, die Herstellung in größerem Maßstab, ein zu hohes Preisniveau und ein ungewisser Einfluss auf Mensch und Umwelt. In Hinblick auf Freisetzung, Exposition und Umweltverhalten bestehen noch erhebliche Wissenslücken und Forschungsbedarf.
Chemicals legislation is largely harmonisedwithin the European Union (EU), but even though nanomaterials have been in use for decades, they are often not specifically addressed in legislation. Information about how and where they are used on the EU market, and in what quantities, is scarce. As no common EU-wide nano-registry is in sight for the near future, many member states have launched national mandatory registries. The first such nano-registry was introduced in France in 2013, with four countries in the European Union and the European Economic Area (EEA) having since followed suit. Whilst the prevention of risks to human health and the environment is central to all national nano-registries, differences can be found with regard to the required information or the timing of registration.
A number of concepts address safety-relevant issues of innovative materials and products. The Safe-by-Design (SbD) concept is one of these, and aims to take account of these safety issues early on and during the entire product development process. The nano-specific concepts of SbD are intended to address prevailing uncertainties about potential risks to the environment and human health at the beginning stages in the development of new nanomaterials and products. The basic assumption of the SbD concept is that risks can be reduced through the choice of materials, products, tools and technologies, making them as safe as possible. Particular attention is paid to the product development stage, when it is still possible to intervene to control the selection of these factors. In line with the precautionary principle, the early integration of safety in the innovation process is generally seen as desirable.
Eine Reihe von Konzepten befasst sich mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen bezüglich innovativer Materialien und Produkte. Das Safe-by-Design (SbD)-Konzept ist eines davon und hat zum Ziel, diese Sicherheitsfragen schon zu Beginn und während der gesamten Produktentwicklungsphase zu berücksichtigen. Durch die nanospezifischen SbD-Konzepte sollen die herrschenden Unsicherheiten über die potenziellen Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit schon früh im Innovationsprozess von neuen Nanomaterialien und -produkten adressiert werden. Die Grundannahme des SbD-Konzeptes besagt, dass Risiken durch den Einsatz von möglichst sicheren Materialien, Produkten, Werkzeugen und Techniken reduziert werden können. Augenmerk wird dabei besonders auf die Produktentwicklungsphase gelegt, in welcher bei der Auswahl dieser Faktoren noch steuernd eingegriffen werden kann. Die frühe Integration von Sicherheit in den Innovationsprozess gilt im Sinne des Vorsorgeprinzips generell als erstrebenswert.
Nanomaterials can improve the properties of food contact materials. Innovations of this kind are of particular interest for food packaging made out of plastic materials. The purpose of their use is to improve food storage and so to guarantee both freshness and quality. A further goal is to improve the technical properties of materials in order to make them sturdier more resistant to abrasion, and easier to process. Food contact materials are subject to a number of EU consumer protection regulations. Nanomaterials require authorisation by the European Food Safety Authority (EFSA), being responsible for assessing their safety. For nanomaterials authorised for use in the EU, specifications and restrictions are laid down in order to prevent consumers being exposed to them or to keep exposure as low as possible, and so to rule out any danger to health. At the end of the product lifetime, workers of recycling and waste treatment facilities may be exposed to higher levels of ultra ne particles or particulate matter may also be released unintentionally. To date, however, it has not been demonstrated that recycling polymers containing nanomaterials leads to any increased exposure of employees. With regard to environmental protection, little is known at present about the specific behaviour of nanomaterials and composites during waste treatment processes. There is also a need for comprehensive research on how far nanomaterials can be recycled, in order to develop sustainable nanotechnology.
