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Termin:
20.03.2012 16:30


Ort:
Österreichische Akademie der Wissenschaften
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien


Kontakt:
Dr. iur. Thomas Thiede, LLB, LLM
Institut für Europäisches Schadenersatzrecht (ESR)


Zentrum Sozialwissenschaften


Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Reichsratsstraße 17
1010 Wien

T +43 1 4277-29658
thomas.thiede@oeaw.ac.at
www.etl.oeaw.ac.at/


Diskussion

Redaktionsgeheimnis

6. Symposium der Reihe „Medienpolitik und Recht“

In jüngster Zeit haben mehrere Ereignisse die Frage des Redaktionsgeheimnisses auf die Tagesordnung nicht nur der Gerichte, sondern auch der Öffentlichkeit gesetzt. Das ist gut so. Denn trotz einer richtungweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gibt es eine Reihe nicht genügend geklärter Problembereiche. Diese beginnen bei der grundsätzlichen Frage, worauf sich der Schutz des Redaktionsgeheimnisses überhaupt bezieht und wann ein Geschehen „öffentlich wahrnehmbar“ ist. Dazu kommen das – in einer Informationsgesellschaft und angesichts digitaler Kommunikationswege neu zu definierende – Verhältnis zum Amtsgeheimnis und die gerade damit verbundene Möglichkeit, die Geltung des Redaktionsgeheimnisses zu umgehen, indem Journalisten als Beschuldigte vernommen werden. Wie so oft im Medienbereich, geht es um die heikle Balance zwischen dem demokratischen Grundrecht der Presse- und Informationsfreiheit, dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und den Ermittlungsinteressen des Staates, Straftaten aufzuklären – diese Balance zu finden und in einer zunehmend vernetzten Welt auf supranationaler Ebene, also zumindest auf der Ebene der Europäischen Union zu regeln, ist dringend geboten.

Das sechste Symposium in der Reihe „Medienpolitik und Recht“ möchte dazu beitragen, das Problembewusstsein zu schärfen und Lösungsansätze zu diskutieren. Unter dem Vorsitz der Präsidentin des OGH iR Hon.-Prof. Dr. I. Griss werden Univ.-Prof. Dr. H. Hinterhofer (Institut für Straf- und Strafverfahrensrecht, Universität Salzburg), Dr. J. Seethaler (Kommission für vergleichende Medien- und Kommunikationsforschung, Österreichische Akademie der Wissenschaften, Wien) und Univ.-Prof. Dr. K. Stöger, Mjur (Institut für Öffentliches Recht, Universität Graz) vortragen.

Der Eintritt ist frei.

Programm

Pressetext vom 16.03.2012