Öffentlichkeit und TechnologiepolitikEin Vorschlag zur Beteiligung der österreichischen Öffentlichkeit an technologiepolitischen EntscheidungenARGE Öffentlichkeit und Technologiepolitik |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wien, August 1995 Die ARGE Öffentlichkeit und Technologiepolitik vertritt ausschließlich die persönliche Meinung ihrer Mitglieder. Kontaktadresse: Univ.-Doz. Dr. Paul Kolm Inhalt
1. ZielsetzungTechnologiepolitik ist derzeit einseitig an technisch-ökonomischen Zielen orientiert und entwickelt vornehmlich industriepolitische Förderinstrumente. Soziale und ökologische Ziele finden bestenfalls im Rahmen von Technikfolgenabschätzungen Berücksichtigung. Demgegenüber vertreten wir eine Konzeption von Technologiepolitik als sozialem Prozeb unter Beteiligung der Öffentlichkeit, in dem mittel- und langfristige Anforderungen an die Technikentwicklung und -anwendung aus ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und ethischer Sicht formuliert werden. Der hier vorgeschlagene Ansatz "Öffentlichkeit und Technologiepolitik" stellt darauf ab, möglichst breit gestreute Personen(gruppen) in Österreich dazu zu motivieren, an einer begründeten Prioritätensetzung in der Technologiepolitik in konstruktiver Weise mitzuwirken. Gegenstand eines solchen Ansatzes sind "grobe" technologiepolitische Entscheidungen mit erheblicher gesellschaftlicher Tragweite. Zwei Typen von Entscheidungen sind dabei zu unterscheiden:
Ziel ist eine nachfrageorientierte Technologiepolitik, die auf sinnvolle Nutzungssituationen von Technik ausgerichtet ist und vor allem auch Alternativen zu bereits vorgedachten Prioritäten, technischen Lösungen und Nutzungen erschließt. Generelle Kriterien für die Durchführung einer derartigen, die Öffentlichkeit einbeziehenden Zieldiskussion sind:
Um diesen Zielen näherzukommen, ist die Einbindung der Öffentlichkeit in die technologiepolitische Schwerpunktsetzung notwendig. Das im folgenden vorgestellte Verfahren stellt ein Instrument dar, die verstärkte Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit sicher zu stellen. 2. VerfahrenIn einem ersten Schritt erstellt ein neu im Parlament einzurichtender "Ausschuß für Technologiepolitische Fragen" ein Arbeitsprogramm. Die Entscheidung, welche Themen ausgewählt werden, wird nach einem öffentlichen Begutachtungsverfahren getroffen. Im weiteren gliedert sich das Verfahren in drei aufeinander aufbauende Abschnitte:
2.1 Ausschreiben und Erstellen von SzenarienDas vorgeschlagene Verfahren sieht ausgehend von den gewählten Themen die Ausschreibung und Erstellung von Szenarien vor. Diese Ausschreibung sollte möglichst breit gestreut (z.B. über Tageszeitungen, Rundfunk und Fernsehen) erfolgen. Szenarien können von einzelnen Privatpersonen, Initiativen, Interessenorganisationen, wissenschaftlichen Instituten usw. eingereicht werden. Ziel der Erstellung von Szenarien ist es,
Dazu ist es notwendig, sowohl an den bestehenden politischen, kulturellen, ökologischen, technisch-organisatorischen Realitäten anzuknüpfen, als auch deren Veränderungen durch eine neue Technologie vorwegnehmend vorstellbar zu machen. Dabei kann es keinesfalls nur darum gehen, bestehende Realitäten fortzuschreiben. Ein Szenario sollte gleichzeitig phantasievoll-projektiv neue "Zukünfte" zur Verwirklichung sozialer und ökologischer Ziele entwerfen. Bei der Erstellung eines Szenarios geht es darum, konkrete und reichhaltige Beschreibungen herzustellen, die es allen Teilnehmern an einem technologiepolitischen Diskurs erlauben, in eine Situation gleichsam "einzutauchen" und sie aus unterschiedlichen Perspektiven nachzuvollziehen. Insofern unterscheiden sich Szenarien von anderen, ausschließlich ökonomisch orientierten Verfahren der Bedarfsanalyse. Sie sind auch nicht durch eine Expertenbefragung (z.B. Delphi-Verfahren) zu ersetzen, weil im hier vorgestellten Verfahren unterschiedliche Erfahrungen, Interessen und Werthaltungen und nicht ausschließlich wissenschaftliche Zugänge maßgeblich sind. Zwei wichtige Anforderungen an solche Szenarien sind:
2.2 Öffentliche DiskussionDie eingebrachten Szenarien werden gesammelt, strukturiert und einem öffentlichen Diskurs unterzogen. Dazu sind mehrere, jeweils zweitägige, regional gestreute Veranstaltungen vorzusehen. Zwei alternative Ansätze zur Organisation der Teilnahme an diesem Diskurs werden vorgeschlagen:
