Einige, mehr oder weniger zufällige Beobachtungen mögen folgen. Nach dem Lemma δακρυχέω, das anders als bei LSJ mit zahlreichen Belegen angesetzt wird, folgt (nach einer Inschrift aus Daldis) neu auch δακρυχοέω. Begrüßenswert ist die Anführung von lateinischen Fremdwörtern wie δάτιβος (dativus) und δατόν (datum) oder δησέκτωρ (disector) und δησέρτωρ (desertor). Der nach Ergon 1969, 27f., in Dodona belegte Monatsname Δάτυιος ist nicht aufgenommen. τὸ δένδρος ist wohl mit Recht für sich behandelt, doch sollten deshalb die Belege im Dat. sing. nicht fehlen (s. auch Theokrit 5, 47), und die unterschiedliche Akzentuierung im Gen. plur. zeigt Schwierigkeiten. Bei δεξαμενή wäre auch Artemidor., on. 1, 64 (p. 70, 1 Pack) ein guter Beleg für das Wasserbecken im Bad. (Die ebd. unter II gegebene Hesychglosse geht wohl auf eine δεξαμεναὶ ἐπίσκιοι erfassende Notiz zurück.) Bei Partikeln wie δῆθεν und δήπουθεν (was auch bei Artemidor., on. 3, 62, p. 231, 22 Pack steht) ist die Vermehrung der Belege besonders hilfreich. Gleichfalls bei Artemidor (1, 21, p. 28, 16f. Pack) hat ἔργον δημόσιον offenbar die Bedeutung von Zwangsarbeit nach Verurteilung (mit Kenntlichmachung des Sträflings durch Haarschnitt), die Stelle sollte also angeführt sein. Bei den Belegen für δήν sollte vielleicht auch Kallimachos, Hekale fr. 350, 2 Pf. (= pap. Oxy. 2376/7, 33) nicht fehlen. δησυσταχύς ist mit Recht aus Paus. 8, 42, 6 aufgenommen, sollte aber als Konjektur Herwerdens kenntlich gemacht sein. Für διαγράφειν und ἀποδιαγράφειν in der Bedeutung ,(Geld) überweisen' bzw. ,anweisen' sei auch auf das samische Getreidegesetz und den Kommentar von G. Thür und Chr. Koch (Anz. Österr. Akad. d. Wiss. 118, 1981, 65) verwiesen. Zu διαζώννυμι vgl. auch Herakleitos, quaest. Hom. 48, 8 Buff. τὰ διεζωκότα τὴν οὐράνιον ἀψῖδα. Die Angaben zu διατατικός sind vermehrt, allerdings hätte διατατικώτερον bei Sext. Emp., adv. Math. 1, 45 (trotz Mau) bleiben sollen (LSJ schreiben irrtümlich codd. statt edd.). Die auch von Theiler geforderte Verbesserung wird durch das nachfolgende διετάθη vollkommen gesichert. Bei δίκροος sollte vielleicht δένδρον δίκρουν bei Artemidor 5, 74 angeführt sein. Der unter διχοτομέω angeführte Text aus MAMA VIII, 1962, 45 nr. 252b, ist fehlerhaft. Zu lesen ist allem Anschein nach τῷ διχοτομήσαντί με τὸ ὑπόλοιπον ζῆν εἷς (vgl. Anz. Österr. Akad. d. Wiss. 118, 1981, 266ff.). Der Tod des kleinen Sohnes bringt dem Vater die Pein eines künftigen einsamen Lebens.
Möge das DGE, das als anspruchsvolles Unternehmen den Dank der internationalen Gräzistik verdient, auch weiterhin seinen guten Fortgang haben!