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06.10.2008

Medien und Recht

Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung



Auftakt einer dreiteiligen Veranstaltungsreihe der ÖAW zum Thema "Medien und Recht" am 16. Oktober 2008

Massenmedien stellen Öffentlichkeit her. Die Thematisierung gesellschaftlich relevanter Sachverhalte schafft in der modernen demokratischen Gesellschaft einerseits eine der Voraussetzungen zur Teilhabe aller an kollektiven Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen und leistet andererseits einen Beitrag zur Kontrolle der Mächtigen. Aus diesem Grund wird den Medien auch in rechtlicher Hinsicht eine besondere Stellung eingeräumt, eine "öffentliche Aufgabe" zugeschrieben. Sie agieren aber nicht bloß als Vermittler von Informationen, sondern sie prägen durch Auswahl und Interpretation ganz entscheidend das Bild, das wir uns von unserer gesellschaftlichen Umwelt machen.

Was ist aber, wenn die übermittelten Informationen fehlerhaft oder verzerrt sind? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das Medienpublikum und sein Recht auf - korrekte - Information? Die Brisanz dieser Fragestellung hängt damit zusammen, dass es einerseits um den Schutz vielfältiger Interessen der "Medienkonsumenten" und der von Fehlmeldungen Betroffenen geht. Andererseits spielen aber die für die westlichen Demokratien sehr wesentlichen Grundsätze der Medienfreiheit und der freien Meinungsäußerung eine maßgebende Rolle. Es prallen hier zwei gegenläufige Aufgaben der Rechtsordnung aufeinander: Der ausreichende Schutz der Informationsempfänger sowie der von Meldungen Betroffenen und auf der anderen Seite die Aufrechterhaltung der für das Funktionieren unserer Gesellschaftsordnung notwendigen Medienfreiheit. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, dass es auf beiden Seiten um Persönlichkeits- oder Grundrechte geht.

Auftaktveranstaltung "Medien und Recht"

Wieso es zu Fehlleistungen des Mediensystems kommen kann und welche Möglichkeiten es gibt, ihnen gegenzusteuern bzw. die Interessen der Informationsempfänger im Sinne des Funktionierens einer demokratischen Öffentlichkeit zu wahren, wird am 16. Oktober an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien, 17:30 Uhr, erörtert werden.

Nach einführenden Vorträgen aus rechts- und kommunikationswissenschaftlicher Sicht, gehalten von Josef Seethaler (Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung der ÖAW) und Helmut Koziol (Direktor des Instituts für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW), wird sich eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde mit dem Thema "Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung" befassen: Unter der Leitung von Angela Fritz diskutieren Alexandra Föderl-Schmid (Chefredakteurin "Der Standard"), Michael Holoubek (Wirtschaftsuniversität Wien), Benedikt Kommenda (Chef vom Dienst "Die Presse"), Gottfried Korn (Rechtsanwalt und Herausgeber der Zeitschrift "Medien und Recht") und Wolfgang Wagner (ORF, Sendungsverantwortlicher für die "Zeit im Bild 2").

Die Veranstaltung bildet den Auftakt einer vom Zentrum für Sozialwissenschaften der ÖAW organisierten, dreiteiligen Veranstaltungsreihe zu "Medien und Recht".


Termin:
Medien und Recht:
Öffentliche Aufgabe und Wahrhaftigkeitspflicht in der Berichterstattung
Donnerstag, 16. Oktober 2008, 17:30 Uhr
Hauptgebäude der ÖAW
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien

Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen


Kontakt:
Thomas Thiede
Institut für Europäisches Schadenersatzrecht
Zentrum Sozialwissenschaften
Österreichische Akademie der Wissenschaften
T +43 1 4277-29658
thomas.thiede@oeaw.ac.at
www.ssrc.oeaw.ac.at


Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien
T +43 1 51581-1218, 1219, 1229, 1235
F +43 1 51581-1227
public.relations@oeaw.ac.at