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Senat der ÖAW
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Zur Unterstützung in Grundsatzfragen steht der Akademie ein Senat zur Seite. Die Konstituierung dieses Beratungsgremiums fand am 16. Dezember 2005 statt. Zu den Aufgaben des Senats zählt es, das öffentliche Wirken der Akademie zu fördern, Empfehlungen zur Stellung der Akademie in der nationalen und internationalen Forschung abzugeben sowie wissenschaftliche Fragen von öffentlichem Interesse an die Akademie heranzutragen, die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages wesentlich sind.
Fotos: Konstituierung des ÖAW-Senats
Mitglieder des Senats der ÖAW:
Mag. Barbara PRAMMER
Präsidentin des Nationalrates
Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER
Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz
SC a. D. Univ.-Prof. Dr. Gerhart HOLZINGER
Präsident des Verfassungsgerichtshofes
Dr. Johanna RACHINGER
Generaldirektorin der Österreichischen Nationalbibliothek
Dipl.-Ing. Dr. Knut CONSEMÜLLER
Vorsitzender des Rats für Forschung und Technologieentwicklung
Prof. Dr. Peter GRUSS
Präsident der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften
Prof. Dr.med. Susanne SUTER
Präsidentin des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates
Aus dem Kreis der Mäzene:
Dkfm. Dr. Hannes ANDROSCH
AIC Androsch International Management Consulting GmbH
Dr. Walter ROTHENSTEINER
Generaldirektor der Raiffeisen Zentralbank AG
Aus der Satzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (§ 12):
Zur Unterstützung in Grundsatzfragen steht der Akademie ein Senat zur Seite; diesem gehören an:
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der Präsident des Nationalrates als Vorsitzender,
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der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz,
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der Präsident des Verfassungsgerichtshofes,
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der Generaldirektor der Österreichischen Nationalbibliothek,
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der Vorsitzende des Rates für Forschung und Technologieentwicklung,
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der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft,
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der Präsident des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates,
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zwei aus dem Kreis der Mäzene der Akademie zu berufende Mitglieder.
Die Mäzene treten über Einladung des Präsidenten der Akademie zusammen und wählen die zwei Senatoren aus ihrer Mitte. Die Funktionsperiode der aus dem Kreis der Mäzene berufenen Mitglieder dauert drei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Dem Senat der Akademie kommen folgende Aufgaben zu: Der Senat
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fördert das öffentliche Wirken der Akademie,
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gibt Empfehlungen zur Stellung der Akademie in der nationalen und internationalen Forschung ab,
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trägt wissenschaftliche Fragen von öffentlichem Interesse an die Akademie heran,
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berät die Akademie in sonstigen Angelegenheiten, die für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages wesentlich sind,
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nimmt den Bericht des Präsidenten der Akademie über das vergangene Arbeitsjahr entgegen,
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empfiehlt der Gesamtsitzung die Höhe der Amtsbezüge der Mitglieder des Präsidiums.
Empfehlungen des Senates werden mit absoluter Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens fünf Senatoren beschlossen. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Empfehlungen werden der Gesamtsitzung vom Vorsitzenden des Senates zur Kenntnis gebracht.
Ehrenmitglieder, wirkliche oder korrespondierende Mitglieder sowie Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Akademie stehen, sind von der Mitgliedschaft im Senat ausgeschlossen. In diesen Fällen der Unvereinbarkeit, bei Ablehnung einer Mandatsübernahme und bei Interessenskonflikten hat die Gesamtsitzung auf Anregung des Senates über eine Neubesetzung der Position zu befinden.
Die Senatoren nehmen ihr Amt persönlich wahr; eine Vertretung ist unzulässig. Der Senat tritt mindestens einmal jährlich zusammen; er kann seine Beschlüsse auch im Umlaufwege fassen.
Näheres bestimmt die Geschäftsordnung.
Kontakt:
Dr. Claudia Heilmann-Sennhenn
Präsidialsekretariat der ÖAW
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
1010 Wien
T +43 1 51581-1201
F +43 1 51581-1209
E-Mail:
Claudia.Heilmann-Sennhenn@oeaw.ac.at
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