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TA'08 |
Technology Governance Der Beitrag der Technikfolgenabschätzung |
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Methoden Mögliche Resultate
Biomedical research governance – Interaktionsdynamiken zwischen Entscheidern und Beratern im Kontext ethischer Regulierung Alexander BOGNER Im allgegenwärtigen Governance-Begriff kondensieren Beobachtungen über einen Formwandel des Regierens, der nicht-hierarchische, netzwerkförmig organisierte und kooperative Formen des Regierens, das auch Selbststeuerung bedeuten kann, schärfer profiliert. Aufschlussreich für die Analyse neuer Formen der Gestaltung technologischen Wandels ist nicht zuletzt der weite Bereich der Biomedizin. Biomedizinische Forschung und Anwendungen sind auf vielfältige Weise zu politischen Fragen geworden. Die Politik sieht sich hier mit hoher Komplexität konfrontiert, aber auch mit neuen Legitimationserfordernissen. Diese lassen sich mit der Tatsache in Verbindung bringen, dass die Ethik zum maßgeblichen Regulierungsdiskurs geworden ist – Kontroversen um Stammzellforschung oder PID werden in ethischen Kategorien ausgetragen, aber nicht nur diese. Im Wesentlichen basieren meine Überlegungen auf empirischen Forschungen, die ich im Rahmen meines an der Akademie der Wissenschaften angesiedelten Habil-Projekts durchgeführt habe. Die Fallstudien sind thematisch auf die aktuellen Biomedizin-Kontroversen (Stammzellforschung, Klonen, PID) sowie fallvergleichend auf Deutschland und Österreich bezogen. Methodisch basiert diese Mikroskopie des Zusammenwirkens von Politik und Expertise auf Dokumentenanalysen und Experteninterviews. Technikfolgenabschätzung als kritische Theorie? Stefan BÖSCHEN Technikfolgenabschätzung (TA) ist ein Unterfangen, das in Prozessen der Governance schon immer mit einer paradoxen Verortung zu kämpfen hatte. Einerseits ist TA ein Instrument zur Demokratisierung von Technologieentwicklung. Schon die Entstehungsgeschichte zeigt, dass der politische Ort von TA im Parlament zu finden ist, um für ein Gleichgewicht der Expertisekräfte zwischen Exekutive und Legislative zu sorgen. Hier zeigt sich TA als Erfolgsgeschichte. In vielen europäischen Ländern gibt es inzwischen entsprechende Organisationen parlamentarischer TA-Expertise. Andererseits wurde das Projekt TA als expertenbasierte Politikberatung etabliert und mit dem Auftrag versehen, Kosten und Nutzen von innovativen Technologien zu bestimmen und das so erhobene Wissen für politische Entscheidungsprozesse aufzubereiten. Dabei ist es hinsichtlich seines Anspruchs im Grunde uneinlösbar. Schon im Laufe der 1980er Jahre wurde der Umfang für ein Idealkonzept von Technikfolgenabschätzung formuliert, das nicht nur eine vollständige Beschreibung der Technologie und seiner Nebenfolgen, sondern auch die Ableitung von Handlungsoptionen umfasste. Einerseits also die Förderung von Demokratisierung, andererseits die Anbindung an etablierte expertenbasierte Wissensordnungen. Pointiert: Progressive Entwicklungsstrategie versus restriktiver Bestandsschutz, in diesem Spannungsfeld bewegt sich TA bis heute. Entsprechend begründet sich meine Frage, inwieweit TA sich selbst nicht stärker im Sinne einer kritischen Theorie entfalten müsste. Um diese These zu unterlegen, werden in dem vorgeschlagenen Beitrag folgende Aspekte aufgegriffen. Erstens soll die Unterscheidung zwischen analytisch-deskriptiven und relational-kritischen Theoriestrategien im Projekt der TA eingeführt werden. Diese stellen zwei wesentliche Perspektiven zur Theoretisierung von Technikfolgenabschätzung dar. Zweitens können durch die Angebote der Theorie reflexiver Modernisierung eine Selbstverortung von TA im Prozess der Modernisierung ermöglicht werden. Vor diesem Hintergrund lassen sich die Konzepte der „Gestaltungsöffentlichkeit“ und das der „hybriden Wissensregime“ einführen. Gestaltungsöffentlichkeiten verkörpern die Infrastrukturen in spezifischen Feldern der Risikopolitik, in dem sie Ausdruck jeweiliger Konstellationen von Diskursen, Institutionen und Praktiken der Technologieentwicklung und Risikokontroversen darstellen. Hybride Wissensregime müssen dahingegen als spezifische Macht-Wissens-Konstellationen begriffen werden, welche die spezifischen Zugangsregeln für Akteure und Wissen bei der Strukturierung von Gestaltungsöffentlichkeiten abbilden und dabei kritisch reflektieren. Die Analyse hybrider Wissensregime ermöglicht also den „kritischen“ Blick auf die jeweils sich historisch und themenzentriert entfaltenden Gestaltungsöffentlichkeiten. Um diese Sichtweise plastisch zu machen, wird drittens anhand einiger risikopolitischer Entwicklungen das „kritische“ Potenzial der aufgezeigten Strategie gewürdigt. Die Überlegungen schließen viertens mit einer knappen Zusammenfassung und Vorschlägen für die weitere Diskussion. Plädiert wird dafür, dass sich Technikfolgenabschätzung als Katalysator bei Prozessen gesellschaftlicher Selbstberatung versteht. Technikfolgenabschätzung als Teil eines Forschungsnetzwerkes im Bereich der Grünen Gentechnik Mathias BOYSEN Im Rahmen des BMBF-geförderten Forschungs- und Entwicklungsnetzwerkes „Napus 2000 – Gesunde Lebensmittel aus transgener Rapssaat“ (2000-2004) führte der Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt (BIOGUM) an der Universität Hamburg eine Technikfolgenabschätzung unter dem Titel „Untersuchungen zu sozioökonomischen Implikationen ernährungsphysiologisch optimierter Lebensmittel aus gentechnisch verändertem Raps“ durch. Eine Besonderheit stellte dabei die feste Einbettung in die Organisations- und Forschungsstrukturen des Netzwerkes dar, obwohl es sich als einziges Teilprojekt des Netzwerkes nicht mit naturwissenschaftlich-technischen Fragestellungen befasste. Forschungsthema und Fragestellung Methodische Vorgehensweise Die Schwerpunktsetzung des TA-Teilprojektes auf sozialwissenschaftliche Fragen blieb nicht ohne Konsequenzen für die Mitarbeit in dem Forschungsnetzwerk, dessen Mitglieder ganz überwiegend einen naturwissenschaftlich-technischen Hintergrund aufwiesen. Zum Zeitpunkt der Projektkonzeption war unbekannt, inwieweit die neutrale Positionierung der TA- Arbeitsgruppe im Streit um die Grüne Gentechnik projektintern nicht als Gegnerschaft wahrgenommen werden könnte. Aus der Erfahrung der durchgeführten TA lässt sich festhalten, dass zwar gewisse Spannungen und Barrieren auf der Ebene fachspezisicher Sprachcodes existierten (z.B. bei der Nutzung des Risikobegriffes), diese aber nie zu einem konfrontativen Streit oder gar Blockaden eskalierten. Vielmehr erfolgte im Projekt eine bewusste Auseinandersetzung mit Gentechnik-kritischen Positionen in einer Form und Intensität, wie sie sehr wahrscheinlich sonst nicht erfolgt wäre. In der Möglichkeit des Einspiegelns anderer Wahrnehmungs-, Deutungs- und Bewertungsmuster lag die Stärke der strukturellen Integration des TA-Teilprojektes in das Gesamtforschungsnetzwerk. Die feste, mehrjährige Zusammenarbeit im selben Forschungszusammenhang schuf eine Vertrauensbasis und damit die Bereitschaft zum Anerkennen anderer Standpunkte. Viele Projektverantwortliche begrüßten, im Rahmen der Interviews abseits ihrer Alltagsarbeit über grundsätzliche Zusammenhänge sprechen zu können. Ohne diese Interviews wären die Arbeiten der TA weniger erfolgreich verankert gewesen. Die vom TA-Teilprojekt vorgelegten Ergebnisse wurden projektintern durchweg offen und produktiv diskutiert. Dabei brachten Projektpartner zusätzliches ihr Wissen ein (z.B. Erfahrungswissen im Umgang mit gesetzlichen Regelungen zur Grünen Gentechnik) und neue, weitergehende Fragestellungen wurden aufgeworfen und teilweise als neue Aufgaben an die TA-Arbeitsgruppe heran getragen. Dieser Dynamik musste dort eine Grenze gesetzt werden, wo die Neutralität der TA-Arbeitsgruppe im Gentechnikstreit in Gefahr geriet (z.B. bei dem Wunsch einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit für die Ziele des Forschungsnetzwerkes). Insgesamt ist die dynamische Weiterentwicklung der Diskussion zwischen den naturwissenschaftlich-technisch fokussierten Forschern und der TA-Arbeitsgruppe als positives Resultat ihrer Integration in einem Forschungsnetzwerk zu bewerten. Dies wird u.a. dadurch belegt, dass sich die Wissensbasis über die Wahrnehmung und die Denkweisen gesellschaftlicher Teilsysteme im Gesamtprojekt fortlaufend erhöhte. Weiter reichende Ansprüche der TA, beispielsweise alternative Entwicklungsziele zur Gentechnik in das Forschungsnetzwerk zu verankern, erscheinen bezogen auf den Anwendungsfall einer „forschungsnahen“ TA nicht realistisch; hierzu waren die naturwissenschaftlichen-technischen Arbeiten zu fest auf ein bestimmtes Ziel fixiert. Steuerung und Koordination im Verständnis von Governance Stephan BRÖCHLER Der Vortrag diskutiert die Frage, wie sich sozialwissenschaftliche Technikforschung und Governance-Forschung zueinander verhalten. Sozialwissenschaftliche Technikforschung interessiert sich für die Analyse der Chancen und Risiken der Einbettung technischer Innovationen in die Gesellschaft. Zwei wichtige Themen sind politische Techniksteuerung und Technikfolgenabschätzung. Governance-Forschung untersucht die Frage, wie sich im Zusammenwirken staatlicher und handlungsfähiger zivilgesellschaftlicher Akteure die Bearbeitung öffentlicher Probleme vollzieht. Aus Sicht beider Perspektiven kommt somit Fragen der Steuerung und Koordination eine wichtige Bedeutung zu. Der Beitrag argumentiert, dass Governance-Forschung ein bedeutsames analytisches Potenzial beinhaltet um zur sozialwissenschaftlichen Technikforschung beizutragen. Wissenschaftliche