Nanomaterialien können die Eigenschaften von Lebensmittelkontaktmaterialien verbessern. Insbesondere für Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff sind derartige Innovationen von großem Interesse. Sie zielen darauf ab, die Lagerungsfähigkeit von Lebensmitteln zu erhöhen und damit die Frische sowie Qualität zu gewährleisten. Auch die technischen Eigenschaften, wie Härte, Abriebbeständigkeit oder Verarbeitbarkeit von Materialien sollen verbessert werden. Lebensmittelkontaktmaterialien unterliegen zum Schutz der VerbraucherInnen in der EU einer Reihe von Vorschriften. Nanomaterialien müssen zugelassen werden und werden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einer Sicherheitsbewertung unterzogen. Bei den in der EU zugelassenen Nanomaterialien werden Spezifikationen und Beschränkungen für eine Verwendung festgelegt, um eine Exposition der VerbraucherInnen zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten und damit ein gesundheitliches Risiko auszuschließen. In Recycling- bzw. Abfallbehandlungsanlagen kann es zu erhöhter Ultra- bzw. Feinstaubbelastung von ArbeitnehmerInnen kommen, wodurch auch unbeabsichtigt Nanomaterialien freigesetzt werden können. Bislang gibt es jedoch keine verlässlichen Nachweise, dass das Recycling von Nanomaterial-haltigen Polymeren zu einer erhöhten Exposition von ArbeitnehmerInnen führt. Hinsichtlich der Umweltschutzaspekte ist bis dato wenig über das spezifische Verhalten von Nanomaterialien und -kompositen während Abfallbehandlungsprozessen bekannt. Auch wären umfassende Untersuchungen zur Rezyklierbarkeit von Nanokompositen im Sinne einer nachhaltigen Nanotechnologie notwendig.
Spätestens seit den Konflikten um die Gentechnologie in den 1990er-Jahren ist Risikokommunikation ein fixer Bestandteil der Technologieregulierung geworden: Ob Behörden, Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft und Industrie, Interessensvertretungen und BürgerInnen: Ihre Ansichten und Bedürfnisse sollen berücksichtigt und in Regulierungskontext eingebunden werden. Dabei gestaltet sich Risikokommunikation je nach Funktion und Zielsetzung unterschiedlich. Voraussetzungen dafür, dass Risikokommunikation gelingen kann, sind Faktoren wie Zeitpunkt, beteiligte Akteure, AdressatInnen sowie angemessene Aufbereitung der Information und Transparenz des Prozesses. Diese Prozesse müssen auch im zeitlichen Verlauf regelmäßig evaluiert und angepasst werden.
Im deutschsprachigen Raum ist Risikokommunikation ein Teil der Nano-Regulierungspolitik und in den Nationalen Aktionsplänen festgelegt; Umsetzungsberichte evaluieren diese Strategien. Dieses Dossier gibt Einblick in Grundlagen der Risikokommunikation, bevor es beispielhaft auf Kommunikationskonzepte und Leitfäden aus der Schweiz, Deutschland und Österreich eingeht.
Technikfolgenabschätzung (TA) erforscht und bewertet auf systematische Weise die Auswirkungen der Implementation technischer Anlagen oder Anwendungen auf andere Systeme. Diese können naturwissenschaftlicher, technischer, ökonomischer, gesellschaftlicher oder auch politischer Natur sein. Insofern ist TA immer ein interdisziplinäres, sehr oft sogar ein transdisziplinäres Unternehmen und auf relevante Wissensbestände aus vielen Disziplinen und professionellen Zusammenhängen angewiesen. Werden diese Analysen sowohl in einen Zukunfts- und einen Wahrscheinlichkeitskontext gestellt, beschäftigt sich Technikfolgenabschätzung mit der Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken von Technologien bzw. bestimmten Anwendungen, sowohl quantitativ, semiquantitativ oder auch qualitativ. Im Falle neuer Technologien bzw. Anwendungen wird es vielfach nicht möglich sein, eine vollständige Quantifizierung zu erreichen, daher sind auch gängige Risikoanalyse-Methoden nur bedingt oder gar nicht anwendbar, auch wenn sie nach wie vor als Richtschnur und Orientierung gelten. In Österreich hat man daher schon frühzeitig auf einen offenen und möglichst umfassenden Sicherheitsdiskurs hinsichtlich der Entwicklung und des Umganges mit Nanomaterialien gesetzt. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand der Diskussionen und eingesetzter Instrumente.
