FÖRDERANTRÄGE AN DIE MAGISTRATSABTEILUNG 7 – KULTUR, WISSENSCHAFTS- UND FORSCHUNGSFÖRDERUNG DER STADT WIEN

Die Magistratsabteilung 7 – Kultur, Wissenschafts- und Forschungsförderung der Stadt Wien fördert Forschungsprojekte der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) mit thematischem Wien-Bezug.


EINREICHFRIST

Die Anträge sind bis 2. April 2024, 12:00 Uhr, an folgende Adresse zu richten: ftadmin(at)oeaw.ac.at


ZIELGRUPPE

Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder und Mitarbeiter:innen der ÖAW aller Wissenschaftsdisziplinen. Die Projekte müssen an der ÖAW durchgeführt werden. Es kann nur ein Antrag je Antragsteller:in eingereicht werden. Der Stadt Wien ist es ein besonderes Anliegen, Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern.


DAUER DER FÖRDERUNG

max. 1 Jahr


HÖHE DER FÖRDERUNG

max. EUR 25.000,‐


BEANTRAGBARE KOSTEN

Folgende direkte Kosten im Rahmen des Forschungsprojektes können beantragt werden:

  • Materialkosten und Kosten für Verbrauchsmaterial
  • Personalkosten (nach ÖAW‐Gehaltsschema)
  • Publikationskosten
  • Reisekosten
  • Veranstaltungskosten (keine Repräsentationskosten)

NICHT BEANTRAGBARE KOSTEN

Folgende Kosten können nicht beantragt werden:

  • sämtliche Kosten, die zur Aufrechterhaltung des normalen Betriebs der Forschungsstätte notwendig sind (wie etwa Geräteinfrastruktur)
  • Overheadkosten

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in deutscher oder englischer Sprache durch Übermittlung von vier Dateien an ftadmin(at)oeaw.ac.at:

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular (Bezeichnung: Antrag_Name Antragsteller:in)
  2. Budgetblatt (Bezeichnung: Budget_Name Antragsteller:in)
  3. Projektbeschreibung (Bezeichnung: Projektbeschreibung_Name Antragsteller:in)
  4. CVs inkl. der max. 10 wichtigsten Publikationen der Antragsteller:innen und ggf. der vorgesehenen, bereits bekannten, Projektmitarbeiter:innen (Bezeichnung: CVs_Name Antragsteller:in)

Die 3. Projektbeschreibung enthält eine Beschreibung des Vorhabens unter Berücksichtigung des Forschungsstandes, der Problemstellung und der angewandten Methoden sowie zusätzlich eine Liste der projektrelevanten Literatur, einen Zeit- und Arbeitsplan in Form eines GANTT‐Diagramms und Erläuterung zum Budget.

Formulare und Vorlagen (zum Download)


Ablauf des Verfahrens

  • Die oben genannten Antragsunterlagen sind bis längstens 2. April 2024, 12:00 Uhr, per E‐Mail an ftadmin(at)oeaw.ac.at einzureichen.
  • Alle Einreichungen, die die notwendigen formalen Antragsvoraussetzungen erfüllen, werden einer aus Akademiemitgliedern bestehenden Jury vorgelegt, die eine Empfehlung an das Präsidium der ÖAW erarbeitet. Fachgutachten werden nicht eingeholt.
  • Die Vergabeentscheidung erfolgt durch das Präsidium der ÖAW auf Basis der zugesprochenen Subvention der MA7 für die ÖAW und der Empfehlung der Jury voraussichtlich bis Juni 2024.
  • Die Antragsteller:innen werden umgehend über die Vergabeentscheidung informiert.

Datenschutz und Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die Antragsteller:innen nehmen mit ihrer Beteiligung an der Ausschreibung zur Kenntnis, dass die damit verbundenen Daten und Unterlagen an die Jurymitglieder und in weiterer Folge an die Stadt Wien weitergeleitet werden. Zweck der Weiterleitung ist die Bewertung des Antrags und die Entscheidungsfindung zur Vergabe der Förderung (siehe auch Datenschutzinformation der ÖAW).

Die ÖAW ist den Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) verpflichtet. Alle Anträge werden unter Verwendung der Software Similarity (Turnitin) auf Plagiate überprüft. Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben den sofortigen Ausschluss des Antrages zur Folge.


    Modalitäten der Förderung

    (Auszug aus den „Richtlinien der ÖAW bei Erhalt von Subventionen der Stadt Wien, MA7“)

    • Die bewilligten Projekte müssen spätestens 4 Monate nach Übermittlung des Bewilligungsschreibens starten und haben eine Projektlaufzeit von max. 12 Monaten. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist für einen Zeitraum von max. 6 Monaten im Ausnahmefall möglich. 
    • Die Projektleitung ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Projektdurchführung verzögern oder unmöglich machen sowie alle Umstände, die eine Änderung gegenüber dem Projektantrag bedeuten, unverzüglich mitzuteilen.
    • Im Falle der widmungswidrigen Verwendung, von Ereignissen, welche die Projektdurchführung unmöglich machen, der Gefährdung des Projektziels oder nicht vereinbarter Projektverzögerungen ist die ÖAW berechtigt, die umgehende Rückzahlung der geleisteten Zuwendungen ganz oder zum aliquoten Teil zu verlangen.
    • Nach Abschluss des Projekts ist ein zusammenfassender Projektendbericht inklusive einer Abrechnung über die verwendeten Mittel vorzulegen. Nicht verbrauchte Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.
    • Die Antragsteller:innen sind bereit, aktiv an der öffentlichen Darstellung des Programms mitzuwirken und an den Rahmenveranstaltungen teilzunehmen.

    Kontakt

    Österreichische Akademie der Wissenschaften
    Abteilung für Forschungsförderung – Nationale und Internationale Programme
    ftadmin(at)oeaw.ac.at
    T +43 1 51581‐1270/1272