Beratung in der „Technology Governance“ als professionelle Dienstleistung? Kai BUCHHOLZ Im Rahmen der Governance von Technikentstehung und -gestaltung stellt die wissenschaftliche Beratung der Politik über Fragen der Förderung neuer Techniken, der Gefahren neuer Techniken und der Regulierung ihrer Anwendung eine wichtige aber eher traditionelle Arena dar. Wissenschaftliche Beratung der Politiker/innen zu diesen Themen gibt es schon länger und ist somit im Gegensatz zu den neueren partizipativen Ansätzen der Technikbeurteilung kein neues Phänomen in der Technology Governance. Aber sie spielt immer noch eine wichtige Rolle in dem Arrangement von Einrichtungen, die die Art und Weise der Genese und Verbreitung von Techniken beeinflussen. Die Interaktionen zwischen beratenden Wissenschaftlern und ihren politischen Adressaten, die bei wissenschaftlicher Beratung stattfinden, soll in diesem Beitrag näher in den Blick genommen werden. Es wird ein Analyserahmen vorgeschlagen, der die Interaktionen der wissenschaftlichen Beratung als Beratungssysteme beschreibt, in denen eine Dienstleistung stattfindet, die sich mit den Mitteln der Professionssoziologie analysieren lässt. Die Rollenträger in diesen Interaktionen sind widersprüchlichen Anforderungen ausgesetzt, die aus der spezifischen Aufgabe entstehen, wissenschaftliches Wissen auf das politische Problem zu beziehen, zu dem beraten werden soll. Diese Anforderungen sind diejenigen, mit denen auch in der Praxis der klassischen Professionen umgegangen werden muss. Damit wird die wissenschaftliche Beratung als eine professionalisierungsbedürftige Dienstleistung identifiziert. Für erfolgreiche Politikberatung müssen diese widersprüchlichen Anforderungen ausbalanciert werden. Mit dem vorgeschlagenen Ansatz können unterschiedliche Beratungsarrangements untersucht werden. Es kann angegeben werden, auf welche Probleme diese wahrscheinlich stoßen werden und unter welchen Umständen die Anforderungen ausbalanciert werden können. Partizipative TA Martin MEISTER (statt Hans-Liudger DIENEL) Zeitgleich zu einer quantitativen Vermehrfachung partizipativer Verfahren und ihrer vermehrten Anwendung im Bereich der TA und darüber hinaus ist in den vergangenen Jahren die Partizipative TA in der Forschung kritischer als früher diskutiert worden. Einige Verfahren offerierten weniger tatsächliche demokratische Mitwirkungschancen in der Technikbewertung als vielmehr akzeptanzschaffende Marketingmaßnahmen. Governance von Nanotechnologie – Das österreichische Projekt NanoTrust als Beispiel Ulrich FIEDELER, Myrtill SIMKÓ, André GAZSÓ Die Nanotechnologie als Gegenstand der TA stellt in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar, da sich unter diesem Begriff ganz verschiedene technische Konzepte versammeln. Auch wenn sie in wissenschaftlich-technischer Hinsicht noch eine gewisse Gemeinsamkeit aufweisen, so sind die aus ihnen resultierenden Anwendungen äußerst unterschiedlich. Entsprechend muss die TA je nach Anwendung jeweils anderen Fragen nachgehen und verschiedene Themenkomplexe berücksichtigen. Eine weitere Herausforderung für die TA der NT stellt ihr früher bzw. sehr diverser Entwicklungsstand dar. Einige der Anwendungen, die heute zur NT gezählt werden, gibt es schon seit Jahrzehnten, wenn nicht gar seit Jahrhunderten. Die meisten Anwendungen befinden sich aber in einem frühen Entwicklungsstadium, während viele lediglich als Konzepte diskutiert werden. In diesem Fall bedarf es zu deren Realisierung noch intensiver Grundlagenforschung. Für die Technikfolgenabschätzung bedeutet dies, dass Nutzungskontexte und deren Auswirkungen auf Umwelt, Gesundheit und Gesellschaft eben noch nicht oder, wenn doch, dann erst in Ansätzen identifizierbar sind. Diese Ungewissheit über die möglichen Auswirkungen der NT hat in Österreich wie auch in vielen anderen hochentwickelten Industrienationen dazu geführt, dass Akteure, vor allem die politischen Entscheidungsträger verunsichert sind. Dabei bezieht sich diese Unsicherheit vor allem auf die Notwendigkeit von regulierenden Maßnahmen.
Aus den oben geschilderten Rahmenbedingungen ergibt sich, dass Technikfolgenabschätzung der Nanotechnologie sich nicht in einem Projekt erschöpfen kann, in dem technische Möglichkeiten erfasst, bewerten und politische Handlungsoptionen formuliert werden. Will Technikfolgeabschätzung dem Gegenstand der Nanotechnologie gerecht werden, muss sie mehr denn je als ein fortlaufender Prozess verstanden werden, der viele gesellschaftliche Bereiche umfasst, in dem also viele verschiedene Akteure involviert sind. Maßnahmen zur Regulierung wie zur Förderung der NT müssen permanent den sich fortlaufenden Erkenntnissen und Entwicklungen angepasst werden. Entsprechend dieser Voraussetzungen liegt der Schwerpunkt des NanoTrust-Projektes in der kontinuierlichen Erhebung, Aufarbeitung und Bereitstellung von vorliegenden Erkenntnissen zu möglichen Gesundheits- und Umweltrisiken nanotechnologischer Anwendungen. Im Zuge dieser Erhebung und Analyse des bestehenden Wissens werden unterschiedliche Bewertungen einander gegenüber gestellt und Forschungslücken identifiziert. Dieser so genannte "Risiko-Radar" ist die Basis für ein Clearing House für Fragen über mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken. NanoTrust soll als Informations-Drehscheibe und Diskussionskatalysator dienen, sowohl für die allgemeine Öffentlichkeit und die Verwaltung als auch für die Nano-Forschungscommunity selbst. Weiterhin soll eine Art Servicestelle in Fragen von Sicherheitsaspekten eingerichtet werden. Diese Aktivitäten werden unter Einbeziehung der Experten aus Wissenschaft (Toxikologie, Umweltwissenschaft, Nanoscience), Politik und Verwaltung durchgeführt. Das bedeutet, dass die Experten als Quelle von Wissen und zur Validierung von Informationen herangezogen werden. Gleichzeitig dient das Projekt dazu, potenziellen Adressaten strukturiertes Wissen zur Verfügung zu stellen, was bedeutet, dass NanoTrust der Organisation, der Transformation und der Dissemination einschlägigen Wissens dient. Evidenzbewertung von Gesundheitsrisiken synthetischer Nanopartikel - Ein neues Verfahren für die Unterstützung von Governance-Prozessen in der Nanotechnologie? Torsten FLEISCHER, Peter HOCKE , Hans KASTENHOLZ , Harald F. KRUG , Christiane QUENDT, Albena SPANGENBERG Nanotechnologie gilt in der Forschungs- und Wirtschaftspolitik als Feld mit revolutionären Möglichkeiten der Innovation in verschiedensten Anwendungsbereichen, als eine der wichtigsten emergenten Techniken des 21. Jahrhunderts. Parallel zu ihrer forschungs- politischen Konjunktur entwickelte sich in der Wissenschaft, den Medien und der interessierten Öffentlichkeit (und hier insbesondere bei den umweltorientierten und wirtschaftskritischen Nichtregierungsorganisationen) eine Debatte über die Risiken der damit verbundenen Entwicklungen (z.B. ITA 2006; Schmid et al. 2006; Fleischer und Grunwald 2008). Der Beitrag wird diese und weitere ausgewählte Ergebnisse der Methodenentwicklung und Umsetzung vorstellen und in ihrer Reichweite diskutieren. Des Weiteren soll erörtert werden, inwieweit das Verfahren auch Anwendung in anderen Risikodiskursen und technology governance-Prozessen finden könnte. The Governance of Information Privacy Susanne GIESECKE, Joachim KLERX, Thomas LÄNGER Unsere Informationsgesellschaft ist immer mehr auf den elektronischen Austausch von Daten angewiesen und verlässt sich zusehends auf dessen Funktionieren. Doch es vergeht kaum noch eine Woche, in der nicht neue Schlagzeilen über den Verlust von Massendaten, die zweifelhafte Speicherung von privatem, behördlichen und geschäftlichen Datenverkehr oder dessen Auswertung zu Zwecken einer vermeintlichen Sicherheit die Medien beherrschen. Auch wenn diese Fehlentwicklungen auf den ersten Blick unabhängig von einander erscheinen, so kann doch die Kombination solcher auf verschiedene Weise verlorener oder unrechtmäßig veröffentlichter Daten dem Missbrauch und zur Beeinträchtigung der Privatsphäre Tor und Tür öffnen. Neue Applikationen im Internet (Google-Anwendungen wie MyLocation, Google Calendar, Picasa,YouTube, Gmail, Google Docs, Microsoft Vista, Microsoft Live Suite) und eine zunehmende Oligopolisierung von Dienste- und Softwareanbietern (z. B. durch Google, Yahoo, Microsoft, DoubleClick etc.) machen es für die einfachen Nutzer und Nutzerinnen immer schwieriger zu entscheiden, wann ihre Daten sicher sind oder wie sie einem potentiellen Datenmissbrauch entgehen. Gesetzliche Regelungen und die Politik sind angesichts der international operierenden Internet Service Provider (ISP) und der in den meisten Ländern stark überalterten Verfahrensweisen zum Schutz der Privatsphäre hilflos. Die neuen Technologien haben längst andere Fakten geschaffen, die durch die herkömmlichen Governance-Strukturen, die die Privacy-Fragen bisher geregelt haben, nicht mehr gesteuert werden können. Prekär wird vor allem die Rolle des Staates, der eigentlich die Privatsphäre schützen soll, aber unter dem Deckmantel der nationalen Sicherheit und dem Schutz vor Terrorattacken diese Privatsphäre stark einzuschränken droht, so dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Vorsorgepflicht erschüttert wird. Es stellt sich daher die Frage, welche Strukturen an die Stelle der veralteten Gesetze und Institutionen treten oder treten können bzw. wie eine Kombination aus neuen und alten Governance-Mechanismen den Schutz der Privatsphäre auch im Zeitalter von Internet und Informationsgesellschaft wieder herstellen kann. Unser Paper widmet sich dieser Fragestellung systematisch, indem wir zunächst an Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit, aus der Gegenwart, aber vor allem auch anhand von Szenarien über den Einsatz von zukünftigen Technologien und Applikationen Gefahren- und Missbrauchspotentiale skizzieren und mit empirischen Fakten unterlegen (IPv6, Cloud Computing, Reality Mining). Wir werden unser Argument der veralteten Regulierungsmechanismen anhand von herkömmlichen Gesetzeslagen in Österreich, Deutschland, der EU und z. T. der USA untermauern. Neue Formen von Governance, die sich bereits abzeichnen, um die Diskrepanz zwischen Privacy und Secrecy zu überbrücken werden diskutiert. Möglichkeiten, die generelle Bedrohung der informationellen Selbstbestimmung überwinden sollen, werden in unserem Paper geschildert, indem wir vor allem auf neue Organisationsformen und Gruppierungen eingehen, die das entstehende Governance-Vakuum ausfüllen könnten (EPIC, §29 Working Group). Dabei spielen zunehmend institutionalisierte Formen von Privacy-Schutz eine Rolle in Kombination mit frei organisierten NutzerInnengruppen (Google Watch) bis zu Einzelpersonen (Schneier), die sich im Internet Gehör verschaffen. Es zeichnet sich eine Tendenz ab, in Anbetracht der staatlichen und interstaatlichen Ohnmacht zunehmend auf Informationscampagnen für die Nutzer und auf deren Mobilisierung zu setzen und sich so ein Stück des einstmals staatlichen Hoheitsgebiets zu erobern. Dabei wird durchaus auf den Nutzen der Verbreitung des Internets gesetzt sowie auf die Einbindung von Privacy Enhancing Technologies (PET). Wir wollen ins unseren Paper vor allem die gesellschaftliche Gestaltung dieser Governanceformen diskutieren sowie die Frage aufwerfen, ob sich damit die entstandenen staatlichen und gesetzlichen Defizite ausgleichen lassen. Hier tut sich für das Technology Assessment ein viel versprechendes Tätigkeitsfeld auf, bei dem es darum geht, auf die Technologieentwicklung und auf die entstehenden Governancestrukturen proaktiv einzuwirken und diese mitzugestalten. Weiters soll auch mit den Teilnehmenden der Konferenz diskutiert werden, welche Aktivitäten und Maßnahmen effektiv den Schutz der Privatsphäre im Internet garantieren könnten oder ob wir in Zukunft den mächtigen Strukturen von Google, Microsoft und Konsorten sowie dem Datenzugriff durch staatliche Stellen schutzlos ausgeliefert sind. Zivilgesellschaftlicher Einfluss auf Technikgestaltung durch „Partizipation“? Fritz GLOEDE Der Wandel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, den Technikfolgenabschätzung im Rahmen einer Governance-Perspektive zu berücksichtigen hat, schließt nicht zuletzt das gesteigerte Interesse der Öffentlichkeit an den sich beschleunigenden Innovationsprozessen ein. Anders als in traditionell-ordnungsrechtlicher Perspektive, bei der die von Standortentscheidungen betroffene Öffentlichkeit erst am Ende von komplexen Entwicklungs-, Planungs- und Aushandlungsprozessen mit den möglichen Folgen konfrontiert der Implementation von Technik konfrontiert wird, hebt die neue Sichtweise auf eine frühzeitige Einbeziehung betroffener wie interessierter Bürgerinnen und Bürger ab - in der einen oder anderen Weise. Dabei setzt sie auf die Tugenden zivilgesellschaftlichen Engagements und etikettiert Formen wie Verfahren einer solchen Einbeziehung von Öffentlichkeit in die verschiedenen Phasen der Technikentwicklung gern auch als Demokratisierung. „Partizipative“ Verfahren der Beteiligung von Öffentlichkeit an „Technikgestaltung“ sind dementsprechend seit geraumer Zeit in aller Munde. Es wird dabei freilich selten sauber unterschieden zwischen einer Partizipation an Entscheidungen und einer Partizipation an der (wissensgenerierenden) Vorbereitung von Entscheidungen, wie sie etwa Konzepte partizipativer Technikfolgenabschätzung kennzeichnen. Anhand einer Diskussion exemplarischer Beteiligungsverfahren (formelle Öffentlichkeitsbeteiligungen, Diskursverfahren, Konsensuskonferenzen, Planungszellen u.a.) sowie vorliegender Untersuchungen über „partizipative Technikfolgenschätzung“ (ADAPTA, EUROpTA) in Europa soll die Erforderlichkeit einer solchen Unterscheidung ebenso wie ihr analytischer Gewinn verdeutlicht werden. Dem sind allerdings analytische und prozessbezogene Präzisierungen vorauszuschicken, die die hier einschlägigen Schlüsselbegriffe der Governance-Perspektive ebenso betreffen (Zivilgesellschaft, Technikgestaltung, Öffentlichkeit, Demokratisierung, Antizipation/ Berücksichtigung von Entscheidungsfolgen u.a. ) wie Vorstellungen über mögliche Wirkungen von TA-Projekten. Noch allgemeiner ist vor dem Hintergrund konzeptioneller Vorstellungen zum Prozess der Technikentwicklung zu diskutieren, in welchem Sinn und in welchem Maße „Entscheidungen“ (im Unterschied zu evolutionären Mechanismen und/oder kontingenten Marktprozessen) überhaupt Bedeutung zuzuschreiben ist. Methodische Vorgehensweise Erwartete Resultate Beitrag zur Klärung des begrifflichen Rahmens von „Technology Governance“mit besonderer Berücksichtigung von zivilgesellschaftlicher Beteiligung Risikobewertung als großes Gespräch: Zur Mikro-Analyse der Interaktionen einer Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie Alexander GÖRSDORF Die Nanotechnologien sind schon seit längerem ein mit hohen Erwartungen behafteter Gegenstand staatlicher und suprastaatlicher Innovationspolitik. In dem Maße in dem neue Produkte und Materialien auf den Markt kommen, werden sie auch für den behördlichen gesundheitlichen Verbraucherschutz zum Thema. Wo aber gleichzeitig die Gesundheit der Menschen, der Wille des Souveräns, Konsumwünsche der Verbraucher und der Industriestandort Deutschland ins Feld geführt werden, sind Regulierungsentscheidungen hohen Begründungsanforderungen ausgesetzt. Und es kann erwartet werden dass sie umstritten sein werden – selbst die Entscheidung, gegenwärtig nichts zu regeln, zu fordern oder zu verbieten. In Deutschland wurde diese Problemlage vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgenommen. Auftrag des BfR ist das Aufspüren und wissenschaftliche Bewerten gesundheitlicher Risiken im Verbraucherbereich, die Behörde berät die zuständigen Ministerien und Bundesämter und informiert die Öffentlichkeit. Dabei hat sich das Bundesinstitut Formen partizipativer Technikgestaltung, der Stakeholderbeteiligung verschrieben. Der vorgeschlagene Beitrag zeigt zunächst, dass dieser Ausgestaltung des Umgangs mit einer neuen Technologie eine Organisationsprogramm gewordene Überzeugung zugrunde liegt: wenn ungewiss ist, welche Risiken die neue Technik oder die damit hergestellten Produkte bedingen, sollte Risikobewertung im Vorfeld verbindlicher Entscheidungen soweit als möglich die Form eines öffentlichen Gespräches unter allen Betroffenen annehmen. Der Hauptteil des Beitrags untersucht ein im Rahmen dieses Programms im Herbst 2006 veranstaltetes methodisches Experiment, eine nach dem Vorbild der dänischen Konsensuskonferenzen modellierte „Verbraucherkonferenz“. Für das BfR war diese augenscheinlich ein Erfolg, so ist bereits die nächste Verbraucherkonferenz zu einem anderen Thema in Planung. Bei einem Nachtreffen ein Jahr später, gaben auch die Teilnehmer der Veranstaltung noch einmal zu Protokoll, sie seien mit der Veranstaltung und ihren Wirkungen zufrieden. In großen Teilen seien ihre Erwartungen sogar übertroffen worden. Grund genug, einmal genauer nachzusehen, was diese neue, sich möglicherweise etablierende Form der technology governance zwischen Verbrauchern, Sachverständigen, Moderatoren, einer Behörde mit wissenschaftlichem Mandat sowie rechtsetzender Politik prägte. Der Beitrag stellt vorläufige Ergebnisse eines laufenden Projektes dar, in dem die organisierten Interaktionsprozesse dieser Akteure rekonstruiert und analysiert werden. Herausgearbeitet wird dabei, welche Probleme sich Interaktionen unter solchen Teilnehmern in dem oben beschriebenen Erwartungsumfeld stellten und welche Strukturen sich zu ihrer Lösung bildeten. Der Beitrag schließt mit einigen empirisch begründeten Vermutungen über das Verhältnis dieser Mikrostrukturen der Innovationsgestaltung zu ihrem organisationalen und gesellschaftlichen Umfeld. Bewertung von Gesundheitsrisiken nach der ExternE-/HEATCO-Methodik – Anwendung und Einfluss auf die Beurteilung zukünftiger Verkehrsprojekte Alexander GRESSMANN Die Zielsetzung der Europäischen Investitionsbank ist es, Projekte zu finanzieren, die zur Umsetzung vorrangiger Ziele der Europäischen Union beitragen, heute etwa den Ausbau transeuropäischer Netze. Voraussetzung ist, dass ein Projekt in ökologischer wie auch wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig ist. Zur Entscheidungsunterstützung für oder gegen eine Finanzierung durch die EIB wird das Instrument der Kosten-Nutzen-Analyse eingesetzt, um neben der betrieblichen auch die gesamtwirtschaftliche Rentabilität zu beurteilen. Insofern kommt gerade im Verkehrs- und Energiesektor ein im Kernbereich weitgehend standardisiertes Verfahren der Technikbewertung zur Anwendung. Allerdings gehen externe Effekte aller Art - Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und menschliche Gesundheit - je nach Umfang und Typ des Projekts häufig nicht oder nur in Form einer qualitativen Beschreibung oder Skala in die Bewertung ein. Für eine Reihe von Auswirkungen sind zwar keine Marktpreise vorhanden, jedoch können Methoden zur monetären Bewertung angewandt werden, die auf den Präferenzen der Bevölkerung beruhen. So ist die (monetär bewertete) eingesparte Reisezeit bei Verkehrsinvestitionen meist der Hauptnutzen. Dagegen werden Unfall- und Gesundheitsrisiken nicht oder nur über pauschale Kostensätze erfasst.
