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Die Frage einer verbindlichen Rechtsprechung bewegte die europaweit agierenden Herrscherdynastien seit der Renaissancezeit. Eines der beiden Höchstgerichte des Heiligen Römischen Reiches, der kaiserliche Reichshofrat, hatte seinen Sitz seit Ferdinand II. überwiegend in Wien und birgt einen - noch kaum aufgearbeiteten - Archivbestand. Der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der ÖAW kommt eine zentrale Rolle zu, diesen rechtshistorischen Schatz zu heben.
Der kaiserliche Reichshofrat (RHR) formierte sich im 16. Jahrhundert und war dann mehr als zweihundert Jahre hindurch neben dem Reichskammergericht (RKG) das zweite Höchstgericht des Heiligen Römischen Reiches. Seine faktische Wirksamkeit erstreckte sich über Territorien, die heute auf den Gebieten von sechzehn Staaten liegen, nämlich: Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz, Slowenien, Tschechien. Er stand damit in einer Reihe mit anderen Gerichtshöfen internationalen Zuschnitts, etwa mit der päpstlichen Sacra Rota Romana, mit dem französischen Parlement de Paris oder mit The King's Bench in England. Sein Sitz war die meiste Zeit über die Wiener Hofburg; der Großteil seiner Akten befindet sich im Haus-, Hof- und Staatsarchiv (HHStA) am Minoritenplatz in Wien. Ein Blick auf die Größenordnung: Es handelt sich um etwa 13.000 archivalische Einheiten ("Schachteln") mit - vorsichtig geschätzt - 70.000 "Fällen", die sich zu einer stattlichen Reihe von ca. 2500 Laufmetern summieren.
Die Bedeutung des RHR liegt vor allem bei jenen Fällen, die wir heute als verfassungsrechtliche ansprechen könnten. Dazu gehörten lehnrechtliche Angelegenheiten, Streitigkeiten zwischen Landständen und ihrem Landesherrn, Konflikte der Reichsstädte mit ihren Bürgern oder mit benachbarten Rittern, weiters Religionsstreitigkeiten und Untertanenprozesse aller Art, also etwa um Steuer- und Abgabenpflichten. Schon eine kurze Blütenlese aus den bisher ans Licht gekommenen Fällen ergibt einen bunten und prächtigen Strauß von Rechtssachen aller Art, strafrechtlichen wie zivilrechtlichen, streitigen wie nichtstreitigen. Zum Privatrecht gehören Fragen des Erbschafts-, Schulden-, Darlehens- und Konkurswesens; zum Verwaltungsrecht zählen Patent-, Hütten-, Militär-, Markt- und Zollsachen. Um die Auslegung von Privilegien, besonders von Druckprivilegien, wurde oft gestritten. Im Strafrecht geht es etwa um Totschlag, Raub, Betrug und diverse Sittlichkeitsdelikte, vor allem jedoch um Fehde und um Landfriedensbruch.
Ein plastisch-drastisches Beispiel ist die Geschichte von den abgeschlagenen Fingern, die einst einem Boten der Reichsstadt Schwäbisch-Gmünd gehörten. Als dieser einem rabiaten Fehdegegner der Stadt eine Botschaft überbringen wollte, schickte einer von dessen Gefolgsleuten den armen Kerl postwendend mit zwei per Axthieb dislozierten Fingern an seine Auftraggeber zurück, die ihrerseits eine "lebensechte" Zeichnung der Gliedmaßen als Beweis für die besondere Grausamkeit ihres adeligen Kontrahenten zu den Akten legten.
Leider ist dieser immense rechtshistorische Schatz noch so gut wie gar nicht gehoben. Einer der Gründe dafür liegt in der schier erdrückenden Masse des Materials, die auf jede Erschließungsambition eher abschreckend als ermutigend wirkt. Allen Schwierigkeiten zum Trotz hat die Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der ÖAW (KRGÖ) vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit dem HHStA damit begonnen, diesem Aktenbestand zu Leibe zu rücken. Ein erstes FWF-Projekt, das die "Formierungsphase unter Karl V. und Ferdinand I." untersuchte, ist soeben erfolgreich zu Ende gegangen. Das nächste FWF-Projekt "Die Appellationen an den Reichshofrat" befindet sich in der Anlaufphase und sucht Mitarbeiter (siehe Stellenausschreibung).
Das gemeinsame Erbe erschließen
Im Jahr 2007 wurde von der Union deutscher Akademien ein RHR-Erschließungsprojekt auf die Dauer von achtzehn (!) Jahren bewilligt. Es steht unter der Federführung der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und erfolgt unter Mitwirkung der KRGÖ und des HHStA. Ein weiteres europäische Großprojekt "Ages of Difference, Unity of Concept. The European Supreme Courts, a Common European Heritage" möchte das gemeinsame Erbe der europäischen Höchstgerichte erschließen und für die künftige europäische Rechtsentwicklung nutzbar machen. Ein Buch- und ein Filmprojekt ("The European Spectator") sowie mehrere Veranstaltungen befinden sich im fortgeschrittenen Planungsstadium. Dem RHR kommt in diesem Rahmen paradigmatische Bedeutung zu.
Die KRGÖ ist an allen diesen Projekten zum Teil federführend, zum Teil kontrollierend, zum Teil als Trägerorganisation, in jedem Falle wissenschaftlich beratend beteiligt. Es ist ihr also mit der Reichshofratsforschung ein Aufgabenbereich zugewachsen, der gleichberechtigt neben ihren sonstigen Tätigkeiten (Edition von Rechtsquellen, Veranstaltung von Tagungen, Erstellung von Gutachten und Erteilung von Auskünften) steht. All dieses zeigt: Rechtsgeschichte gehört zwar mit einem Standbein der Geschichte an; sie ist aber nicht ohne aktuellen Bezug zur Gegenwart und für die Zukunft.
Projekthomepage
Stellenausschreibung [PDF]
Kontakt:
em. o. Univ.-Prof. Dr. iur. DDr. h. c. Werner Ogris
Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs
Zentrum Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Strohgasse 45/II/4, 1030 Wien
T +43 1 51581-2446
werner.ogris@oeaw.ac.at
www.rechtsgeschichte.at
Juli 2008
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Menschenrechte und Schadenersatzrecht
Das Verhörsprotokoll des Inquisiten Johann Georg Grasel
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