Die Habsburger
Interview mit Helmut Rumpler
Als es nach dem Zweiten Weltkrieg um die politische Neuordnung Europas ging, erwachte das wissenschaftliche Interesse an der Habsburger Monarchie als föderalem Vielvölkerstaat. Helmut Rumpler von der ÖAW-Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie plädiert für eine vorurteilsfreie Analyse der damaligen Machtverhältnisse. Im Interview erzählt er Waltraud Niel vom letztlich gescheiterten Bestreben, den Großraum der Monarchie als multinationalen Staatenbund zu gestalten.
Warum erwachte gegen Ende der 1950er Jahre, mitten im Ost-West-Konflikt, das wissenschaftliche Interesse an der Habsburgermonarchie?
Rumpler: Im Zusammenhang mit der Neuordnung Europas nach dem 2. Weltkrieg wurde zunächst von der Rockefeller Foundation in der USA die Frage aufgeworfen, inwieweit die Habsburgermonarchie als föderaler Vielvölkerstaat ein Modell für die Entwicklung Europas sein könnte. Das war 1959 der Anstoß zur Gründung der Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie an der ÖAW. Die Zeit schien reif, mit Vorurteilen aufzuräumen und stattdessen die empirischen Daten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft der Zeit zwischen 1848 und 1918 zu analysieren. Auch zahlreiche Wissenschaftler(innen) der Nachfolgestaaten der Monarchie haben sich daran beteiligt. Die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten stehen heute als umfassende Enzyklopädien ("Die Habsburgermonarchie 1848-1918" in neun (Doppel-)Bänden) der internationalen Forschung zur Verfügung. Darüber hinaus wurden Ministerratsprotokolle editiert, eine umfassende Geschichte zur österreichisch-ungarischen Monarchie verfasst und die Rolle des Bürgertums in zahlreichen Publikationen beleuchtet.
Welche Vorurteile verstellten den Blick auf die Habsburgermonarchie?
Rumpler: Die Habsburgermonarchie war ein äußerst komplexes System: ein Großraum mit starken kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Gefällen, mit vielen konkurrierenden Nationalitäten, die mehr und mehr - zuerst Autonomie - dann Souveränität beanspruchten. Die Versuchung, in publizistischen Kontroversen zu vereinfachen oder Extrempositionen zu betonen, war groß. Manche dieser Streitpositionen hielten sich unreflektiert bis weit ins 20. Jahrhundert. Die als Rechtfertigung der Zerschlagung der Monarchie 1918 stammende These vom "Völkerkerker" ist allerdings heute kaum mehr zu vertreten. Zwei Beispiele: "Der reaktionäre Staat förderte angeblich nur Großbürgertum und Adel." Oder: "Der Staat verriet die deutsch sprechenden Österreicher gegenüber den anderen Nationalitäten der Monarchie." Durch die empirische Forschung konnten solche Vorwürfe relativiert werden. Die Analyse zeigt, dass in der Monarchie Entscheidungen auf dem Verhandlungsweg angestrebt, aber auch der politische Wille zum Kompromiss erwartet wurden. Der Staat war dezidiert nicht Partei. Maßgebliche Kräfte in Politik und Verwaltung waren um Ausgleich bemüht: um sozialen Ausgleich, ebenso wie um Ausgleich zwischen den konkurrierenden Nationalitäten. Viktor Adler, der Begründer der Sozialdemokratischen Partei, lobte die Sozialgesetzgebung um die Jahrhundertwende als eine der fortschrittlichsten Europas. Auch mehrere Wirtschaftskrisen, die Europa zwischen 1817 und 1873 erschütterten, wurden in der Habsburgermonarchie sozial verträglicher gelöst als in der übrigen Welt des aufstrebenden Kapitalismus.
Warum war es trotz aller Ausgleichsbemühungen so schwierig das Mitspracherecht des Volkes durch Parlament und Wahlrecht in der Habsburgermonarchie zu etablieren?