Die Ergebnisse werden in Form von Kennzahlen aus der Kosten-Nutzen-Analyse wie die volkswirtschaftliche Rentabilität sowie der Nettogegenwartswert der Investitionen beziehungsweise ihrer Einzelkomponenten unter Einbeziehung der monetarisierten externen Effekte ausgewiesen und interpretiert. Parlamentarische Technikfolgenabschätzung Armin GRUNWALD In der Technikfolgenabschätzung (TA) als wissenschaftlicher Politikberatung an Parlamenten wurden in den europäischen Ländern teils ganz verschiedene konzeptionelle und organisatorische Modelle umgesetzt. Sie unterscheiden sich nach verschiedenen Freiheits- und Unabhängigkeitsgraden in Relation zum Parlament, etwa was das Recht der Themensetzung betrifft, nach verschiedenen Graden der Wissenschaftlichkeit, nach verschiedenen Einstufungen der Bedeutung von Partizipation und Öffentlichkeitswirksamkeit, sie haben teils erheblich unterschiedliche Größe und Ausstattung, sie unterscheiden sich durch ihren jeweiligen Zugang zu den parlamentarischen Beratungsprozessen und ihre organisatorische Einbettung. Diese unterschiedlichen Modelle reflektieren unter anderem unterschiedliche politische Kulturen unter den europäischen Staaten und nehmen Rücksicht auf verschiedene Governance-Modelle. Generell ist dabei die Trennung in eine deskriptive (wertneutrale) Phase des „Erkennens“ von Technikfolgen und eine darauf folgende Phase der Bewertung, wie sie im dezisionistischen Entscheidungsmodell und älteren TA-Konzeptionen vorausgesetzt wird, als Fiktion erkannt worden: das, was erkannt werden kann, hängt von vorgängigen Entscheidungen ab. Es wird am Anfang eines TA-Projekts darüber entschieden, in welchen Hinsichten und Problemdimensionen ein Folgenwissen überhaupt erwünscht ist. Im Rahmen einer "Wissenspolitik" (Stehr) kommt der Themendefinition und Beauftragung eine besondere Bedeutung zu. Gerade diese spezifische Situation der Kombination thematischer Abhängigkeit von politischen Prozessen einerseits und der wissenschaftlichen Unabhängigkeit in der Bearbeitung der Projekte, wie sie im Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag realisiert ist, bringt besondere Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten mit sich, die zu einer besonderen "Governance" in diesem Kontext führen. In diesem Vortrag werden Fragen der Governance in diesem speziellen Kontext der Technikpolitik behandelt und die Möglichkeiten der parlamentarischen Technikfolgenabschätzung erörtert. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der generellen Verschiebungen angesichts der Globalisierung und der besonderen Veränderungen in der Technikentwicklung, die die Rolle von Parlamenten generell und ihren Einfluss auf Technik im Besonderen betreffen. TA und die Governance technologischer Innovation Stefan KUHLMANN Der Beitrag wird die möglichen Beiträge von Technology Assessment (TA) zur zwangsläufig eingeschränkten ‚Steuerbarkeit’ technologischer Innovation behandeln. Dazu ist ein Verständnis der de facto Governance von Innovation zu entwickeln, etwa im Rahmen der Evolution technologischer ‚Regimes’, und es sind die konzeptionellen Ansatzpunkte und strategische Reichweite verschiedener TA-Perspektiven einzuordnen. Der Beitrag wirbt für ein konstruktivistisches und reflexives TA-Konzept: TA greift auf die eine oder andere Weise immer in technologische Innovation ein und trägt damit selbst zur Governance bei. Science and Technology Governance durch antizipierende Gestaltung. Prospektive TA im Vergleich mit anderen TA-Konzepten Wolfgang LIEBERT, Jan C. SCHMIDT 1. Anliegen und Ansatz Zumeist hat die Technikfolgenabschätzung (TA) eine Bewertung von (fertigen, halbfertigen oder möglichen) Produkten und Prozessen vorgenommen. Die wissenschaftlich-technische Entwicklungsdynamik selbst hat sie selten in den Blick genommen. Die Ambivalenzen im naturwissenschaftlich-technische geprägten Projekt der Moderne wurden nicht thematisiert. In der Regel wurde pragmatisch über sie hinweggegangen. Damit, so unsere These, wurden weitreichende Gestaltungsoptionen verspielt. 2. Ausgangsdignosen Der ProTA liegen drei Ausgangsdiagnosen im Spannungsfeld Wissenschaft, Technik, Gesellschaft zugrunde, welche nicht von allen TA-Konzepten geteilt werden: (a) Ambivalenz-Diagnose: Wissenschaft und Technik haben ein immer inhärentes janusköpfiges Potenzial. Eine vollständige „Reinigung“ des Gewollten vom Ungewollten ist nicht möglich (ProTA: Ambivalenz-Wahrnehmung und -Management). (b) Technosciences-Diagnose: Wissenschaft und Technik sind heute in zunehmendem Maße auf vielfältige Art und Weise eng und untrennbar miteinander verwoben. Eine Abtrennung wertfreier Wissenschaft von wertbehafteter Technik, von Grundlagen- und Anwendungsforschung ist ebenso obsolet wie die Trennung vom Gesellschaftlichen (ProTA: Vorverlagerung der Reflexion auf Technoscience und Überwindung der Innen-Außen-Dichotomie). (c) Steuerungsunmöglichkeits-Diagnose: Gesellschaftliche Komplexität und naturwissenschaftlich-technische Komplexität erschweren jede intentionale Zweck-Mittel-relationale Steuerung und jeden Steuerungszugriff auf Wissenschaft und Technik von „außen“ allein. Unsicherheiten und Nicht-Wissen treten bereits im Kern von Wissenschaft und Technik hervor (ProTA: Gestaltung statt Steuerung). 3. Anforderungskriterien: Zugang, Genese, Geltung, Umsetzung Jedes TA-Konzept will etwas. Welche Funktionen und Kriterien gibt es für die ProTA? ProTA weist ihre normativen Bezugspunkte aus (Erhaltungs- und Entfaltungs-Prinzip). Daraus abgeleitete Leitkriterien können zu den allgemein akzeptierten wissenschaftsinternen Kriterien hinzutreten, um eine rechtzeitige Reflexion und Revision der Richtung des Fortschritts herauszufordern. Dies berücksichtigt, dass im Zeitalter der Technoscience eine Trennung von wissenschaftsextern und wissenschaftsintern kaum durchzuhalten ist. 4. Gestaltungsaspekte Zielsetzungen von ProTA als Weg zur Gestaltung von Wissenschaft und Technik sind vorrangig:
Auf dem Weg zur Gestaltung wird eine antizipative Analyse von Forschung, Wissenschaft und Entwicklung vorgenommen. Die prinzipiellen Potenziale von wissenschaftlich-technischen Entwicklungsprojekten öffnen sich kaum dem Blick aus gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive; hierzu muss die “innerwissenschaftliche” Dynamik selbst analysiert werden, um Möglichkeiten der Gestaltung auffinden zu können. Zudem werden bereits erklärte oder mögliche – oder auch annehmbare – Zielsetzungen der Forschung transparent gemacht. Über intendierte oder bereits absehbare Wirkungen und über weitere Folgen der Forschung bzw. ihrer Ergebnisse kann und muss daher bereits in einer Frühphase von Forschungsprojekten oder –programmen gesprochen werden. Es ist nicht selbstverständlich, dass solche Wirkungen und Folgen allgemein akzeptiert werden können oder akzeptabel sind. Durch ProTA werden Zugangsweisen und Werthorizonte der Akteure innerhalb und außerhalb der Sphäre der Forschung zugänglich, reflektier- und revidierbar gemacht. So wird die innerwissenschaftliche Dynamik daraufhin abgeklopft, in wie fern die postulierte Erreichbarkeit erkennbarer Zielsetzungen nach dem heutigen Stand der Kenntnisse als gegeben erscheinen kann. Die Untersuchung der Sinnhaftigkeit stellt bereits die Frage nach technischen und nicht-technischen Alternativen sowie nach gesellschaftlichen Wirkungen. Dies erfordert interdisziplinär angelegte Untersuchungen. Gleiches gilt für den Versuch, inner- und außerwissenschaftliche Interessenkonstellationen, die zunehmend miteinander verzahnt sind, transparenter zu machen. Dazu gehören sicher allgemeine ökonomisch-volkswirtschaftliche, konkret betriebswirtschaftliche, staatliche oder auch gemeinwohlorientierte Interessen. 5. ProTA und andere TA-Konzepte: Vergleich, Anknüpfungspunkte und Fallbeispiele In den etablierten TA-Konzepten findet sich jeweils eine Spezifizität: Die partizipative TA hebt die Bürgerbeteiligung hervor und verbleibt ganz in die Gesellschaft, Öffentlichkeit, Interessensgruppen und Politik. Die Konstruktive TA und die Technikgeneseforschung stellt den Entstehungs- und Entwicklungsprozess heraus, jedoch basiert sie methodologisch ganz auf den Sozialwissenschaften und ihrer deskriptiven Orientierung. Die Technikbewertung fokussiert auch technisches Know-How und bleibt – trotz der normativen Ausrichtung – im Zuständigkeitsbereich erweiterter Ingenieurwissenschaften. Die Rationale TA setzt stark auf die wissenschaftliche Expertise. – Hier zeigt sich die Notwendigkeit der Vermittlung. Ansonsten bleiben traditionelle Dichotomien sowohl zwischen Wissenschaft und Gesellschaft als auch innerhalb der wissenschaftlichen Disziplinen erhalten. ProTA versteht sich demgegenüber im Horizonz von Inter- und Transdiziplinarität und als eine inter- und transdisziplinäre Wissenschaft. Der Begriff der Technoscience, den wir von Donna Haraway und Bruno Latour übernommen haben, soll helfen, die vielfältigen Dichotomien zu thematisieren, ohne sie einseitig zu reduzieren: ProTA setzt methodisch auf vielfältigen Übersetzungspraktiken auf.
