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© Kommission für Musikforschung
Redaktion: Mario Aschauer
Letzte Änderung: 09.10.2009 14:16

Geschichte und Zielsetzungen


Ursprünglich als Zentralstelle für die Schubert-Forschung konzipiert, stellt die Kommission für Musikforschung (KMf) heute die wichtigste außeruniversitäre Forschungseinrichtung des Faches Musikwissenschaft in Österreich dar.

Mit der Einsetzung der Phonogrammarchivs-Kommission 1899 (heute Phonogrammarchiv) entstand die erste musikwissenschaftlich arbeitende Forschungsabteilung der ÖAW; ihr folgte 1921–1938 die Kommission zur Herausgabe der in den Kriegsgefangenenlagern aufgenommenen Gesänge. 1944 wurde die KMf eingesetzt; erster Obmann war der damalige ÖAW-Sekretär, der Germanist Dietrich von Kralik-Meyerswalden (1884–1959), dem 1946 Erich Schenk folgte (ab 1974 Franz Grasberger, ab 1983 Othmar Wessely, ab 1998 Franz Födermayr, ab 1999 Rudolf Flotzinger, ab 2006 Gernot Gruber). 1972 hat sich die Kommission für Schallforschung (seit 1999 Institut) von der Phonogrammarchivs-Kommission abgespaltet; eine Kommission für Kunst- und Musiksoziologie bestand nur wenige Jahre (1989–1994).

Die Arbeit der KMf konzentriert sich vor allem auf die österreichische Musiküberlieferung und Musikgeschichte; in diesem Sinne ist auch die Erarbeitung des fünfbändigen Oesterreichischen Musiklexikons (2002–2006) zu verstehen. Einige Gesamtausgaben österreichischer Komponisten
(Wolfgang Amadeus Mozart, Franz Schubert, Joseph Haydn und
Christoph Willibald Gluck) werden von der ÖAW gefördert, die seit 1980 bestehende Wiener Arbeitsstelle der Neuen Schubert-Ausgabe ist seit Oktober 2006 der KMf zugeordnet. Seit 1907 sind die Denkmäler der Tonkunst in Österreich (DTÖ, derzeit Theophil Antonicek) durch Delegation mit der ÖAW verbunden. Bis 31.12.2006 stand das Anton Bruckner Institut Linz unter der Patronanz der ÖAW; seit 1.1.2007 besteht ein unabhängiger Arbeitsschwerpunkt Bruckner-Forschung an der KMf.

Ein Schwerpunkt der künftigen Kommissionsarbeit gilt dem Projekt "Musik – Identität – Raum". Die für die bisherige Arbeit im Großen und Ganzen kennzeichnende Einschränkung auf topographische Gebiete, die in etwa dem Territorium der Republik Österreich entsprechen, wird dabei zugunsten einer Einbeziehung jener Kulturräume, mit denen es über Jahrhunderte hin enge Verbindungen gegeben hat (besonders der Nachfolgestaaten der Habsburger-Monarchie, aber auch Deutschlands, Italiens und der Schweiz) überwunden.

Das aktuelle mittelfristige Forschungsprogramm als PDF