Zur Zeit des „Anschlusses“ Österreichs an das Deutsche Reich war dessen „Judenpolitik“ noch auf Vertreibung der jüdischen Bevölkerung ausgerichtet. Zunächst sollten die Jüdinnen und Juden möglichst rasch aus dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben ausgeschlossen werden. Als Mittel dienten dem NS-Regime die Stigmatisierung des gesellschaftlichen Verkehrs mit Jüdinnen und Juden, "Arisierungen", Entlassungen von jüdischen Arbeitnehmer/innen, Berufsverbote sowie der Ausschluss von Schulen und Universitäten. Mittels dieser Segregation sollte Juden die Existenzgrundlage entzogen und sie so zur Auswanderung gedrängt werden. Am 15. März 1938 wurde der „Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Vereidigung der Beamten des Landes Österreich“ verlautbart. Beamt/innen, Lehrer/innen, Universitätsangehörige, Militär und Justizpersonal mussten den Eid auf den Führer ablegen. Jüdinnen und Juden sowie Personen, die jüdische EhepartnerInnen hatten, waren davon ausgeschlossen und verloren somit ihre Posten. Aufgrund des Bereits vor dem „Anschluss“ in Österreich vorherrschenden Antisemitismus war die Zahl der jüdischen Beamt/innen vergleichsweise gering. Wesentlich mehr Menschen betrafen die kurz darauf folgenden Berufsverbote für Juristen,  Ärzte, Apotheker und Künstler. In Wien musste binnen weniger Wochen rund die Hälfte aller Rechtsanwälte und Ärzte ihre berufliche Tätigkeit einstellen. Aber auch jüdische Schüler und Schülerinnen mussten bald ihre Schulen verlassen und in „Judenschulen“ überwechseln. Studierenden und Universitätspersonal wurde sukzessive der Zutritt zu den Hochschulen verwehrt.

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