Dabei zeigt sich, dass gerade für die Gestaltung weit in die Zukunft vorgreifender Technosciences ProTA hilfreich und notwendig ist. Kurz: Je weitreichender die Zukunftshorizonte der möglichen Realisierung neuer oder veränderter technischer Artefakte, desto notwendiger ProTA. Rationale TA. Ein deliberativer Ansatz der Europäischen Akademie Stephan LINGNER Die europäische TA-Landschaft ist seit geraumer Zeit auf hohem Niveau differenziert. Diese Vielfalt institutionalisierter TA-Konzepte kann dabei als Anpassung an die unterschiedlichen, jeweils zu adressierenden Kreise und Beratungsbedarfe bzw. -kontexte verstanden werden. Die arbeitsteilige TA-Struktur erleichtert dabei auch die Kooperation insbesondere an den Rändern methodischer Kompetenzen, die nicht zuletzt auch durch die gemeinsame Organisation der TA-Einrichtungen im Netzwerk TA zum Ausdruck kommt. Der methodische Pluralismus von TA ist daher auch weniger Ursache von – als Schutz vor – etwaigen, den Beratungsaufträgen abträglichen Konkurrenzverhältnissen. Das TA-Konzept der Europäischen Akademie repräsentiert dementsprechend ein wichtiges Element der TA-Struktur. Es ist mit seinem Rationalitätsanspruch in hohem Maße wissenschaftsgeleitet und richtet sich daher mit den Resultaten interdisziplinärer Reflexion zunächst an die Wissenschaft selbst, soweit diese gesellschaftlich relevante Fragen aufwirft. Dieser Beratungsansatz leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Selbstorganisation und –steuerung des Wissenschaftssystems als Teil der Gesellschaft und für dessen fortlaufende Legitimation. Darüber hinaus steht die Europäische Akademie auch im Dialog mit Politik und interessierter Öffentlichkeit, mit dem Ziel, ethisch gerechtfertigte und allgemein akzeptierbare Problemlösungen für den umsichtigen Umgang mit erkenntnis- oder technikbedingten Konflikten anzubieten. An dieser Stelle bieten sich ggf. auch Kooperationsmöglichkeiten für komplementäre Ansätze, die auf die Anschlussfähigkeit der Resultate an die Praxis zielen – auch im Sinne der „Technology Governance“. Von der Technikbewertung zur Innovations- und Technikanalyse Norbert MALANOWSKI Der englische Begriff Technology Assessment steht in der Regel für systematische Verfahren der wissenschaftlichen Untersuchung, in denen mithilfe wissenschaftlicher und kommunikativer Beiträge technikbezogene gesellschaftliche Probleme bearbeitet werden. Meist wird dieser englische Begriff im deutschen Sprachraum mit „Technikbewertung“ oder „Technikfolgenabschätzung“ übersetzt. Technikbewertung ist allerdings in den letzten Jahren seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung strategisch neu ausgerichtet worden, da u. a. das „Leitbild vom Staat als Steuerungszentrum nicht mehr leitet“. Die Zielsetzungen des Konzepts der „Innovations- und Technikanalyse (ITA)“ stimmen im Wesentlichen mit denen der Technikbewertung überein. Spezifisch an dieser Neuausrichtung ist allerdings zum einen die stärkere Akzentsetzung in Bezug auf die Nutzung von ITA durch den Akteur „Wirtschaft“ (Ansatz: ITA für und mit der Wirtschaft). Zum anderen werden die Beteiligung (partizipativer Ansatz) möglichst aller relevanter Akteure sowie der Innovationsbezug, u. a. die Technologiefrüherkennung, deutlicher hervorgehoben. Gerade an diesen Punkten - so die zentrale These des Vortrags - ist ITA anschlussfähig in Bezug auf einige zentrale Ergebnisse der Governance-Forschung. So kann z. B. auch für den Bereich der Technikentwicklung konstatiert werden, dass der vermeintlich souveräne Staat vor allem im Zusammenwirken mit anderen Akteuren seinen Aufgaben nachkommen und Handlungsspielräume vor allem als Koordinator nutzen kann. Auf diese Weise werden neben den staatlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren zunehmend auch zivilgesellschaftliche Akteure in neuartigen Verhandlungssystemen im Bereich Technikentwicklung zu relevanten Kooperationspartnern u. a. mit dem Ziel, neben wirtschaftliche auch gesellschaftliche Bedarfe und Zurückhaltungen präziser zu ermitteln. Von der Politik zur ‚Governance’: Zur Rekonstruktion gesellschaftlichen Wandels auf der Ebene der Mikrostrukturen sozialer Wirklichkeit Peter MÜNTE, Olaf BEHREND, Mirjam MÖLLMANN Im Rahmen des Beitrags soll aus einem laufenden Forschungsvorhaben berichtet werden. Im Zentrum unserer Forschung steht die von uns vermutete Herausbildung eines neuen Typus von Berater. Kennzeichnend für ihn soll sein, daß er auf der Grundlage einer spezifischen Expertise, die sich im Kern auf die Gestaltung komplexer Kommunikationsprozesse bezieht, Politik und Verwaltung unter anderem bei der Gestaltung von Entscheidungsprozessen berät und diese Prozesse in einem oft sehr politisierten Umfeld mitorganisiert. Es sind diese unter Beteiligung entsprechender Experten geschaffenen Arrangements, die heute häufig mit dem Begriff „Governance“ belegt werden. In unseren Untersuchungen werten wir Unterlagen und Aufzeichnungen aus, in denen sich die Einrichtung solcher Arrangements sowie die in diesem Zusammenhang erfolgenden Veranstaltungen dokumentieren. In unserem Beitrag wollen wir einige Ergebnisse vorstellen. Dabei wollen wir besonderes Augenmerk darauf legen, wie die politischen Formen der Auseinandersetzung, die strittige Vorhaben wie bauliche Großvorhaben oder die Anwendung neuer Technologien normalerweise prägen, im Rahmen entsprechender Arrangements in Kommunikationsformen umgewandelt werden, die eine soziale Realität ganz eigener Art darstellen. Wir wollen weiterhin der Frage nachgehen, wie diese Kommunikationsformen soziologisch zu charakterisieren sind. Dabei gehen wir von der Annahme aus, daß dies nur auf der Grundlage einer sehr genauen sequenzanalytischen Auswertung von Interaktionsprotokollen möglich ist. Auf der Suche nach nachhaltigen Anwendungsformen der Brennstoffzellentechnologie auf kommunaler Ebene: Erfahrungen mit Constructive Technology Assessment (CTA) Michael ORNETZEDER, Anna SCHREUER, Harald ROHRACHER Die hohen Erwartungen, die seit vielen Jahren in die Brennstoffzellentechnologie gesetzt werden beruhen zu einem beträchtlichen Teil auf dem ökologischen Potenzial das dieser Technologie zugeschrieben wird. Dieses Potenzial liegt zunächst einmal im Wirkungsgrad, der theoretisch sehr viel höher sein kann als etwa bei Verbrennungskraftmaschinen. Darüber hinaus kann der Einsatz von Brennstoffzellen lokal betrachtet zu deutlichen Emissionsreduktionen führen. Im Falle der Verwendung von Wasserstoff wird lokal lediglich Wasser bzw. Wasserdampf abgeschieden. Nur beim Einsatz von Methanol werden auch geringe Mengen CO2 freigesetzt. In ökologischen Zukunftsvisionen wird zudem davon ausgegangen, dass Wasserstoff mittels Elektrolyse aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden wird. Die genannten Beispiele zeigen, dass sich gerade im Bereich kommunaler Einrichtungen in mittleren und größeren Städten eine Reihe möglicher Einsatzfelder der Brennstoffzellennutzung auftun. Aber welche grundlegenden Optionen und Strategien in Bezug auf die nachhaltige Nutzung von Brennstoffzellen lassen sich für Kommunen damit formulieren? Wie kann vermieden werden, dass nur isolierte Einzelprojekte durchgeführt werden, die nicht in den Kontext gesellschaftlicher Bedürfnisse gestellt werden? Diese Fragen bildeten den Ausgangspunkt für eine Workshopserie im Juni und Juli 2007 in Graz. Ziel war, am Beispiel der Stadt Graz die Möglichkeiten einer Kommune im Bereich der Brennstoffzellennutzung mit langfristigen Nutzungsszenarien in Verbindung zu bringen und in Bezug auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Kriterien hin zu bewerten. An der dreiteiligen Workshopserie in Graz nahmen sowohl VertreterInnen von Firmen und Forschungseinrichtungen als auch VertreterInnen der Stadt Graz, sowie lokaler und regionaler Energieagenturen teil. Mehrere Argumente sprachen dafür, Graz als Fallstudie zu wählen und dementsprechend auch die Workshops vor Ort durchzuführen. Zum einen ist eine bemerkenswert hohe Zahl von Forschungsinstituten und Unternehmen mit F&E Aktivitäten im Bereich der Brennstoffzellentechnologie in und um Graz angesiedelt. Insbesondere befindet sich hier auch die im Jahr 2005 als Demonstrationsprojekt errichtete Wasserstofftank- und ‑prüfstelle HyCentA. Darüber hinaus ist die Feinstaubproblematik in Graz besonders stark ausgeprägt. Brennstoffzellen könnten hier in Zukunft einen möglichen Weg zur Reduktion der Feinstaubbelastung darstellen. Innerhalb von Österreich findet man in der Stadt Graz sehr gute Voraussetzungen für eine frühzeitige Implementierung von Brennstoffzellenanwendungen vor. Die Fokussierung des CTA Verfahrens auf eine Technologie, die sich in einer frühen Entwicklungsphase befinden, birgt – das haben auch unsere Erfahrungen gezeigt – die Gefahr einer gewissen Asymmetrie in Bezug auf die beteiligten Akteursgruppen. Obwohl die Workshopserie durchaus einen konstruktiven Beitrag zum Austausch verschiedener Perspektiven leisten konnte, wären umfassendere Maßnahmen nötig, um eine langfristig wirksame, gemeinsame Strategieentwicklung von TechnologieentwicklerInnen und AnwenderInnen – in diesem Fall der Stadt Graz – zu erzielen. Das CTA Verfahren als zeitlich begrenztes Interventionsinstrument kann eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche Öffnung des technologischen Innovationsprozesses schaffen. Offen bleibt jedoch die Frage, wie die Entwicklung gesellschaftlicher Perspektiven und die Gestaltung sozialer Lernprozesse zu einem dauerhaften, integralen Bestandteil von Technologieentwicklung gemacht werden können. Globalisierungsgestaltung und Technology Governance: Franz Josef RADERMACHER Der Vortrag analysiert die Zukunftsperspektiven der Menschheit vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den letzten Jahrhunderten. Im Besonderen die gigantischen Fortschritte in der Folge von Innovationen im Bereich der Technik sind die Ursache für Explosionen in der Entwicklung mit ihren Vor- und Nachteilen. Wirksam wird der sogenannte Bumerang-Effekt, der nach dem Motto „Die Geister, die ich rief, die werd´ ich nicht mehr los“ oder auch nach dem Motto „Wir siegen uns zu Tode“ die Menschheit über immer mehr Erfolge in immer schwierigere Situationen bringt. Dies ist letztlich eine Folge fehlender Innovation in Governance, wobei Governance im Besonderen die Durchsetzung von Beschränkungen kollektiven Tuns betrifft, und zwar mit dem Ziel, nicht-ökonomische Anliegen, also insbesondere Anliegen sozialer, kultureller und ökologischer Natur gegen die Dynamik des Marktgeschehens zu behaupten. Eine vernünftige Zukunft ist insofern vor allem eine Frage einer vernünftigen Global Governance, die Grenzen setzt. Dies bedeutet insbesondere auch, der Dynamik der technischen Entwicklung da Grenzen zu setzen, wo nicht klar ist, ob Bumerang-Effekte auftreten oder nicht, ob Entwicklungen uns allen zum Vorteil gereichen oder nicht. Manchmal ist es wichtig, eine Technik auf den Markt zu bringen, manchmal wäre es besser zu warten. Heute können wir häufig nicht warten, und zwar als Folge eines Konkurrenzsystems, das viel zu oft den belohnt, der vorprescht. Global Governance muss auch beinhalten, dass wir Moratorien weltweit durchsetzen können, um bei Bedarf Zeit zum Nachdenken zu behalten, um nicht über Marktdynamik gezwungen zu werden, auf Nachdenken zu verzichten. Technologiefolgenabschätzung kann in diesem Kontext eine große Rolle spielen. Sie ermöglicht im Rahmen einer besseren Governance vernünftigeres Entscheiden. One Laptop per Child – Überlegungen zum entwicklungspolitischen Anspruch einer technischen Innovation und ihrer Governance Ulrich RIEHM Das vom Mitbegründer des Media Lab am MIT, Nicholas Negroponte, ins Leben gerufene Projekt „One Laptop Per Child“ (OLPC) ist ein globales, technologisches Großprojekt, dessen selbst gestecktes Ziel es ist, die Bildung von Kindern in Entwicklungsländern durch die breite Verteilung von Laptops und durch Konzepte des aktiv erkundenden Selbstlernens mit Computern entscheidend zu verbessern. OLPC hat einen Doppelcharakter: Es ist einerseits eine Technikinnovation mit dem Versuch, diese Innovation massiv zu verbreiten, andererseits ist es ein Entwicklungsprojekt mit einer äußerst anspruchsvollen Zielsetzung, nämlich die Armut in den sich entwickelnden Ländern über eine breite Bildungsoffensive zurückzudrängen. Seitdem 2005 das Projekt an die Öffentlichkeit gegangen ist, spielt es in den Diskussionen um den IKT-Einsatz für Entwicklungszwecke eine große Rolle. Das Projekt und seine geplante Diffusions- und Implementationsstrategie werfen einige interessante Fragen zu seiner „Governance“ sowie zu einigen zentralen Aspekten der entwicklungspolitischen Diskussion auf. Governancestruktur Das ursprüngliche Vertriebs- oder Verbreitungsmodell des XO genannten Schüler-Laptops ist weitgehend außerhalb der ökonomischen Marktsphäre angesiedelt. Käufer sind wegen einer mangelnden kauffähigen Nachfrage nicht die Endkunden – die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern –, sondern Regierungen der Länder des Südens. Regierungen sollten mindestens eine Million Geräte bestellen und abnehmen, um sowohl in der Produktion als auch im Vertrieb erhebliche Mengeneffekte zu erzielen. Die Einzelgeräte sollten dann von den Regierungsbehörden an die Kinder verteilt werden. Zwischenzeitlich wird dieses Vertriebsmodell nicht mehr in dieser Radikalität verfolgt. Unter den entwicklungspolitischen Fragestellungen, die OLPC aufwirft, sollen zwei aufgegriffen werden: die nach der angepassten Technik und die nach der Entwicklungsstrategie. Angepasste Technik Das OLPC-Projekt versucht die besonderen Einsatzbedingungen in den armen Ländern des Südens ernst zu nehmen. Die Laptops wurden speziell so konstruiert, dass sie weniger Energie verbrauchen als herkömmliche Laptops (z.B. keine Festplatte, besonders sparsame Displaytechnik) und ihre Batterien per Hand wieder aufgeladen werden können. Gegen die Einwirkung von Staub, Hitze, Feuchtigkeit und mechanische Beanspruchung sollen sie weitgehend resistent sein. Eine Vernetzung untereinander benötigt keine Kabelinfrastruktur und auch keine gesonderten Funkvermittlungsstellen, da deren Funktionen von den XO-Laptops selbst übernommen werden („Mesh-Netzwerke“). Und schließlich, was dem Projekt seinen in der Öffentlichkeit bekannten Namen gab („100-Dollar-Laptop“), sollten die Geräte so billig sein, dass die in den Entwicklungsländern vorhandenen beschränkten monetären Ressourcen nicht überfordert würden. „Angepasste Technologien“ haben aber mit dem Problem zu kämpfen, es handle sich dabei um Technologien, die nicht den Standards der hochentwickelten, industrialisierten Länder entsprechen. Diese manchmal angemessene oft aber auch unangemessene Bewertung, kann zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen. Der XO ist auf der einen Seite technologisch sicherlich äußerst avanciert, auf der anderen Seite aber in seinen Einsatzmöglichkeiten nicht mit herkömmlichen Computern nach dem Weltstandard zu vergleichen. Kooperative Entwicklungsstrategie oder „Big Push“ Das OLPC-Projekt reiht sich ein in zurückliegende große, globale Entwicklungsherausforderungen und Entwicklungspolitiken. Man denke an die „Grüne Revolution“ in der Landwirtschaft der 1960er und 1970er Jahre, die Privatisierungs- und Liberalisierungsreformen der 1980er und 1990er bis zu den UN-Millenniumszielen der Jahrtausendwende. Dass diese vom Norden geprägten großen Programme nicht auf die Besonderheiten des jeweiligen Landes Rücksicht nahmen, ist eine der zentralen Kritiken. „Big-Push-Programme“ überfordern nicht selten schon die vor Ort gegebenen Möglichkeiten der sinnvollen Absorption von Geld, Nahrungshilfe, Technik oder den hier zu betrachtenden Fall Laptops. Schon allein das logistische Problem der Verteilung von einer Million Laptops an Kinder ist in einem Land südlich der Sahara nicht einfach zu lösen. Der Paradigmenwechsel von der Entwicklungshilfe zur Entwicklungszusammenarbeit, der auch ein ganz neues Selbstbewusstsein der Länder des Südens reflektiert, implizierte, dass „Geber- und Empfängerländer“ in einem „Dialog auf Augenhöhe“ die entsprechenden Programme der Entwicklungszusammenarbeit im gegenseitigen Interesse aushandeln. Außerdem würden ohne Beteiligung der Menschen vor Ort, so die oft gehörte Botschaft in den Entwicklungsdiskursen, die auch noch so gut gemeinten Projekte der Entwicklungszusammenarbeit immer wieder scheitern. Die stark hierarchisch ausgerichtete Governancestruktur wie auch einige entwicklungspolitische Einwände gegen das OLPC-Konzept lassen Zweifel an dessen Erfolg aufkommen. Dieser ist gegenwärtig noch völlig offen. Gleichwohl lassen sich heute bereits einige interessante und intendierte und nichtintendierte Folgen beobachten. Das Thema des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in Entwicklungsländern, insbesondere im oft besonders defizitären Schulbereich, wurde auf der entwicklungspolitischen Agenda besser verankert. Die großen IT-Konzerne fühlten sich durch OLPC herausgefordert und entwickelten eine Strategie der Umarmung sowie der Konkurrenz. So gibt es heute neben dem XO von unterschiedlichen Anbietern weitere günstige „Schulcomputer“ für den Einsatz in den wenig entwickelten, armen Ländern. Die Regierungen dieser Länder selbst sehen sich durch die Diskussion um OLPC herausgefordert, sich mit ihren defizitären Bildungssystemen auseinanderzusetzen und Verbesserungen anzukündigen und anzustreben. Dass einige dieser Länder dabei den Weg einschlagen, das vorhandene Geld lieber in die Ausbildung von Lehrern und den Bau von Schulen zu stecken als in die Beschaffung von Schüler-Laptops muss dabei nicht der größte Schaden sein. Technology Governance durch Lernen und Evolution? Zur Rolle von TA als Irritator Janina SCHIRMER, Marc MÖLDERS Der im Folgenden vorgeschlagene Vortrag bezieht sich auf eine der in der Ausschreibung entwickelten Fragestellungen: Das wesentliche Merkmal der systemtheoretischen Evolutionstheorie ist der Zufall. Zufällig abweichende Kommunikationen werden zum Strukturaufbau nutzbar. Ob diese neuen Struk- turen, also die selektierte Variation, sich restabilisieren werden, ist wiederum indeterminiert und zufällig. Planungsskepsis