Wiener Studien - Rezension

Kommission für antike Literatur und lateinische Tradition

Rezensionen der Wiener Studien 112 (1999)


Jörg Rüpke, Kalender und Öffentlichkeit. Die Geschichte der Repräsentation und religiösen Qualifikation von Zeit in Rom. Berlin - New York: de Gruyter 1995. 740 S. (Religionsgeschichtliche Versuche und Vorarbeiten. 440.) ISBN 3-11-014514-6

Der Verf. hat mit dieser Arbeit, seiner Habilitationsschrift, einen spätestens seit Wissowas ,Religion und Kultus der Römer' (1912) als gültig anerkannten Ansatz umgestürzt: die Annahme, der römische Kalender sei von alters her als ,Sakralkalender' konzipiert gewesen. Jürgen Habermas' Differenzierung des Begriffs ,Öffentlichkeit' war für R. Anregung (607-611), an das (seit Agnes Kirsopp Michels' Arbeiten oft diskutierte) Problem der Widersprüche zwischen der ,Numanischen' Festtafel und den einschlägigen Materialien mit einer neuen Fragestellung heranzugehen: mit der Frage nach der politischen - bzw. sozialpolitischen - Funktion der fasti. Die Skepsis, die er durch diesen "Paradigmenwechsel" zu Beginn seiner Arbeit erfahren hat (14f.), regt sich zunächst auch beim Leser (ausgelöst nicht zuletzt durch den fast allgegenwärtigen sozialgeschichtlichen Blickwinkel der modernen Altertumsforschung). Sehr bald jedoch folgt man der Stringenz der Beweisführung, die auf akribischen Untersuchungen der einschlägigen Texte (deren Fülle auch das Stellenregister spiegelt), sowie auf sorgfältiger Lektüre der entsprechenden Sekundärliteratur basiert. Das Buch ist, wie kaum anders möglich, äußerst technisch; R. hat sich dennoch bemüht, es lesbar zu machen: der Aufbau ist klar, die Beweisführung homogen, die (zur Überprüfung nötigen) Zitate antiker Autoren sind, zur Entlastung des Haupttextes, durchwegs in Fußnoten gesetzt.
Teil 1 (37-188) führt mit einer chronologisch orientierten Dokumentation in die auf uns gekommenen ,Exemplare des römischen Kalenders' ein, wobei R. in den Kapiteln 3 und 4, ,Kaiserzeitliche Kalender in Rom' bzw. ,außerhalb Roms', die entsprechenden Partien bei A. Degrassi um die Fragmentfunde von 1960 ergänzt hat.
Teil 2 - mit beinahe dreihundert Seiten der Hauptteil (189 - 484) - behandelt die ,Geschichte der fasti'. Schlüsselkapitel sind zweifellos Kap. 6 (,Zur Frühgeschichte des römischen Kalenders') und Kap. 7 (,Die Geburt der Fasti'), in denen R. zu den (schon angedeuteten) umstürzenden Ergebnissen kommt. Aus der Dichte der Argumentationskette kann hier nur einiges herausgegriffen werden:
Kap. 6 (191-244) behandelt zunächst das uns durch römische Antiquare als ursprünglich überlieferte Zehnmonatsjahr; R. hält es (wie schon U. W. Scholz) für ein "spätes Konstrukt" (201), und die antike Angabe, das ,romuleische' Jahr hätte aus 304 Tagen bestanden, verrät ja tatsächlich die Berechnung nach dem julianischen Kalender. Die Lösung des Problems des Jahresbeginns sieht R. in einer Trennung des ,kultischen' Jahres (mit März als erstem Monat) vom ,bürgerlichen' Jahr (Beginn im Jänner), wie dies auch in anderen Kulturen üblich war (zur Verdeutlichung zieht R. etwa auch das moderne "abweichende Schuljahr" heran). Besonders instruktiv ist der Abschnitt über die (für das 5. Jh. v. Chr. überlieferte) erste Kalenderreform durch die Dezemvirn (202 -244, mit Rekonstruktion 241) und die "Orientierungstage": Iden, Kalenden, Nonen und Tubilustrium (nach R. der ursprünglich 4. Orientierungstag, 214 -221); bei den sich aus dieser Reform ergebenden Folgen zieht R. gelegentlich aber die Grenze zwischen ,religiösem' und ,wirtschaftlichem' Kalender etwas zu scharf (vgl. jedoch 234).
Im folgenden Kap. 7, ,Die Geburt der Fasti', erweist R. die nächsten großen Kalenderreformen als Ergebnis politischer Willensbildung (245 -288) und entzieht der bisher immer vertretenen Meinung den Boden, die fasti seien aus dem Pontifikalarchiv heimlich entwendete und der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Aufzeichnungen: er kann schlüssig machen, daß sie die Systematisierung magistratisch-politischer Handlungen waren, von Cn. Flavius vorgenommen und 304 v. Chr. publiziert - der Überlieferung zufolge ohne Zustimmung der Pontifices; Flavius unterstützte damit die generelle politisch-zentralistische Linie des Ap. Claudius (Quellen 248f.). Von dieser Basis ausgehend entwickelt R. die gewaltigen Neuerungen des Kalenders und erarbeitet einen entscheidenden Fortschritt gegenüber den Erkenntnissen von A. K. Michels: Die Kürzel F, N, und ebenso die Siglen EN, NP sind allem Anschein nach Werk des Cn. Flavius (und waren nicht schon, wie Michels angenommen hat, im dezemviralen Kalender verzeichnet); R. beweist - was Michels nur vermutete -, daß aus dem Abkürzungssigel bei einem Fest nicht primär die Qualifizierung ,alt' herausgelesen werden darf, sondern der Hinweis auf die Bedeutung des Festes (ungeachtet des Alters). Wohl mit Recht nimmt er auch an, daß erst die gemeinsam erfolgte Aufzeichnung der Kürzel für Tagescharaktere und für Feste erklären hilft, weshalb die Tagescharaktere religiöse Bewertung erfahren konnten: Die Prozeßkonstitution vor dem Prätor - das cum populo agere - sollte religiös ,untermauert' werden ("im Kern eine sakrale Bewertung nichtsakraler Handlungen", 251), um die allgemeine Akzeptanz der (auf Usus aufbauenden) Kodifikation zu erhöhen. Schlüssig scheint auch R.s Annahme, daß die nun festgeschriebene Machtregulierung auch von den Pontifices (trotz der Eingrenzung ihres Einflusses) nicht unterlaufen wurde, weil sie weiterhin - und nun sogar schriftlich bestätigt - die besonderen Piacularexperten blieben. Sie waren vor allem ,zuständig' für NP, für nefas piaculum (so nach R.s Deutung, 258ff.), und das heißt für die feriae, deren ,kultische Begründung' Cn. Flavius durch den beigefügten Festnamen (in Abkürzung) deutlich gemacht hat: "das religiöse Element ... liegt nicht im N, sondern allein im P" (260) - eine überzeugende Erklärung für dieses bisher umstrittene Kürzel (zu FP 267; zu EN 268f.). Daß der Kalender des Cn. Flavius (Rekonstruktion 253) aus der Praxis erwachsen ist, zeigt R. anhand eines viel diskutierten Festnamens: Im allgemeinen entsprechen die Fest-Kürzeln bekanntlich jenen Bezeichnungen, die der rex sacrorum in seiner monatlichen Ankündigung der Monatsriten verwendete - mit einer Ausnahme: am 15. Februar setzte Flavius statt eines Kürzels für den term. techn. dies februatus (Varro, l. l. 6, 13) die Bezeichnung LUPERC(alia) in den Kalender, offenkundig zur Vermeidung von Mißverständnissen.
Auf die anschließende, ausgezeichnete Untersuchung der lex Hortensia vom Jahr 287 v. Chr., mit der erstmals in die fixierten Fasti eingegriffen wurde (274ff.), kann hier nur verwiesen werden. - Kap. 8 (289 -330) gilt der lex Acilia (191 v. Chr.) und der rituellen Handhabung der Schaltung (Übertragung der Intercalatio an die Pontifices). - Wesentlich auch Kapitel 9 (331-368) mit der Behandlung der Fasten-Publikation durch M. Fulvius Nobilior (Rekonstruktion 361), die R. als Archetyp aller uns erhaltenen Fasti erweist (,Alle fasti sind fulvische fasti', § 4). Die ausführliche Problematisierung des Gottesnamens im Dativ allerdings (355ff.) scheint nach den bekannten (und von R. selbst angeführten) Analoga überflüssig. - Caesars Reform, dem kaiserzeitlichen und christlichen Kalender, sowie der Thematik ,Kalendermonopol und Kalenderkonkurrenz' gelten dann das 10. und das 11. Kapitel (369 - 484).
Aus R.s Ausführungen wird deutlich, daß im Verlauf der Republik sich die religiösen Eintragungen immer mehr gehäuft haben; die Anleihen an religiöser Terminologie gaben mit der Zeit dem gesamten Kalender ein derart sakrales Gepräge, daß ein Cicero dessen sakralen Ursprung für etwas Selbstverständliches ansah und man ab der augusteischen Zeit ganz generell, wie R. resümierend feststellt, "die fasti nicht nur als historisches, sondern ebenso als religiöses Dokument wahrgenommen" hat (625).
Teil 3 schließlich, ,Kalender und Gesellschaft' (485 - 628), analysiert das Konzept des Feiertages (feriae, Kap. 12) und unterscheidet davon in einer detailreichen Analyse die ferialia (Kap. 13); die folgende Skizze über den kalendarischen Rhythmus der Feste (,Strukturen römischen Kults') greift auf das Kapitel 7, ,Die Geburt der Fasti', zurück (s. 7.3: ,Konsequenzen für die Religionsgeschichtsschreibung'!) und faßt "Beobachtungen zur zeitlichen Struktur der vorflavianischen Religion" zusammen - trotz seiner Kürze ein äußerst wichtiges Kapitel: R. kommt dabei jedoch zu einem Schluß, dem man nur zum Teil zustimmen wird: Richtig ist zweifellos, daß "für die Strukturierung des jährlichen Festkreises ... der monatliche Rhythmus als fundamental" zu betrachten ist (561); gewisse Bedenken regen sich aber, wenn R. aus der gemeinsamen Ankündigung der monatlichen Festfolgen schließt, daß "rituelle Bezüge, die die Monatsgrenze überschreiten", nicht wahrgenommen wurden.
Insgesamt gesehen ein zweifellos außergewöhnliches Buch, das die Forschung auf dem Gebiet der römischen Religionsgeschichte verändern wird.
Christine Harrauer
 

Home Rezensionen 1999

Rezensionen