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3. September 2001
Wiener Manifest: "Die Kosten der Einsprachigkeit"
Grundsätze und Empfehlungen für die Entwicklung einer europäischen Sprachenpolitik
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Zum "Europäischen Jahr der Sprachen 2001" veranstaltete die Österreichische Akademie der
Wissenschaften vom 7. bis 9. Juni 2001 in Wien die Konferenz "Die Kosten der Mehrsprachigkeit -
Globalisierung und sprachliche Vielfalt". Ein besonderer Schwerpunkt war dabei der
Mehrsprachigkeit in den Wissenschaften gewidmet. WissenschaftlerInnen aus 11 Ländern
erarbeiteten dabei die folgenden Grundsätze und Empfehlungen für die Entwicklung einer
europäischen Sprachenpolitik, die auf der nationalen wie regionalen Ebene fortgesetzt werden
muss.
Grundsätze
a) Das Projekt einer europäischen Vereinigung wird nur bei Erhalt und Förderung der
europäischen Mehrsprachigkeit gelingen. Einerseits können demokratische Rechte nicht an
Fremdsprachenkenntnisse gebunden werden, andererseits ist das gegenseitige Verstehen eine
Voraussetzung für das Zusammenleben.
b) Es besteht kein Widerspruch zwischen der Benutzung einer Lingua Franca (zumeist Englisch)
in manchen Arbeitsbereichen und einer lebendigen Mehrsprachigkeit in anderen Bereichen.
Die aus der Mehrsprachigkeit entstehenden finanziellen Kosten werden vielfach überschätzt.
c) Voraussetzung für das Entstehen einer europäischen Identität ist, dass die BürgerInnen neben
einer in manchen Fällen die Verständigung erst ermöglichenden Lingua Franca (z. B. Englisch)
ihre Muttersprache in dieser wiederfinden. Die Einführung einer einzigen europäischen
Leitsprache jedoch würde zu einer politischen und wirtschaftlichen Bevorzugung der
Muttersprachler dieser Einheitssprache und zu nicht absehbaren politischen Konflikten
führen.
Viele kulturelle Errungenschaften Europas sind eng an die Leistung spezifischer Sprachen
und geistesgeschichtliche Traditionen gebunden. Der Verzicht auf diese Sprachen und ihre
Leistungen würde eine gravierende Einschränkung und Verarmung der kulturellen Vielfalt in
Europa bedeuten.
Der Verzicht auf Mehrsprachigkeit hätte zur Folge, dass in Sprachen nicht mehr genügend
investiert wird und wichtige Kenntnisse und Erkenntnisse z. B. im Bereich des Übersetzens
verloren gingen bzw. wertvolle Wissensbestände nicht mehr zugänglich wären.
d) Die Sicherstellung von Mehrsprachigkeit ist einerseits eine Aufgabe von Schulen,
Hochschulen und Weiterbildung, andererseits aber auch eine Pflicht der Regierungen. Beide
müssen zusammenwirken und Instrumentarien schaffen, die Mehrsprachigkeit aufwerten und
möglich machen. Ein wichtiges Element ist dabei, den vorhandenen Sprachenreichtum zu
erhalten und zu nutzen, indem Minderheiten- und Migrantensprachen verstärkt in das
allgemeine Bildungswesen integriert werden.
Empfehlungen
1. Europa braucht dringend eine transparente, öffentliche sprachenpolitische Diskussion mit dem
Ziel, Leitlinien für europäische und nationale Sprachenpolitiken zu entwickeln.
Es ist daher erforderlich, auf nationaler wie auf europäischer Ebene Foren für die
sprachenpolitische Begleitung der Erweiterung wie für die Entwicklung eines europäischen
Gesamtsprachenkonzepts einzurichten, in die möglichst viele gesellschaftliche Kräfte
eingebunden werden sollten (Politik, Wirtschaft, Medien, NGOs).
