TY - RPRT AB - In der Kosmetikindustrie wird eine Reihe von Nanomaterialien eingesetzt, um die Eigenschaften von Produkten zu verbessern. Während bei löslichen und biologisch abbaubaren Nanomaterialien, wie sie etwa zum Wirkstofftransport in die Haut eingesetzt werden, keine oder nur geringe Gesundheitsbedenken bestehen, sind es vor allem die unlöslichen und persistenten Nanopartikel, die Anlass zu Besorgnis geben. Das sind Stoffe, die etwa als UV-Filter, als Farbstoff oder aufgrund ihrer antibakteriellen oder antioxidativen Eigenschaften eingesetzt werden. Um ein möglichst hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen zu gewährleisten, wurde 2009 die EU-Kosmetikverordnung angepasst, wobei besondere Bestimmungen für Nanomaterialien eingeführt worden sind. Diese umfassen die Meldung von kosmetischen Mitteln mit Nanomaterialien an die Europäische Kommission, eine umfassende Sicherheitsbewertung sowie die Kennzeichnung von nanoskaligen Inhaltsstoffen am Produktetikett. Kosmetika sind die einzigen Konsumgüter mit derartigen Vorschriften in der EU. In den USA beispielsweise, gibt es diese Regulierungen zum Schutz der Verbraucher:innen. Der technische Fortschritt, aber auch die Erfahrungen der letzten Jahre bei derUmsetzung der Bestimmungen für Nanomaterialien in der EU-Kosmetikverordnung, machen nunmehr eine Adaptierung und Aktualisierung notwendig. Die Definition des Begriffs „Nanomaterial“ in der Verordnung, das Prozedere der Sicherheitsbewertung, das Notifizierungsverfahren und die Methode der Kennzeichnung sind nun Gegenstand der Überprüfung auf EU-Ebene. AU - Greßler, Sabine AU - Pavlicek, Anna AU - Gazsó André CY - Wien DA - 2023/04/24/ DO - 10.1553/ita-nt-061 PY - 2023 SE - 2023/04/01/ SP - 6 TI - Nanomaterialien in Kosmetika - Regulierung und Sicherheitsbewertung in der EU (NanoTrust-Dossier Nr. 061 - April 2023) UR - https://epub.oeaw.ac.at/ita/nanotrust-dossiers/dossier061.pdf UR - https://epub.oeaw.ac.at/?arp=0x003e3357 T2 - Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) ER -