Beendigung eines ÖAW-Accounts
verschiedene Umstände können zur Stilllegung eines ÖAW-Accounts führen
- Ausscheiden aus dem Personalstand der ÖAW
- Nichtverlängern des Accounts durch die beantragende Stelle
Bei missbräuchliche Verwendung oder wegen Sicherheitsproblemen behält sich die ÖAW die jederzeitige Stillegung eines Accounts vor.
- für Mitarbeiter:
- mit Anstellungsdauer befristet
- alle Rechte werden einen Monat nach Beendigung des Dienstverhältnisses stillgelegt.
- Kann auf Antrag der Einheit als „sonstiger Account“ weitergeführt werden.
- sonstige Accounts (z.B. Gastwissenschafter)
- auf maximal 6 Monate befristet
- eine Information über den Ablauf der Befristung geht drei Wochen vor Ende an jene Stelle, die den Account beantragt hat.
- eine Verlängerung kann durch die dafür Zuständigen über den Helpdesk beantragt werden.