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Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der ÖAW

Die Aufgaben des Arbeitskreises umfassen:

  • Erarbeitung von Vorschlägen und Beratung in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung;

  • Erarbeitung von möglichen Zielvorgaben und Empfehlungen in Form eines Förderplans für jede Leistungsvereinbarungsperiode auf Basis von Personalstatistiken;

  • Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten;

  • jährliche Erstellung eines Bericht an das Präsidium sowie einer Genderbilanz.

Der Arbeitskreis ist über personalrelevante Maßnahmen zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Art und Umfang dieser Information und Einbeziehung ist in der Geschäftsordnung der ÖAW festgelegt (§ 84 Abs 2-4).