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Schadenersatz bei Menschenrechtsverletzungen

Vortrag von Anthony J. Sebok am 19. Juni 2008



Der "Alien Tort Claims Act" (28 USC § 1350, auch "Alien Tort Statute" genannt, ATCA) gibt seinem Wortlaut nach den US-amerikanischen Bundesbezirksgerichten originäre Zuständigkeit für Schadenersatzklagen eines Ausländers, die auf Völkerrechtsverletzungen gestützt werden. Ab ca. 1980 wurde diese ursprünglich primär für Piraterie gedachte Bestimmung in der amerikanischen Gerichtspraxis wiederentdeckt und seither zumindest teilweise erfolgreich zur Grundlage von Klagen gegen Unternehmen herangezogen, die angeblich Menschenrechtsverletzungen begangen und dadurch den ausländischen Klägern Schaden zugefügt hätten.

So haben etwa muslimische Einwohner Bosnien-Herzegowinas Radovan Karadzic wegen Kriegsverbrechen oder die Angehörigen von Ken Saro-Wiwa das Unternehmen Shell wegen Unterstützung des nigerianischen Regimes auf Schadenersatz geklagt. Bekannt wurde auch die Klage eines chinesischen Dissidenten gegen Yahoo!, deren Suchdienst der chinesischen Regierung die Grundlage für dessen Verhaftung bot.

Am 19. Juni 2008 hält der US-Schadenersatzrechtler Anthony J. Sebok an der Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht der ÖAW, Reichsratsstraße 17/2, 1010 Wien, 17:00 Uhr, einen Vortrag zum Thema "Taking Tort Law Seriously in the Alien Tort Statute". Veranstalter sind die Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht und das Europäische Zentrum für Schadenersatz und Versicherungsrecht.

Der Vortrag nimmt die jüngste Entscheidung eines Bundesberufungsgerichts in einer class action von Südafrikanern gegen diverse internationale Unternehmen wegen wirtschaftlicher Unterstützung von Apartheid zum Anlass, einige Grundprobleme der Haftung nach dem ATCA zu erörtern, insbesondere im Kontext mit der Frage der internationalen Zuständigkeit von amerikanischen Gerichten für derartige Klagen.

Anthony J. Sebok

Anthony J. Sebok ist Professor an der Benjamin N. Cardozo School of Law, New York. Zuvor unterrichtete und forschte er an der Brooklyn Law School. Er ist spezialisiert auf Deliktrecht und Rechtsphilosophie. Er hat zahlreiche Artikel zum Thema Entschädigungsansprüche aus Massenklagen verfasst, insbesondere aus Massenklagen gegen die Tabak-Industrie oder zu Reparationszahlungen an die Nachfahren von Sklaven. Er setzt sich auch intensiv mit den Unterschieden zwischen dem europäischen und den amerikanischen Haftungssystemen auseinander.


Weitere Informationen


Kontakt:
Thomas Thiede
Forschungsstelle für Europäisches Schadenersatzrecht
Zentrum Sozialwissenschaften
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Reichsratstraße 17/2, 1010 Wien
T +43 1 4277-29658
thomas.thiede@oeaw.ac.at
www.etl.oeaw.ac.at


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