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Kann die EU das Recht auf Privatsphäre erhalten?

Was kann die Digital-Strategie der EU? Wie kann unser Grundrecht auf Datenschutz im Zeitalter von KI und globaler Datensammlung gestärkt werden? Ein neues ITA-Dossier analysiert Optionen.

10.12.2025
Entscheidungen über technologische Entwicklungen treffen auf unterschiedliche Werte und Auffassungen von Grundrechten.

Konsument:innen sind in einer digitalisierten Welt nicht nur als Kaufende von Waren und Dienstleistungen, sondern auch für ihre Daten begehrt. Diese Daten sind Rohstoff und Währung der „Digital Economy“. Wie hat sich nun die Digitalisierung aller Lebensbereiche auf Konsument:innen ausgewirkt, und welche Rolle spielt dabei die regulatorische Umsetzung der Digitalstrategie der Europäischen Union?

In Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien hat sich das ITA im Rahmen eines Projekts mit dem Thema befasst. Der Artificial Intelligence Act, der Data Governance Act und der Data Act sind Ansätze der Europäischen Union, die Rechte der Verbraucher:innen zu wahren und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern. Allerdings habe die globale Datensammlung bereits ein Ausmaß erreicht, das einen starken Datenschutz inzwischen nahezu unmöglich macht, so die ITA-Forscher.

Im ITA-Dossier „Das Ende der Privatsphäre?“ werden die Erkenntnisse aus den Analysen zusammengefasst und Maßnahmen empfohlen, um das Grundrecht auf Datenschutz zu stärken. Dazu gehören etwa Bildungsmaßnahmen zum Thema „Digitalisierung“, mehr Forschung über KI und deren Folgen sowie die Stärkung von Datenschutz und Cybersicherheit.

Weiterlesen im ITA-Dossier Nr. 84, „Das Ende der Privatsphäre?“

ITA-Projekt: Privatsphäre 3.0 – Konsument:innenidentität im digitalen Raum