Wiener Studien- Rezension

Kommission für antike Literatur und lateinische Tradition

Rezensionen


Eligius Dekkers, Clavis Patrum Latinorum, editio tertia aucta et emendata. Turnhout: Brepols 1995. 934 S. (Corpus Christianorum. Series Latina.) ISBN 2-503-50463-9 bzw. 2-503-50464-7

Iuvenis inchoavi, senex edidi: dieses Motto Augustins im Vorwort zu seinen fünfzehn Büchern De trinitate konnte sich P. Dekkers auch für seine Clavis zu eigen machen. Er brachte sie erstmals 1951 heraus unter Benützung einer Bibliographie, die in Wien von E. Gaar im Auftrag des damaligen Leiters des CSEL, R. Meister, erstellt, jedoch in der Nachkriegszeit aus finanziellen Gründen nicht gedruckt werden konnte. Bereits zehn Jahre später erschien die zweite, verbesserte Auflage, von ursprünglich 461 auf 640 Seiten angewachsen; mehr als vierzig Jahre sind vergangen, bis die dritte, 934 Seiten umfassende Auflage herauskommen konnte, die neben Kardinal Mercati auch Kardinal Pellegrino als besonderem Förderer zugeeignet ist. Im Vorwort wird erstmals dankend jenes Bollandisten gedacht, der wesentlichen Anteil am Erscheinen der Clavis hatte, P. Paul Grosjean (gest. 1964). Trotz der sensationellen Neufunde zu Augustinus, der fast 30 Briefe (gefunden von J. Divjak) und der ebenso vielen Sermones (entdeckt von F. Dolbeau), und vieler Änderungen in der Zuschreibung patristischer Werke behielt D. die ursprüngliche Numerierung der Werke bei und führte für zusätzliche Werke Unternummern ein, die Divjak-Briefe z. B. finden sich unter Nummer 262a. Umfangreich ist die nachgetragene Literatur, die neue Ausgaben und wichtige Untersuchungen zur Überlieferung, zu den Quellen, zur Sprache und gegebenenfalls zu Fragen der Authentizität betrifft. Besonders reichlich sind die Ergänzungen zu Augustinus, der Umfang ist fast auf das Doppelte angewachsen. Bis zuletzt hat D. Literaturverweise nachgetragen, so ist z. B. zu Ambrosius, Apologia Dauid altera (136), auch der erst 1996 erschienene Artikel von Martine Roques angegeben. Es ist bei einem so umfangreichen Werk selbstverständlich, daß manches nachzutragen oder zu korrigieren ist. So etwa bei den Briefen des Ambrosius (160): für den Osterfestbrief ist zu der alten Literatur, die an der Authentizität zweifelte, nur der Hinweis "dubitat Savon" zugefügt, nicht aber der Artikel der Rez., die glaubt, die Echtheit nachgewiesen zu haben (WSt. 91, 1978, 187-204); unter Siricius (527f.) ist zwar bei den Briefen 7-9 auf die von der Rez. erstellte Edition unter den Ambrosiusbriefen verwiesen (mit fehlerhafter Namensangabe), es fehlt aber die neue Numerierung dieser Briefe, und bei Brief 9, de causa Bonosi, fehlt die Angabe, daß die Editorin auf Grund der Überlieferung keinen Zweifel an der ambrosianischen Verfasserschaft hegt (vgl. CSEL 81/3, XXX). Die - unvermeidlichen - Fehler und Auslassungen schmälern aber in keiner Weise den Wert dieses patristischen ,Hilfsmittels': man muß D. zu dieser großartigen Leistung dankbar gratulieren.

Michaela Zelzer

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