27.04.2017

Klimaklagen auf dem Vormarsch

Können Bürger/innen und Umweltschutzorganisationen Unternehmen und sogar Staaten für entstandene Klimaschäden verantwortlich machen? Das war eine der Fragen, denen sich die von Rechtswissenschaftler/innen der ÖAW und der Universität Graz mitveranstaltete Jahreskonferenz zum europäischen Schadenersatzrecht widmete.

© Shutterstock
© Shutterstock

Man kann von einem neuen Trend im Umweltschutz sprechen: Anstatt sich in Straßen-Demos für den Klimaschutz stark zu machen oder Unterschriften zu sammeln, wählen immer mehr Menschen weltweit den Weg zum Gericht, um dort „Klimasünder“ zur Verantwortung zu ziehen. So etwa der peruanische Bauer und Bergführer Saul Luciano Lliuya. Er verklagt einen deutschen Energiekonzern auf 20.000 Euro Schadenersatz. Der Konzern sei für 0,5 Prozent des globalen CO2-Austoßes verantwortlich und somit Mitverursacher des Klimawandels. Als Folge der steigenden Temperaturen schmilzt in Lliuyas Heimat in den peruanischen Anden ein Gletscher. Das Schmelzwasser drohe sein Dorf und sein Haus zu überfluten, der Konzern soll daher nach Ansicht Lliuyas nun für den Schutz des Dorfes anteilig zahlen.

Lliuyas Kampf ist nur ein Beispiel für eine Entwicklung, die derzeit im Umweltschutz zu beobachten ist, wie auch Ernst Karner, Direktor des Instituts für Europäisches Schadenersatzrecht (ESR) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Karl-Franzens-Universität Graz bestätigt. „Wir betrachten diese Entwicklung mit großem Interesse. ‚Climate Change‘-Verfahren führen an die Grenzen traditioneller Prozessführung und verlangen in vielen Bereichen ein grundlegendes Überdenken etablierter schadenersatzrechtlicher Konzepte.“

Climate Change-Verfahren führen an die Grenzen traditioneller Prozessführung.


Im Rahmen der vom ESR und dem European Centre of Tort and Insurance Law veranstalteten Annual Conference on European Tort Law diskutierten Expert/innen unter dem Titel „Climate Change and Environmental Liability“ vom 20. bis 22. April 2017 Lliuyas Fall sowie ähnlich gelagerte Fälle. Denn: „Aus dieser Kategorie gibt es einige Verfahren“, wie Martin Spitzer, Professor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, der den diesjährigen Themenschwerpunkt leitete, betont.

Schaden, Kausalität, Rechtwidrigkeit und Verschulden

Beispielsweise verklagte der US-Bundesstaat Kalifornien einen US-amerikanischen Autokonzern für dessen Beitrag zum Klimawandel, der Bundesstaat Connecticut wiederum ging mit einer ähnlichen Klage gegen ein Energieunternehmen vor Gericht. „Das Problem bei diesen zivilrechtlichen Schadenersatzklagen ist jedoch, dass grundsätzlich nur derjenige haftet, der einem anderen einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft zufügt“, so Spitzer. Hinter all diesen Voraussetzungen stecken schwierige rechtliche Fragen, die bislang noch nicht hinreichend aufgearbeitet sind.

Bei Schäden am ökologischen Gesamtsystem, erklärt Spitzer weiter, gäbe es oft keine bestimmte Person, die einen konkreten Schaden hat. „Den Schaden hat vielmehr die Menschheit. Solche allgemeinen Schäden, wie zum Beispiel die schwindenden Kieferwälder in Österreich, sind jedoch nicht einfach zu liquidieren.“  

