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Internationale Beziehungen
und Forschungsservice

Postgasse 7-9, 1010 Wien
T +43 1 515 81 DW 3252, 3253,
3254, 3258
F +43 1 515 81 3259

Mag. Bernhard Plunger (Leitung)
T +43 1 515 81 DW 3253
bernhard.plunger@oeaw.ac.at

Mag. Dr. Bedanna Bapuly
T +43 1 515 81 DW 3258
bedanna.bapuly@oeaw.ac.at

Mag. Verena Paulovics
T +43 1 515 81 DW 3254
verena.paulovics@oeaw.ac.at


Disclaimer

EU-Angelegenheiten


Ablauf eines EU-Projekts:
Antragstellung, Budget, Anbahnungsfinanzierung FFG


Ein EU-Projekt kann eine Forschungseinrichtung der ÖAW als Partnerin oder Koordinatorin einreichen. Das Projektkonsortium besteht aus mehreren internationalen Partnerorganisationen, das von einem der Partner, dem Koordinator, geleitet und gegenüber der Europäischen Kommission vertreten wird. Der Ansprechpartner bei der Europäischen Kommission heißt "Project Officer".

Vertragspartnerin mit der Europäischen Kommission, bzw. Partnerin oder Koordinatorin im EU-Projekt, ist die ÖAW als solche (nicht die jeweilige Forschungseinrichtung). Für die ÖAW rechtsverbindlich zeichnungsberechtigt ist der Vizepräsident.
Im Vorfeld der Antragstellung von EU-Projekten sind die Aktuariate der Klassen zu informieren. Wir bitten auch um möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Abteilung "Internationale Beziehungen und Forschungsservice".

Gewisse Dokumente verlangen bereits in der Phase der Antragstellung eine rechtsverbindliche Unterschrift durch den Vizepräsidenten; dies sind unter anderem einseitige Absichtserklärungen (LoI, Letter of Intent), Vorverträge (MoU, Memorandum of Understanding), etc.

Die Angaben, die Sie im Folgenden finden, beziehen sich auf das 7. Rahmenprogramm (FP7). Für andere EU-Projekte (zB von EU-Agencies, COST,...) gelten mitunter individuelle Regelungen.

Arten von Projekten im 7. Forschungsrahmenprogramm:


EPSS
- "Electronic Proposal Submission Service" - Projektanträge werden über dieses System online eingereicht:


URF
- "Unique Registration Facility" - Die einmal erfolgte Anmeldung der ÖAW hinsichtlich ihrer rechtlichen und finanziellen Daten bei der Europäischen Kommission erspart die Eingabe dieser Daten bei jedem neuen Antrag im FP7.

Bitte geben Sie deshalb im URF-System die Daten der ÖAW nicht nochmals ein. Sie sind dort bereits erfasst!

Das "Central Validation Team" (CVT) speichert diese Daten zentral in einer Datenbank (PDM) ab. Damit ist die "Validation" erfolgt und es reicht die Eintragung des PIC ("Participant Identification Codes") in Ihren "Grant Agreement Preparation Forms" (GPFs) zur Identifizierung der ÖAW.

ÖAW-Daten und der PIC, die Sie für Ihre "Proposal Submission Forms" benötigen, finden Sie hier:


Empfehlenswert: Nützen Sie schon in der Antragsphase die Services der FFG! Individuelle Beratung während der Projektvorbereitung erhöht nachweislich die Erfolgsquote.


Kostenkalkulation / Budgeterstellung für den EU-Projektantrag:

Generell rechnet die ÖAW im 7. Rahmenprogramm ihre indirekten Kosten als "real indirect costs" ab. Es gilt für "Research and technological development activities" ein Fördersatz von 75 Prozent. Je nach Projektschiene ("funding scheme") können unterschiedliche Overhead- und Förderquoten Anwendung finden.

Quelle: FP7 Grant Agreement-Annex II - Generell Conditions p.19

(*) Research and technological development includes scientific coordination.
(**) For beneficiaries that are non-profit public bodies, secondary and higher education establishments, research organisations and SMEs
(***) The reimbursement of indirect eligible costs, in the case of coordination and support actions, may reach a maximum 7% of the direct eligible costs, excluding the direct eligible costs for subcontracting and the costs of resources made available by third parties which are not used on the premises of the beneficiary.
(****) Including research for the benefit of specific groups (in particular SMEs)


Die Abteilung "Internationale Beziehungen und Forschungsservice" berät Sie gern bei der Kostenkalkulation und der Erstellung des Budgets für Ihren Projekt-Antrag:


Anbahnungsfinanzierung FFG
:
Kosten, die im Zuge der Antragstellung entstehen (Zusammenstellung des Konsortiums, Schreiben des FP7-Antrags, Vertragsverhandlung), können durch die Beantragung einer Anbahnungsfinanzierung Wissenschaft bei der FFG finanziell unterstützt werden. Alles Wissenswerte finden Sie dazu in übersichtlicher Form unter:


Bitte beachten Sie die Seite Dokumente (aktueller Leitfaden, Abrechnungsvorlage,...). Unterstützung von der Antragstellung bis zur Abrechnung bietet die Abteilung "Internationale Beziehungen und Forschungsservice". Die Dokumente zur Anbahnungsfinanzierung müssen rechtsverbindlich durch den Vizepräsidenten Prof. Suppan unterzeichnet werden.