Zur Vorbereitung erhalten alle TeilnehmerInnen vor der Veranstaltung schriftliche Unterlagen zu den zu diskutierenden Szenarien. Die Verfasser eines Szenarios haben die Aufgabe dieses zu präsentieren und stehen für Klärungen zur Verfügung, sind aber nicht in den Meinungsbildungsprozeß einbezogen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, zusätzliche ExpertInnen für Spezialfragen anzufordern. Der Meinungsbildungsprozeß erfolgt, je nach Aufgabenstellung, in kleinen moderierten Gruppen sowie im Plenum. Ziel ist es, die Meinungsvielfalt zu dokumentieren sowie neue Gestaltungs- und Nutzungsideen aufzugreifen. ExpertInnen sind von diesem Meinungsbildungsprozeß keinesfalls ausgeschlossen, sie besitzen aber auch nicht a priori einen besonderen Stellenwert. Ergebnis der öffentlichen Diskussion der Szenarien sind technologiepolitische Zielsetzungen für konkrete Anwendungsbereiche. 2.3 Parlamentarische BehandlungDie aufbereitete Dokumentation des Zyklus der öffentlichen Diskussionen wird dem parlamentarischen "Ausschuß für Technologiepolitische Fragen" übergeben. Dessen Aufgabe ist die Diskussion und Bewertung der technologiepolitischen Zielsetzungen. Er spricht Empfehlungen bezüglich technologiepolitischer Prioritäten und Gestaltungsanforderungen aus und arbeitet Programmvorschläge aus, die im Plenum des Nationalrats diskutiert und verabschiedet werden müssen. Diese Vorgangsweise bringt einerseits eine verbesserte Einbindung des Parlaments in die technologiepolitische Strategieentwicklung und erhöht zudem die Legitimation der in den öffentlichen Diskursen erarbeiteten Prioritäten. 3. Institutionelle RahmenbedingungenFür die Abwicklung dieses Verfahrens ist ein(e) nicht weisungsgebundene(r) Technologiebeauftragte(r) des Parlaments zuständig. Er/sie hat im wesentlichen die Funktion einer Clearingstelle. Die Aufgabe der Organisation, Moderation, Begleitung dieses Prozesses wird jeweils öffentlich ausgeschrieben. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Kriterien müssen im Detail noch erarbeitet werden. Die TeilnehmerInnen an derartigen technologiepolitischen Veranstaltungen werden, wenn erforderlich, von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt. Nachgewiesene Spesen (Fahrt- und Übernachtungskosten) werden ersetzt und es besteht ein Anspruch auf ein Taggeld. Anhang: Gestaltungsanleitungen für SzenarienEin Szenario zum Einsatz einer neuen Technologie in der Arbeitswelt (z.B. Telearbeit, FlexCIM) sollte von einem oder mehreren konkreten Beispielen ausgehen und
Ein Szenario im Umweltbereich müßte:
Anforderungen an Szenarien zur "Informationsgesellschaft" wären:
Ein mögliches Szenario zum Thema öffentlicher Verkehr würde:
Alle Szenarien können mit Videoclips, Modellen, einem Prototypen usw. angereichert werden. AutorInnenKurt Bayer, Dr. Studien an der Universität Graz (Jus), John Hopkins Bologna Center (International Relations), University of Maryland, USA (Volkswirtschaft); seit 1971 am Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung, Forschungsschwerpunkte Industrieökonomie, Technologiepolitik, Umweltökonomie, Verteilungsfragen; Mitwirkung an zahlreichen Beiratsstudien, vielfältige Publikations- und Vortragstätigkeit. Elmar Bertsch, Dipl.Ing.Studium der Elektrotechnik an der TU Wien, Spezialgebiet Flexible Automation; Mitarbeit an Projekten zu Ökosteuern. Derzeit am Österreichischen Ökologie-Institut mit Schwerpunkten Klimabündnis und Treibhausgasbilanzierung tätig. Paul Kolm, Univ.-Doz. Dr.Leiter der Abteilung Automation und Arbeitsgestaltung in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Dozent am Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung der TU Wien. Forschung und Beratung zur Technikbewertung und partizipativen Systemgestaltung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Walter Peissl, Mag. Dr.Studium der Betriebswirtschaftslehre und Soziologie an der Universität Graz. Beschäftigung mit konsumentenpolitischen Fragen im BM f. Familie, Jugend und Konsumentenschutz und im Verein für Konsumenteninformation. Seit 1988 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Arbeitsbereiche: Neue Informations- und Kommunikations-technologien und methodische Fragen der Technikfolgen-Abschätzung. Helge Torgersen, Dr.Studium der Biologie in Salzburg. 1981-86 wiss. Mitarbeiter und Assistent am Institut für Molekularbiologie; 1987-1990 am Institut für Biochemie der medizinischen Fakultät der Universität Wien. Seit Juni 1990 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. Arbeitsbereiche: Gentechnologie und Medizintechnik. Ina Wagner, Univ.-Prof. Dr.Studium der Kernphysik in München und Wien. Seit 1987 Professorin an der Technischen Universität Wien im Fachbereich Informatik, Leiterin der Abteilung für CSCW (Computer-Supported Cooperative Work). 1990/91 Stiftungsprofessorin für Interdisziplinäre Studien an der TH Darmstadt. Themenschwerpunkte ihrer gegenwärtigen Forschungsarbeiten sind: Informationstechnik im Krankenhaus, computergestütztes Design, Telearbeit, feministische Theorien. |