und Steuerungspessimismus auf die Spitze treibend formuliert Luhmann, dass Abweichungen sogar vorgeschlagen werden könnten, die Bestimmtheit der Variation aber nichts über deren Selektionschancen sage (Luhmann 1997: 463f.). Dieses auf der Unterscheidung von Lernen und Evolution basierende Verständnis von TA als Irritator unterscheidet sich merklich vom üblichen systemtheoretischen Steuerungspessimis- mus, ohne dabei ihre Begrifflichkeit zu verbiegen. Wo TA ein Irritator ist, muss sie nicht darauf hoffen, dass sie zufällig gehört wird. Gestaltungsspielräume im Wissenschaftsalltag - Die Transferpraxis von Materialforschern in der öffentlichen Forschung Anna SCHLEISIEK, Klaus-Rainer BRÄUTIGAM, Torsten FLEISCHER, Peter HOCKE Im Rahmen dieses Vortrags soll eine empirische Studie vorgestellt werden, die der Frage nachgeht, wie konkrete Akteure im Forschungsprozess mit institutionellen Rahmenbedingungen, politischen Vorgaben und Anforderungen ihrer industriellen Partner umgehen: Im Projekt InnoMat wird der Wissens- und Technologietransfer zwischen öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen und industriellen Anwendern in den Blick genommen. Neben der Vorstellung des Projekts und erster Ergebnisse sollen letztere insbesondere unter Governance-Gesichtspunkten diskutiert werden. Die Frage nach den Einflussmöglichkeiten von Akteuren auf den technischen Wandel soll hier in einem „bottom-up“ Ansatz beantwortet werden. Beginnend auf der Ebene der Akteure auf der Forschungsseite (den Materialforschern) hin zu den institutionellen Rahmenbedingungen oder politischen Vorgaben, die wiederum die Transferpraxis der Materialforscher beeinflussen. Sowohl die Entwicklung von neuen Materialien als auch von Technologien für deren Produktion und Verarbeitung sind eine Basis für innovative technologische Entwicklungen. Ein erfolgreicher Technologietransfer in diesem Bereich ist so ein wichtiger Stimulus für innovationsorientierte Industrienationen. Der Transfer von Werkstoff-Innovationen aus öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft und seine Konsequenzen für die Praxis der Materialforscher sind bisher wenig erforscht. Das Projekt InnoMat soll durch empirische Forschung zu einem besseren Verständnis solcher Transferprozesse beitragen. Ziel des aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) finanzierten Projekts „InnoMat“ ist die Analyse der Funktionsweise von Wissens- und Technologietransfer aus dem Bereich der Materialforschung in öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen in die industrielle Anwendung. Ein Schwerpunkt dieser Arbeiten ist das Handeln von Materialforschern in neun ausgewählten Forschungsprojekten: Was tun sie, um den Transfer ihrer Entwicklung in die industrielle Anwendung zu gewährleisten? Wie schaffen es Materialforscher, dieser (hohen) Anforderung gerecht zu werden? Um diese Fragen zu beantworten, müssen auch die Rahmenbedingungen, die das auf den Transfer orientierte Handeln der Materialforscher beeinflussen, in den Blick genommen werden. Die Praxis der Materialforscher vollzieht sich in einem Spannungsfeld zwischen forschungspolitischen Anforderungen und Erwartungen der industriellen Partner auf der Anwenderseite. Regulierungen und Steuerungsbemühungen begegnen ihnen auf zahlreichen Ebenen: auf der Ebene ihrer institutionellen Einbindungen, ihrer scientific community und deren Anerkennungsstrukturen, durch staatliche Vorgaben und auch durch industrielle Kooperationspartner. In ihrer Praxis sind die Materialforscher von Steuerungsbemühungen verschiedener Ebenen betroffen. Diese unterschiedlichen Steuerungsvorgaben bilden Strukturen formeller und informeller Natur, in denen sich die Materialforscher bewegen. Völkerrechtliche, Europarechtliche und Staatsrechtliche Rahmenbedingungen der „grünen“ Gentechnik in Europa und deren Stellenwert für das Konzept der Technology Governance Yvonne SCHMIDT Einleitung, Begriffsdefinition und Ausgangsposition Das Konzept der Technology Governance beruht auf der Überlegung, dass bestimmte Perioden der ökonomischen Entwicklung von Gesellschaften durch eine Paradigmenführende Technik beherrscht werden, wobei Finanz- und Organisationsstrukturen, sowie größere Kreisläufe den ökonomischen und sozialen Bereich erheblich beeinflussen. Diese Paradigmenführende Technik ist neben der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) mit Sicherheit in zunehmendem Maße die Gentechnik, welche ein Teilgebiet der Biotechnologie ist und auf den Erkenntnissen von Molekularbiologie und Genetik aufbaut. Gegenstand, Fragestellungen und Zielsetzungen der Untersuchung Gemäß der vom Ökonomen Johann Schumpeter entwickelten Innovationstheorie fördern Staaten nicht automatisch Schlüsseltechniken (dazu zählt die Gentechnik); vielmehr ist es notwendig, dass gewisse Akteure durch aktive Intervention die Einführung solcher Techniken steuern. Methoden. Verwendet werden soll eine Vielfalt unterschiedlicher Methoden, nämlich: Literaturrecherche, Dokumentenanalysen, Expertenbefragung, theoretische und empirische Methodenansätze, sowie die rechtsvergleichende und historische Methode. Rechtsgrundlagen Den Bezugsrahmen für das Umweltvölkerrecht bilden die Konvention zur Biologischen Vielfalt (1992) und das Cartagena-Protokoll über Biologische Sicherheit (2000) das den grenzüberschreitenden Transfer von GVOs regelt, ein Kennzeichnungs- und Vorsorgeprinzip festlegt und mit dem Biosafety Clearing House ein Instrument etabliert hat, besonders sensible Ökosysteme zu berücksichtigen und bessere Regelungen zur sicheren Handhabung von GVOs zu ermöglichen. Das Cartagena-Protokoll gilt als Durchbruch gegenüber dem WTO-Liberalisierungsmodell. Das Vorsorgeprinzip ist in der Rio-Deklaration von 1992 (Prinzip 15) und in der Agenda 21 von 1992 (Kapitel 35 Absatz 3) festgelegt und findet auch in der EU-Gesetzgebung Beachtung. In der Konvention zur Biologischen Vielfalt wurde es erstmals in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag verankert und im Cartagena Protokoll speziell für GVOs weiterentwickelt. Kritiker meinen, das Vorsorgeprinzip sei nicht anwendbar, da jede neue Technologie Risiken und negative Folgen mit sich bringe. Befürworter entgegnen, das Vorsorgeprinzip habe keine Allgemeingültigkeit und sei ohnedies nur Instrument zur Klärung von Auseinandersetzungen (z.B. Beweislast-Frage). Lösungsvorschläge Strategien/Maßnahmen erstrecken sich auf die Analyse politischer und rechtlicher Handlungsoptionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, auf Risikominimierung, Risikobeherrschung und Risikovermeidung, sowie auf den Vorschlag der Etablierung des Verbraucherschutzes als Bürgerrecht. Technology governance – governance technology. Mikrostrukturen der Innovationsgestaltung und ihre subjektivierenden Effekte Barbara SUTTER Mit der Fokussierung sozialer Prozesse, die sich am Modell von Governance orientieren, rückt neben der Kreation von Handlungskontexten eine Funktion in den Vordergrund, die man als die Konstitution von Handlungssubjekten beschreiben kann. So wie Governance-Modelle Grundüberzeugungen über die adäquate Gestaltung gesellschaftlichen Wandels involvieren, liefern sie auch Entwürfe über die angemessene Rolle von Individuen in entsprechenden Prozessen. Die Interaktionsräume, die durch Adaption und Implementierung von Governance-Modellen geschaffen werden, bilden so auch ‚Subjektivierungsräume’. Zum einen sind Governance-Prozesse darauf angewiesen, dass die Beteiligten über die Bereitschaft und Fähigkeit zur Teilnahme verfügen; zum anderen sind sie darauf ausgerichtet, diese herzustellen. Was in einem Fall zu einem Demokratie-Problem führen mag, nimmt im anderen Fall die Gestalt eines Lernproblems an. Nutzt man die Analyse von Mikrostrukturen, lassen sich Interaktionen zwischen diesen beiden Seiten untersuchen: Die Strukturierung von Governance-Prozessen und die Subjektivierung der beteiligten Individuen sind, so die These des Beitrags, ko-konstitutiv füreinander. Auf der Grundlage einer diskursanalytischen Untersuchung von Praxisleitfäden und methodischen Texten zu Technology-Governance-Prozessen (z.B. Foresight der EU) wird der Beitrag die Frage nach den subjektivierenden Effekten von Mikrostrukturen der Innovationsgestaltung in den Kontext einer solchen Ko-Konstitution stellen. Assessing the next (but one) game in town Helge TORGERSEN TA war seit jeher geprägt vom „Collingridge-Dilemma“ – je reifer eine Technologie, desto größer die Möglichkeiten der Beurteilung, desto geringer aber die der Einflussnahme und umgekehrt. In jüngster Zeit beschäftigt sich TA zunehmend mit emerging technologies, d.h. derart neuen Technologien, dass deren Gegenstands- und Anwendungsbereich umstritten ist und sie eigentlich nur als Schlagworte existieren, dabei aber als besonders zukunftsträchtig gelten. Ein bekanntes Beispiel ist die Nanotechnologie, noch neuer die synthetische Biologie, die es erst in Ansätzen bzw. als Absichtserklärung gibt, die aber bereits mediale Resonanz findet. Es fragt sich, ob und wie eine TA derart wenig konkreter Technologien, so überhaupt möglich, tatsächlich