01.04.2020

Umsetzung Abbau von Zeitguthaben und Urlaub

Aufgrund der Covid-19 bedingten Krise müssen Schritte im Personalbereich gesetzt werden, die den Abbau von Zeitguthaben und (Rest-)Urlaubstagen zum Ziel haben.

1. Abbau des Zeitguthabens

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in einem ersten Schritt dazu angehalten, ihre Arbeitszeit durch den Abbau des Zeitguthabens zu verringern. Ziel dieser Maßnahme ist der gänzliche Abbau vorhandener Plusstunden.

Für die Dauer der Corona-Maßnahmen ist es ausreichend, für die entsprechende Zeit – ohne Antrag an die Vorgesetzte/den Vorgesetzten – keine oder reduzierte Zeiten in DPW zu erfassen. Die Gegenrechnung mit dem Zeitguthaben erfolgt automatisch.

2. Abbau von Resturlaub aus den vorangegangenen Kalenderjahren

Nach vollständigem Abbau des Zeitguthabens einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiter ist in einem zweiten Schritt der Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren (nicht im Jahr 2020 neu entstandener Urlaubsanspruch; s. dazu nähere Informationen zum Punkt „Urlaubsstand aus den Vorjahren ermitteln“) abzubauen.

Urlaubstage sind wie gewohnt zu beantragen und zu genehmigen. Personen, die keinen Online-Zugang zu DPW haben, richten die Anträge bitte per Mail an die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten und zeit(at)oeaw.ac.at.

Ziel dieser Maßnahme ist der gänzliche Abbau des Resturlaubes aus den Vorjahren.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht es natürlich frei, in Abstimmung mit der/dem Vorgesetzten auch darüber hinaus Urlaub zu konsumieren. Von der Stornierung geplanter und bereits genehmigter Urlaube wird ersucht, Abstand zu nehmen.

Wenn es aufgrund betrieblicher oder organisatorischer Notwendigkeiten absolut nicht möglich ist, die genannten Vorgaben einzuhalten, so ist jeweils mit Einzelfallbegründung das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion - nach Rücksprache zwischen Ihnen und Ihrem Vorgesetzten bzw. Ihrer Vorgesetzten - letztlich vom zuständigen Direktor bzw. von der zuständigen Direktorin festzulegen.

Die angeführten Maßnahmen gelten ab sofortbis auf Widerruf, sofern diese nicht davor widerrufen werden.

Nachstehend finden Sie Informationen darüber, wie Sie Ihr aktuelles Zeitguthaben und Ihren Resturlaubsstand im DPW abrufen können. Unklarheiten bitte wenn möglich, mit der direkten Ansprechperson für Zeiterfassungsthemen oder mit Ihrem (Instituts-) Sekretariat zu klären. Lassen sich Fragen auf diese Weise nicht klären, können sich Sie sich an zeit(at)oeaw.ac.at wenden.

Pflegefreistellungen, Krankenstände und weitere gesetzliche Gründe für eine Entgeltfortzahlung bleiben natürlich wirksam und werden durch die oben angeführten Regelungen nicht berührt.

Anleitung

Einsehen des aktuellen Stundensaldos

MitarbeiterInnen können ihren jeweils aktuellen Stundensaldo im DPW unter dem Menüpunkt „Zeit/Time Recording“ - „Tätigkeitserfassung Zeilenweise/Activity Records“ abrufen.


Urlaubsstand aus den Vorjahren ermitteln

Den zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Urlaubsanspruch aus Vorjahren können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihren persönlichen DPW-Account abfragen.


Der Resturlaubsstand aus den Vorjahren ergibt sich aus der Differenz zwischen der letzten Zeile „Saldo Konsum/Buchung“ und der aktuellsten gelb hinterlegten Zeile „Stunden Anspruch zum 01-01-2020“.

Im angeführten Beispiel ergibt sich daher ein nach vollständigem Abbau des Zeitguthabens zu konsumierender Resturlaub aus den Vorjahren im Ausmaß von 64 Stunden (=264-200).

Für den Fall, dass Sie im Jahr 2020 noch keinen Erholungsurlaub verbraucht haben, ergibt sich im angeführten Beispiel ein Resturlaub aus Vorjahren im Umfang von 80 Stunden, indem die Differenz zwischen den in der gelben Zeile angeführten Stunden errechnet wird (=280-200).

Für den Fall, dass Sie bereits für in der Zukunft liegende Zeiten Urlaub beantragt haben, ermitteln Sie Ihren Resturlaubsstand dennoch aus heutiger Sicht, indem Sie die Differenz aus der aktuellsten Zeile „Saldo Konsum/Buchung“ und der aktuellsten gelb hinterlegten Zeile „Stunden Anspruch zum 01-01-2020“ errechnen. Im nachstehend genannten Beispiel ergibt sich daher ein abzubauender Resturlaub aus den Vorjahren im Ausmaß von 76 Stunden (=316-240).