Titandioxid-Nanopartikel werden für eine Verwendung als UV-Filter in Kosmetika oberflächenmodifiziert, um die photokatalytische Aktivität zu vermindern und eine bessere Dispergierbarkeit zu gewährleisten. Auch nanopartikuläres Zinkoxid und Siliziumdioxid finden oberflächenmodifiziert in Kosmetika Verwendung. Verschiedene Nanomaterialien sind für eine Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien, etwa für Kunststoffverpackungen, zugelassen. Um die gleichmäßige Dispergierbarkeit und die gute Anbindung an die Polymermatrix zu ermöglichen, werden die Nanopartikel durch eine Oberflächenmodifikation funktionalisiert. Das toxische Potenzial eines Nanomaterials wird durch dessen Oberfläche entscheidend beeinflusst. Durch die Wahl einer geeigneten Substanz zur Oberflächenmodifikation kann das toxische Potenzial eines chemischen Stoffes reduziert werden. Doch oft widersprechen sich die Ergebnisse von Studien, ob Oberflächenmodifikationen die Toxizität eines Nanomaterials verringern oder sogar erhöhen können. Wenngleich Nanopartikel aus zwei oder mehreren Materialien zusammengesetzt sein können, finden in den derzeitigen Regelungen betreffend Kennzeichnungspflichten und Sicherheitsbewertungen von Nanomaterialien in der EU Substanzen, die zur Oberflächenmodifikation von Nanopartikeln eingesetzt werden, keine explizite Berücksichtigung.
Die Oberfläche eines Nanopartikels spielt eine entscheidende Rolle hinsichtlich des Verhaltens und der Eigenschaften eines Nanomaterials. Über die Oberflächenchemie der Nanopartikel können deren Stabilisierung, Dispergierung und Funktionalisierung bestimmt werden. Auch die Toxikologie und Biokompatibilität werden entscheidend von der Oberfläche beeinflusst. Mittels Oberflächenmodifikation lassen sich Nanopartikel je nach Anwendungsbereich und gewünschten Eigenschaften mehr oder weniger „maßschneidern“. Dabei unterscheidet man zwischen einer Oberflächenfunktionalisierung, bei der chemische Substanzen an die Oberfläche binden oder anhaften bzw. einer Modifikation durch Umhüllung eines Nanopartikels mit einer oder mehrerer anorganischer oder organischer Substanzen. Die dabei entstehenden sogenannten „Kern/Schale“Nanopartikel gewinnen zunehmendes Interesse in den Bereichen Medizin, Diagnostik, Pharmazie, Optik, Katalyse und Elektronik. Hergestellt werden oberflächenmodifizierte Nanopartikel vor allem mittels sogenannter „Bottomup“Verfahren, welche die physikalischchemischen Grundsätze der molekularen bzw. atomaren Selbstorganisation nutzen. Dazu gehören etwa chemische Verfahren wie Pyrolyse und Hydrolyse, das SolGelVerfahren sowie die Gasphasensynthese oder die Gasphasenabscheidung.
06/2021 - 05/2024
Projekt NanoTrust (bis 09/2020)
Die folgende Linksammlung umfasst Links zu nationalen und internationalen Forschungseinrichtungen der Nanotechnologie, Einrichtungen der Begleitforschung und des Risikomanagements. Im Fokus stehen hierbei Informationen zu Risikoaspekten und Regulierungsansätze der Nanotechnologie, die unter dem Begriff der Risk Governance zusammengefasst werden. Der geographische Schwerpunkt liegt auf österreichischen Einrichtungen.
in alphabetischer Reihenfolge:
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
BioNanoNet Forschungsgesellschaft mbH
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
Österreichische Gesellschaft für Toxikologie
Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung Schweiz