21.03.2013

Erbfehler und Erbkrankheiten – „Erbsünden“ ohne Sündenfall?

Symposium an der Akademie der Wissenschaften

Abweichungen von der phänotypischen Ausprägung, die betroffene Tiere in ihrer physischen/psychischen Gesundheit belasten und einen genetische Ursache haben, werden als Erbfehler oder Erbkrankheiten bezeichnet. Sie sind bei Tieren mit Schmerzen, Leid oder Tod der betroffenen Individuen verbunden und bedeuten Kosten und wirtschaftliche Verluste bei Tierhaltern und – besitzern. Da Erbfehler und Erbkrankheiten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht therapierbar (und höchstens manchmal in ihren phänotypischen Folgen unterdrückbar) sind, ist ihre Bekämpfung bei Tieren eine primär tierzüchterische Aufgabe. Zur Reduktion des Auftretens von Merkmalsträgern ist es nötig, die genetische Grundlage eines Erbfehlers/-krankheit zu klären und kausale genetische Veränderung festzustellen. Dies ermöglicht züchterische Entscheidungen und einen präventiven Tierschutz.

Erstmals in ihrer über 10.000 jährigen Geschichte ist die Tierproduktion nunmehr prinzipiell in der Lage, Populationen innerhalb einer einzigen Generation gänzlich von bestimmten Erbdefekten zu befreien bzw. die Verbreitung diese Erbfehler kontrolliert zu verfolgen, wenn es für den jeweiligen Defekt molekulargenetische Analyseverfahren gibt und alle Zuchttiere bzw. deren Nachkommen beprobt und diagnostiziert werden. Für knapp 500 Erbfehler ermöglichen molekulargenetische Tests, Anlageträger (die das Merkmal nicht zeigen, aber die genetische Anlage tragen) zuverlässig zu diagnostizieren. Die zunehmende Zahl diagnostizierbarer Erbfehler führt allerdings nun zu Diskussionen darüber, wie mit der Situation der „Letalbürde“ züchterisch umzugehen ist.

Das Symposium richtet sich an Wissenschafter der beteiligten Disziplinen und soll außerdem eine fachlich interessierte Öffentlichkeit mit der Thematik vertraut machen um ihr zu erlauben, sich eine faktenbasierte Meinung zu bilden. Das Symposium soll dazu beitragen, die Kompetenz der Akademie für zukünftige Aufgaben im Rahmen der Beratung der Agrarpolitik und des Öffentlichen Veterinärwesens im Umgang mit der Problematik der Inzuchtdepression sowie der Entstehung und Bekämpfung von Erbfehlern bei Tieren und ihren - auch wirtschaftlichen - Folgen zu stärken und zu fokussieren.

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