Rumpler: Weil es einen Gesamtstaat und ein Staatsvolk im politischen Sinn nicht gab. Die Habsburgermonarchie setzte sich aus Ländern und Nationalitäten mit je eigenen Mehrheitsverhältnissen zusammen, die sich von jenen des Gesamtstaates extrem unterschieden. Ein demokratisch strukturiertes Staatsparlament war daher immer auch mit regionalen und nationalen Sonder- und Minderheitenrechten konfrontiert. Ich möchte die Sprachgesetzgebung seit 1867 als Beispiel nennen: Der zufolge gab es in der Monarchie im Sinne des Prinzips der "Gleichberechtigung aller Volksstämme" keine Staatssprache. Das wurde im Staatsgrundgesetz von 1867 von einer deutschen Parlamentsmehrheit beschlossen. Deutsch war aber die Verwaltungssprache, zum Teil auch die dominierende Unterrichtssprache. Daran entzündete sich der Sprachenstreit. Im Königreich Ungarn stellte sich die Frage noch schärfer, weil die Politik auf der Stellung des Magyarischen als Staatssprache und der ungarischen Staatsnation bestand. In der Praxis funktionierte das Nebeneinander zwischen deutscher Staatsverwaltung und autonomer Landesverwaltung nur in jenen Regionen, wo sich nationale Siedlungsgebiete und politische Verwaltungseinheiten möglichst deckten, oder - wie in Mähren - die Bereitschaft zum Kompromiss der betroffenen Nationalitäten gegeben war.
Was können wir nun aus der Erforschung der Habsburgermonarchie für heute lernen?
Rumpler: Diese Frage stellen sich Historiker zunächst nicht, weil das ihre Forschungsperspektive vorweg definiert und verengt. Ihre Forschungsergebnisse aber können dazu beitragen, ein Urteil zu begründen, wenn man versucht, aktuelle Probleme zu lösen.
An welche Probleme denken Sie dabei?
Rumpler: Es geht im Grunde um die - uns auch heute in der EU vertrauten - Spannungen zwischen Föderalismus und Zentralismus. Wie viel Souveränität dürfen die Länder beanspruchen, wenn sie die Vorteile eines gemeinsamen Marktes mit freier Mobilität nützen wollen? Auf wie viel Souveränität müssen sie umgekehrt verzichten, damit der gemeinsame Markt im Interesse aller Mitglieder der Europäischen Union international konkurrenzfähig und krisenfest bleibt. Es geht um nationale Einzel- und Minderheitenrechte ebenso wie um die Stärkung der Zentralmacht.
In der Habsburgermonarchie wurden viele gesetzliche Rahmenbedingungen für unterschiedlichste Lebensbereiche geschaffen. Was blieb davon bis heute?
Rumpler: Unser heutiges Rechtssystem fußt auf dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, das in seinen Grundzügen bereits seit 1811 gilt und in dem der Schutz des Privatbesitzes festgeschrieben wurde. Die Grundlage für die Rechtssicherheit von Grundbesitz wurde zwischen 1817 und 1840 durch die Erstellung eines einheitlichen Grundbuches (Franziszeischer Kataster) gelegt. Unsere Verfassung gibt es seit 1867. Und nicht zu vergessen: Die enorme kulturelle Entwicklung wäre ohne die Mobilität innerhalb des Vielvölkerreiches nicht möglich gewesen. Die Bemühungen um einen multinationalen Staatenbund sind allerdings gescheitert - nicht allein an den Nationalitätenkonflikten. Letztendlich fehlte die Kraft, sich als föderaler Vielvölkerstaat, belastet und gehemmt von den Schwierigkeiten interner Entscheidungsprozesse, innerhalb der sich verschärfenden Mächtegegensätze Europas zu behaupten.

Zur Person:
Helmut Rumpler, geboren 1935, studierte Geschichte und Germanistik an der Universität Wien. Seit 1961 ist er mit der Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie verbunden, seit 1996 leitet er sie als Obmann. Von 1975 bis 2003 war Rumpler ordentlicher Professor für Neuere und Österreichische Geschichte an der Universität Klagenfurt. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Geschichte der Habsburgermonarchie und Österreichs im 19. und 20. Jahrhundert, die Geschichte des Alpen- Adriaraumes und Kärntens. Aktuell erarbeitet Helmut Rumpler zusammen mit einem interdisziplinären Team der Universitäten Klagenfurt und Innsbruck Strategien für die Erforschung des umfassenden Grundbuches der Habsburgermonarchie, des Franziszeischen Katasters von 1817.
Kontakt:
em. Univ.-Prof. Dr. Helmut Rumpler
Kommission für die Geschichte der Habsburgermonarchie
Zentrum Neuzeit- und Zeitgeschichtsforschung
Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW)
Strohgasse 45/2. Stock/4, 1030 Wien
T +43 1 51581-7300
helmut.rumpler@oeaw.ac.at
www.oeaw.ac.at/habskomm
November 2011