2. Die Grundlage eines solchen Gesamtsprachenkonzepts bilden:
a) das Recht für alle BürgerInnen, die eigenen National- und Minderheitensprachen zu erwerben und zu verwenden,
b) das Recht für alle BürgerInnen, mindestens zwei weitere Fremdsprachen innerhalb der Pflichtschulzeit zu erlernen,
c) die Pflicht aller Regierungen, durch besondere Maßnahmen das Erlernen weiterer Fremdsprachen auch über die Schulzeit hinaus anzuregen und zu fördern,
d) die Pflicht aller Regierungen, mehrsprachige Unternehmungen, Institutionen, Homepages u. ä. durch Steuererleichterungen, Bonussysteme z. B. bei der Auftragsvergabe o. ä. Maßnahmen zu fördern.
e) die Pflicht aller Regierungen, Aufbau, Zugang und Verwertung öffentlicher Terminologiebestände vorbildhaft zu organisieren und Standardisierungsaktivitäten durch diverse Maßnahmen (Anreizsysteme, Rechtsvorschriften) zu forcieren.
3. Alle Regierungen sollten einen festen Prozentsatz ihres BIP für die Förderung der Mehrsprachigkeit in Bildung, Forschung, Medien, Politik, Verwaltung und Wirtschaft einsetzen.
4. Die Europäische Union wird aufgefordert, Mehrsprachigkeit auch in ihrer eigenen Praxis glaubwürdiger umzusetzen:
- durch die Ausweitung des Kanons der Arbeitssprachen z. B. nach dem Prinzip europäischer Regionen,
- durch die Nutzung des Internet für eine größere Sprachenvielfalt,
- durch die Umsetzung der Empfehlungen, die die Unterstützung mehrsprachiger Medien, Journale, Abstractdienste vorsehen,
- durch die Einbindung nationaler wie branchenspezifischer Terminologiebestände inklusive jener des privaten Sektors,
- durch die frühzeitige Nutzung und Standardisierung dieser Terminologieressourcen in allen Stufen des Gesetzgebungsprozesses und die transparente Erläuterung der verwendeten Bezeichnungen und Begriffe in allen Rechtsdokumenten,
- durch die Unterstützung von Übersetzungen bei Projektanträgen, Forschungsprojekten, Verlagspublikationen und Publikationen von wissenschaftlichen Texten in Zeitschriften,
- durch ein Überdenken der bisherigen Praxis der Simultanübersetzungen,
- durch eine größere Verlässlichkeit der Dokumentenübersetzung,
- durch einen Sprachlehreraustausch, der schon in der Grundschule beginnt,
- durch eine verstärkte Forschungsfinanzierung im Bereich der Mehrsprachigkeit (Einrichtung von Forschungsschwerpunkten).
5. Eine Reform des tradierten Systems von Fremdsprachenunterricht würde es erlauben, mehr Sprachen in kürzerer Zeit im Bildungswesen anzubieten.
Bestandteil einer europäischen Sprachenpolitik muss daher eine Reform des Fremdsprachenunterrichts sein, zu der hier Stichworte genannt werden:
- Frühbeginn des Fremdsprachenunterrichts mit besonderer Berücksichtigung von Nachbar- und Begegnungssprachen,
- größere Flexibilität in der Sprachenfolge,
- Verwendung der Fremdsprachen als Arbeitssprachen bei gleichzeitiger Verkürzung der Zeitspanne für den traditionellen Fremdsprachenunterricht,
- Einsatz von Intensivkursen auch im schulischen Fremdsprachenunterricht statt jahrelanger extensiver Lernformen,
- Nutzung multimedialer E-Learning Ressourcen (v. a. Fachsprachen),
- Förderung der rezeptiven Mehrsprachigkeit,
- Entwicklung einer curricularen Mehrsprachigkeit unter Nutzung der Synergieeffekte bei der zweiten und dritten Fremdsprache,
- Veränderung der Ausbildung von FremdsprachenlehrerInnen: statt eines philologischen Modells Ausbildung zu ExpertInnen in Sachen Mehrsprachigkeit bzw. Sprach- und SachfachkoordinatorInnen,
- Förderung von Auslandsaufenthalten und Gastjahren von LehrerInnen in anderssprachigen Ländern, ohne dass diese dadurch Nachteile bezüglich ihrer Versicherungen und Renten erleiden.