Einfluss auf deren Gestaltung nehmen kann oder warum sonst die Beschäftigung der TA damit als wünschenswert angesehen wird. Nanotechnologie ist derzeit ein beliebtes Thema der TA – zahlreiche Projekte der vergangenen Jahre von TA- und einschlägigen anderen Institutionen führten „Nano“ im Titel. Man beschäftigte sich intensiv mit Chancen und Risiken von nanotechnologischen Anwendungen und möglichen Governance-Konzepten in diesem Bereich. In einer Studie verglich das ITA im Jahr 2006 diesbezügliche Ansätze in verschiedenen Ländern (ITA 2006). Dabei ergaben sich verschiedene Motivationen, warum eine Beschäftigung von TA-Institutionen oder vergleichbaren Einrichtungen mit dem Thema als wünschenswert angesehen wird. In vielen Fällen wurden Parallelen zur Debatte um die Grüne Gentechnik gezogen, ohne dass beide Technologien inhaltlich etwas miteinander zu tun hätten. Die Gemeinsamkeit besteht lediglich in ihrer Kontroversialität – im einen Fall offensichtlich, im anderen befürchtet (Torgersen 2007). Man wollte aus den Erfahrungen lernen, indem eine drohende gesellschaftliche Debatte mithilfe von TA unter kontrollierten Bedingungen „gezündet“ und möglichst unschädlich abgeleitet werden sollte. Ein ähnliches Bild ergibt die Beschäftigung mit den Motiven, warum TA sich um das Thema synthetische Biologie annehmen soll. Dabei ist dieser Wissenschafts- bzw. Technologiebereich sehr neu, insbesondere in Österreich. So konnten im Herbst 2006 lediglich etwa 10% der befragten österreichischen MolekularbiologInnen etwas mit dem Begriff „synthetische Biologie“ assoziieren – inzwischen werden auch hierzulande Kongresse darüber abgehalten. Zwar ist nicht einmal ansatzweise klar, welche Anwendungen oder Auswirkungen realistischerweise zu erwarten sind, dennoch gibt es bereits seit Anfang 2007 ein von der EU-Kommission gefördertes Projekt unter österreichischer Leitung mit dem Ziel, gesellschaftsrelevante Aspekte der synthetischen Biologie zu identifizieren und einen Dialog zu initiieren. Auch hier werden Analogieschlüsse gezogen: „Past experiences, especially in the field of GM-crops, have shown the importance of an early bio-safety and ethics debate. The community recognized this need ... Our project aims to stimulate a European debate in a proactive way.“ Diese und andere Beispiele etwa zum Thema Converging Technologies zeigen, dass antizipierte Konflikte offenbar ein starkes Motiv für „proaktive“ TA-Aktivitäten sind. Auch liegt der Schluss nahe, dass die von außen intendierte Aufgabenstellung für TA in erster Linie in der kontrollierten Vorwegnahme – und damit der Auslagerung – gesellschaftlicher Konflikte um derartige Technologien liegt (Torgersen submitted). Man könnte auch sagen, dass sich der TA angesichts schrumpfender Bedeutung als Beratungsinstrument für konkrete technologiepolitische Entscheidungen ein breiteres Geschäftsfeld eröffnet, nämlich die Unterstützung der gesellschaftlichen Absicherung von im Entstehen begriffenen Technologien durch proaktive Governance-Maßnahmen. Diese Absicherung soll, so die Intention der Auftraggeber, unter den Prämissen der Technologieorientierung einer (zumindest angestrebten) Wissensgesellschaft stehen und Hand in Hand mit entsprechenden Maßnahmen zu Public Relation und Wissensvermittlung gehen (die allerdings nicht mehr in den Arbeitsbereich der TA fallen). Kritiker setzen eine solche Funktion dem Generalverdacht der (zu Recht verpönten) bloßen Akzeptanzbeschaffung aus. Es ist aber fraglich, ob eine solche überhaupt möglich ist angesichts der Art und Weise, wie mediale Kommunikation und öffentliche Meinungsbildung funktionieren. Diese zu untersuchen wird daher auch für eine der Sachebene verpflichteten TA zur Aufgabe, allerdings nicht um im Sinne eines besseren Public Understanding of Science aktiv einzugreifen, sondern um die Prozesse zu verstehen, die auf die Konditionen für Governance einen nicht unerheblichen Einfluss haben. Umgekehrt kann TA unter Bedingungen medialer Kommunikation als Katalysator für die Wahrnehmung von technologieinduzierten Problemen fungieren, die ansonsten im Medienhype unterzugehen drohen. Auch wenn es (noch) keine gesellschaftliche Debatte um die jeweilige Technologie gibt, lassen sich damit die Eckpunkte für einschlägige Institutionen zur Bearbeitung solcher Probleme wie auch für die Erhöhung der Reflexivität einer Debatte bestimmen, sollte sie sich ergeben. Allerdings verändert sich die Aufgabenstellung für die TA: nicht mehr nur die Kompilation und Sichtung des Wissensbestandes mittels Sachstandsanalysen und das Sichtbar- und Wirkmächtig-Machen von Präferenzen mittels Partizipation stehen auf der Agenda, sondern vor allem die Ana- und Katalyse von Kommunikationsvorgängen. Obwohl diese Rolle so neu nicht ist, können sich doch Probleme für das Selbstverständnis von TA und deren Funktion in der Politikberatung ergeben. Der Beitrag untersucht aus einer Innensicht, welche Rolle der TA in der Bearbeitung von emerging technologies heute zugewiesen wird, in welcher Form TA-ForscherInnen selber Teil des (übernächsten) Technologie-Spiels werden, warum diesem Spiel überhaupt so große Bedeutung beigemessen wird und warum die TA die zugedachte Rolle einerseits zum Teil erfüllen könnte, es aber unter den zuweilen intendierten Prämissen nicht sollte und andererseits wahrscheinlich scheitern muss, es aber trotzdem versucht. Trotzdem wird sie ihren grundlegenden Zielen der Gemeinwohlorientierung jenseits bloßer Standortfaktoren gerecht, wenn auch auf zuweilen paradoxe Weise. „Anticipatory Governance“ von Technisierungsprozessen: Möglichkeiten und Grenzen am Beispiel von Enhancement-Technologien Peter WEHLING Die gesellschaftliche Gestaltung der Entwicklung und Nutzung von Technik (Technology Governance) stößt bei neuen, emergenten Technologien auf besondere Schwierigkeiten. Einer der wesentlichen Gründe hierfür ist darin zu sehen, dass am Beginn von Technikentwicklung häufig nicht ein – wie auch immer vorläufiges und noch unausgereiftes – technisches Artefakt steht, sondern soziale Technisierungsprojekte und -prozesse (vgl. Rammert 2007, S. 28). Im Hinblick auf Gestaltungsbemühungen ist hieran nicht nur problematisch, dass dabei Erwartungen an neue (Sach-)Techniken erzeugt werden, deren faktische Verwirklichungschancen und deren mögliche Risiken kaum seriös abgeschätzt werden können. In Rechnung zu stellen ist darüber hinaus, dass Technisierungsprojekte grundsätzlich nicht nur eine materiale Dimension (Entwurf und Stabilisierung von Artefakten), sondern zumeist auch – und nicht selten zeitlich vorgelagert – eine diskursive Dimension beinhalten. In letzterer findet häufig, sei es explizit oder implizit, eine gesellschaftliche Auseinandersetzung darüber statt, ob bestimmte soziale oder naturale Zusammenhänge überhaupt technisierbar sind und ob ihre Technisierung (d.h. die künstliche Fixierung von spezifischen Wirkungszusammenhängen) wünschenswert und vertretbar ist. Der Stellenwert solcher Technisierungs- und Technisierbarkeitsdiskurse kann kaum überschätzt werden, wenn man Technikentwicklung nicht als ein eigenlogisches Geschehen, sondern als einen kontingenten sozialen und kulturellen Prozess begreift, worüber in der sozialwissenschaftlichen Technikforschung inzwischen wohl ein weitreichender Konsens besteht. Gleichwohl hat die Technikforschung diese diskursiv-symbolische Dimension von Technisierungsprojekten bislang eher vernachlässigt und sich primär auf deren materiale Seite konzentriert, auf die soziale Prägung und Beeinflussung der konkreten Gestalt von Artefakten. Gerade im Hinblick auf aktuelle Technikvisionen und Technisierungsprojekte, die auf die Optimierung des menschlichen Körpers und seiner Funktionen über biologische Grenzen hinaus zielen (so genannte „Enhancement-Technologien“), stellt sich jedoch die Frage, ob Technikfolgenabschätzung und Technology Governance sich nicht auch mit den entsprechenden Diskursen und Debatten um die Technisierbarkeit und Technisierungsbedürftigkeit der „menschlichen Natur“ befassen müssen . Zusammengefasst liegt das Ziel des Beitrags darin, am Beispiel ausgewählter Enhancement-Technologien (z.B. „Neuro-Enhancement“ oder Ansätze zur drastischen Verlängerung der menschlichen Lebensspanne) erstens die besondere Bedeutung von Technisierungsdiskursen als eines integralen, jedoch häufig unterschätzten Bestandteils von Technikentwicklung zu verdeutlichen. Zweitens werden, ausgehend von den Konzepten des real-time technology assessment und der anticipatory governance, Möglichkeiten und Grenzen des Versuchs diskutiert, schon in einem frühen, noch weitgehend diskursiven Stadium gestaltend und regulierend Einfluss auf den Verlauf und die Durchsetzung eines gesellschaftlich umstrittenen und in seinen möglichen Folgen und Risiken bisher unabsehbaren Technisierungsprojekts zu nehmen. Drittens schließlich wird auch danach gefragt, inwieweit die beiden genannten, im Blick auf Nanotechnologie formulierten Konzepte möglicherweise für die Anwendung auf den Bereich der Humantechnologien modifiziert werden müssen.
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