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Internationale Beziehungen
und Forschungsservice

Postgasse 7-9, 1010 Wien
T +43 1 515 81 DW 3252, 3253,
3254, 3258
F +43 1 515 81 3259

Mag. Bernhard Plunger (Leitung)
T +43 1 515 81 DW 3253
bernhard.plunger@oeaw.ac.at

Mag. Dr. Bedanna Bapuly
T +43 1 515 81 DW 3258
bedanna.bapuly@oeaw.ac.at

Mag. Verena Paulovics
T +43 1 515 81 DW 3254
verena.paulovics@oeaw.ac.at


Disclaimer

EU-Angelegenheiten


Ablauf eines EU-Projekts:
Vertragsunterzeichnung


Im 7. Rahmenprogramm unterzeichnen üblicherweise der Koordinator und ein(e) Vertreter(in) der Europäischen Kommission den zentralen Teil des EU-Projektvertrags, das "Grant Agreement" ("Finanzhilfevereinbarung").

Der Koordinator unterschreibt mit jedem Konsortialpartner ein eigenes Unterschriftsblatt, das "Form A" ("Accession of Beneficiaries to the Grant Agreement"). Unterschriftsberechtigt ist dabei von jeder Organisation der "Legally Authorised Representative" (für die ÖAW Herr Vizepräsident Prof. Arnold Suppan).

Sobald der Abteilung "Internationale Beziehungen und Forschungsservice" eine mit allen Unterschriften versehene Kopie des Grant Agreements (inkl. Form A) vorliegt, werden die Projektdaten an das Rechnungswesen weitergeleitet. Im Anschluss daran wird ein ÖAW-internes Projektkonto "EUPxxxx" eingerichtet, im Falle eines Koordinator-Projekts zusätzlich ein daran gekoppeltes Konto "EUPxxxxC", wodurch die korrekte Weiterleitung und Dokumentation der EU-Partnermittel sichergestellt ist. Für Details der Abwicklung wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Verena Paulovics.

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass zeitgleich mit der Unterschrift des Grant Agreements auch das "Consortium Agreement" ("Konsortialvereinbarung") unterschrieben wird. Dieses regelt die Zusammenarbeit der Projektpartner untereinander. Allfällige Ausnahmen von dieser Regelung müssten bereits in der Ausschreibung enthalten sein.

Die Konsortialvereinbarung regelt wichtige Inhalte wie die interne Organisation des Konsortiums, die Aufteilung der Fördermittel, Regeln für Zugangsrechte, die Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse, die Beilegung interner Streitfälle und Haftungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den Partnern.

Siehe auch "Checklist for the Consortium Agreement" und "Guide to IPR" unter Cordis - "Guidance Documents":


IPR (Intellectual Property Rights) Helpdesk:


Bitte wenden Sie sich bei weiteren rechtlichen Fragen an die Stabsstelle "Recht und Compliance" der ÖAW.


Detaillierte Informationen finden Sie auf der FFG-Seite "Vertragsmanagement":