Wien 18., Alsegger Straße 3


Um im Kulturbetrieb tätig zu sein, musste man Mitglied der Reichskulturkammer sein. Dies war „NichtarierInnen“ (Menschen jüdischer oder teiljüdischer Herkunft) oder mit „NichtarierInnen“ Verheirateten untersagt. Die kulturellen Institutionen mussten sich innerhalb kürzester Zeit von Teilen ihrer Belegschaft trennen.  Auch das Wiener Burgtheater entließ sämtliche „nichtarische“ oder jüdisch versippte Mitglieder des Ensembles und andere Mitarbeiter oder pensionierte sie. Der Burgtheaterschauspieler und Ehrenbürger von Wien, Ernst Arndt war zur Zeit des „Anschlusses“ bereits in Pension.
Der gebürtige Magdeburger kam nach einer Schauspielerkarriere in Deutschland 1910 ans Wiener Burgtheater, wo er große Erfolge vor allem in komischen Rollen feierte. Da Arndt bereits pensioniert war, konnte er nach dem „Anschluss“ vom Burgtheater nicht mehr entlassen werden, wurde aber gesellschaftlich ausgeschlossen. Am 10. Juli 1942 erfolgte seine Deportation nach Theresienstadt, zweieinhalb Monate darauf (am 23. September 1942) wurde er in das Vernichtungslager Treblinka verschickt und ermordet.

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