Nach dem „Anschluss“ wurden in Wien 80 Apotheken „arisiert“, das war mehr als ein Drittel aller Wiener Apotheken. Hand in Hand mit der „Arisierung“ genannten Beraubung der jüdischen ApothekerInnen ging deren Berufsausschluss. Ein Erlass des Reichsministeriums des Inneren vom 20. Dezember 1938 schloss jüdische PharmazeutInnen vom Apothekerberuf aus und mit der 8. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 17. Januar 1939 erloschen zum 31. Januar 1939 alle Approbationen und Diplome, somit auch die Konzessionen und die Berufserlaubnis aller jüdischen PharmazeutInnen. Laut Runderlass des Reichsministeriums des Inneren vom 20. Mai 1939 hatten sie ihre Apothekenbetriebsrechte zu verpachten oder bis zum 30. Juni 1939 zu verkaufen. Die Vermögensverkehrsstelle, welche diese Verkäufe kontrollierte setzte den Preis mit 70% des Umsatzes des Jahres 1937 an, davon mussten die jüdischen VerkäuferInnen 60% der Vermögensverkehrsstelle als „Arisierungsauflage“ überweisen. Die restlichen 40% Prozent kamen nach Abzug etwaiger Schulden auf ein Sperrkonto. Diese Beraubung erschwerte den jüdischen ApothekerInnen die Flucht, da sie vom verbliebenen Vermögen noch die Reichsfluchtsteuer und die Judenvermögensauflage zu entrichten hatten, um eine Ausreisegenehmigung zu erhalten. Dazu kamen dann die Reisekosten und etwaige Einreisegebühren in Zufluchtsländer.

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