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Ist das Recht auf Privatsphäre ein Grundrecht mit Ablaufdatum?

Konferenz des Instituts für Technikfolgenabschätzung der ÖAW ...



Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien bedingen eine umfassende und vor allem oft unmerkliche Bedrohung der Privatsphäre. Der Missbrauch persönlicher Daten, flächendeckende Überwachung und kommerzielle Interessen sind steigende Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre. Andererseits stellen Millionen von Menschen weltweit ihr Familienalbum via persönlicher Homepage aller Welt zur Schau, viele verwenden Webcams und gewähren tiefe Einblicke in ihr Privatleben. Tausende versuchen zu Talk-Shows oder Reality-TV-Produktionen eingeladen zu werden, wo sie oft intimste Dinge von sich preisgeben. Diese ambivalenten gesellschaftlichen Entwicklungen - zusammen mit dem technischen Fortschritt - führen zur Kernfrage einer vom Institut für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) organisierten und am 11. November 2002 stattfindenden Konferenz: "Ist das Recht auf Privatsphäre ein Grundrecht mit Ablaufdatum?"

Die weite Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien prägt heute den Alltag und nimmt massiv Einfluss auf das Zusammenleben. Digitalisierung, Miniaturisierung und Vernetzung sind nur einige Schlagworte dafür. Die Internetnutzung, e-commerce, Mobilkommunikation, Chipcard-Anwendungen, biometrische Verfahren, sogenannte Smart Homes und Ubiquitous Computing generieren eine Unmenge von Daten und sind zur Selbstverständlichkeit geworden. Je mehr Aktivitäten des täglichen Lebens mit elektronischen Mitteln unterstützt werden, umso mehr Datenspuren hinterlassen die NutzerInnen. Die so entstehenden virtuellen Bilder realer Personen entwickeln ein Eigenleben.

In Zeiten des permanenten und raschen Wandels stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen moderner Informationsgesellschaften und deren Wertebasis noch entsprechen können. Das Verhalten im Zusammenleben wird durch die Grundrechte und den auf sie aufbauenden rechtlichen Rahmen geregelt. Diese Normen unterliegen jedoch einem Veränderungsprozess, der durch geänderte gesellschaftliche Bedürfnisse ausgelöst wird.


Konferenz des Instituts für Technikfolgenabschätzung der ÖAW
Privacy - A fundamental right with expiry date?

Zeit:11. November 2002, Beginn: 9.00 Uhr

Ort: ÖAW-Hauptgebäude, Clubraum, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien

Weitere Informationen & Programm
Institut für Technikfolgenabschätzung der ÖAW

Kontakt:
Dr. Walter Peissl
Institut für Technikfolgenabschätzung der ÖAW
Tel.: (+43 1) 51581/6584, Fax: (+43 1) 7109883
E-Mail: wpeissl@oeaw.ac.at