Gibt es einen individuellen Schaden, wie im Falle des peruanischen Bauers Lliuya, ist es dennoch schwierig, jemanden für diesen Schaden verantwortlich zu machen. So entschied auch das Landesgericht in Essen, dass es an der Kausalität fehle, um den deutschen Konzern für die Gletscherschmelze in Peru zu belangen. „Der Schaden wird nicht von bestimmten CO2-Molekülen des Konzerns verursacht, sondern ist die Folge eines globalen Phänomens“, sagt Spitzer. Das heißt, Autofahrer, Energieversorger und Rinderbauern tragen etwas zum Treibhausgaseffekt bei, der Menschen unterschiedlich betrifft. „Es scheint etwas willkürlich, beim Energieversorger anzusetzen, schließlich produziert dieser nur so viel Strom, wie auch verbraucht wird. In Wirklichkeit ist also der Schädiger unser aller Lebensstil“, kritisiert der Wiener Rechtsexperte.


Abgesehen davon fällt es in der Regel auch schwer, ein rechtswidriges Handeln klar nachzuweisen. Denn beispielsweise schleudern europäische Konzerne Treibhausgase nicht willkürlich in die Luft, sondern bewegen sich im Regelfall im Rahmen der Genehmigungen und halten sich dabei üblicherweise an etwaige Emissionsbeschränkungen. Spitzer: „Das macht die Sache kompliziert, weil fraglich ist, ob diejenigen, die CO2 ausgestoßen haben, auch rechtswidrig gehandelt haben. Aus diesem Grund gibt es bei diesen Klagen noch keine harten Ergebnisse.“

Strategische Klageführung

Ohne Folgen sind derartige Klimaklagen dennoch nicht. Wenngleich sie rechtlich noch kaum erfolgreich waren, bekommen sie große mediale Aufmerksamkeit. „In der Fachsprache nennt sich das strategische Klageführung. Der Schadenersatzprozess wird dabei zum Anlass genommen, um öffentlich eine Meinung zu bilden und den Druck auf Unternehmen zu erhöhen. Keine Firma möchte schließlich unter diesen Umständen in den Schlagzeilen stehen.“ Auch die Schadenersatzklage gegen den deutschen Konzern führt der Peruaner Lliuya nicht allein, sondern wird dabei von einer deutschen NGO unterstützt.

Der Klimawandel gewinnt auch für Österreichs Gerichte an Bedeutung.


Der Schadenersatzprozess ist allerdings nicht der einzige Weg, über den versucht wird, den Klimawandel in den Gerichtsaal zu bringen. In den Niederladen forderte etwa die Klimaschutzorganisation Urgenda die niederländische Regierung dazu auf, künftig mehr für den Klimawandel zu tun und CO2 einzusparen. Mit Erfolg. „In Österreich gibt es keine derartigen ‚Popularklagen‘. Hierzulande könnte man allenfalls eine Bürgerinitiative starten, aber daraus folgt nur politischer Druck, keine Verpflichtung des Staates“, so Spitzer.  

Es zeigt sich aber, dass der Klimawandel auch für Österreichs Gerichte an Bedeutung gewinnt. So wurde kürzlich der Antrag auf eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen in Wien-Schwechat aus Klimaschutzgründen abgelehnt. „Hier hat das Bundesverwaltungsgericht eine – wenngleich sehr kritisierte –  Interessensabwägung vorgenommen und mit Hilfe von Klimaschutzargumenten den Bau der dritten Piste vorläufig verhindert“, erläutert Spitzer das Urteil. Ein Beispiel, das deutlich veranschaulicht, dass es sich bei „Climate Change and Environmental Liability“ nicht nur um eine akademische Fragestellung handelt – sondern um eine Debatte, die auch handfeste wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen zu berühren vermag.

 

Die 16th Annual Conference on European Tort Law fand von 20. bis 22. April 2017 im österreichischen Bundesministerium für Justiz und im Obersten Gerichtshof in Wien statt. Die internationalen Expert/innen diskutierten dort aktuelle Entwicklungen im Schadensersatzrecht in Europa.

Programm der Konferenz

Kurzvideo zur Konferenz

Institut für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW und Universität Graz