6. Die Beitrittsländer sollen ermutigt werden, neben der Förderung des Fremdsprachenlernens auch den Erhalt der eigenen National- und Minderheitensprachen im Rahmen ihres Bildungswesens und als Wissenschaftssprachen zum Bestandteil ihrer Sprachenpolitik zu machen.
Für die Europäische Union muss die Erweiterung zur Konsequenz haben, die bislang vernachlässigten slawischen Sprachen sowie das Ungarische in Sprachunterricht, Forschung, Sprachenpolitik und Aufbau von Terminologieressourcen stärker zu berücksichtigen sowie die derzeitigen informellen internen Arbeitssprachenregelungen neu zu überdenken.
Mehrsprachigkeit in den Wissenschaften
7. In den Wissenschaften muss sichergestellt werden, dass neben der in vielen Wissenschaften benutzten Lingua Franca Englisch auch die jeweilige Nationalsprache als Wissenschaftssprache erhalten bleibt und weiterentwickelt wird.
Zumindest in den Geistes- und Kulturwissenschaften ist dies eine zentrale Voraussetzung auch für den Erhalt der jeweiligen Wissenschaftskulturen mit ihrem spezifischen Erkenntnisgewinn.
Das bedeutet:
- die Zwei- und Mehrsprachigkeit von WissenschaftlerInnen zu fördern,
- eine mehrsprachige Wissenschaftskultur zu entwickeln, z. B. durch die Unterstützung mehrsprachiger Abstract-Dienste und Fachzeitschriften und durch mehrsprachige Lehre, durch die Förderung der Übersetzung wissenschaftlicher Publikationen,
- Dissertationen und Habilitationen in den nationalen Wissenschaftssprachen zu fördern,
- die Evaluation von wissenschaftlichen Leistungen nicht an solchen Evaluationsstandards (z. B. SCI, SSCI, A&HCI) zu orientieren, die die Lingua Franca eindeutig bevorzugen, sondern im Gegenteil mehrsprachige Publikationstätigkeit zu honorieren (besonders in den sogenannten nationalen Wissenschaften wie z. B. Geschichte und Sprachwissenschaft).
8. Sinnvolle Mehrsprachigkeit in den Wissenschaften setzt die Fähigkeit voraus, in
mehrsprachigen Kommunikationssituationen sprachlich adäquat handeln zu können. Dazu
bedarf es der Erforschung mehrsprachiger wissenschaftlicher Diskursgemeinschaften
einschließlich der Frage der rezeptiven Mehrsprachigkeit und der Synergieeffekte in
verwandten Sprachen sowie der Entwicklung entsprechender Trainingsprogramme für (angehende) WissenschaftlerInnen.
Wiener Manifest: "Die Kosten der Einsprachigkeit" (pdf)
Vienna Manifesto: "The cost of monolingualism" (pdf)
Manifeste de Vienne: "Les coûts du monolinguisme" (pdf)
Weitere Informationen:
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf De Cillia, Institut für Sprachwissenschaft, Universität Wien
E-Mail: Rudolf.De-Cillia@univie.ac.at
O. Univ.-Prof. Dr. Hans-Jürgen Krumm, Institut für Germanistik, Universität Wien
E-Mail: Hans-Juergen.Krumm@univie.ac.at
O. Univ.-Prof. Dr. Ruth Wodak, Forschungszentrum: Diskurs, Politik, Identität, ÖAW
E-Mail: Ruth.Wodak@oeaw.ac.at
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