Umstellung der Authentifizierungssysteme
Das ARZ führt derzeit eine Umstellung seiner Authentifizierungssysteme durch. Für die Benutzer(innen) der ARZ-Services ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
1) Nur eine Zugangskennung pro Benutzer(in)
Derzeit wird zwischen einem "Windows-Kennwort" (für die Anmeldung am PC, am Outlook Web Access und am Terminalserver) und einem "ÖAW-Passwort" (für die WLAN- und VPN-Zugänge sowie für das Unix-Mailing) unterschieden. Künftig wird hingegen nur eine Zugangskennung pro Benutzer(in) für alle genannten Dienste benötigt.
- Wenn Sie bereits einen Account in der ÖAW-Domäne ("Windows-Kennwort") besitzen, können Sie mit diesen Zugangsdaten künftig auch die WLAN- und VPN-Zugänge der ÖAW verwenden.
- Wenn Sie einen Account in der ÖAW-Domäne ("Windows-Kennwort") und zusätzlich ein "ÖAW-Passwort" für WLAN, VPN oder IMAP/POP besitzen, gelten nach der Umstellung Ihre Windows-Zugangsdaten für alle diese Services. Das ÖAW-Passwort wird nach einer Übergangsfrist deaktiviert.
- Wenn Sie noch keinen Account in der ÖAW-Domäne besitzen, wird ein solcher für Sie angelegt, mit dem Sie alle genannten Dienste nutzen können. Hierbei müssen in Einzelfällen aus technischen Gründen bestehende Benutzernamen geändert werden; die davon betroffenen Mitarbeiter(innen) erhalten noch eine separate Verständigung.
Lokale Berechtigungssysteme von Instituten (z.B. Datenbankzugänge für Projekt-Arbeitsgruppen, Webspace-Zugänge, Mailsysteme der GmbHs, ...) sind von dieser Umstellung nicht betroffen.
2) WLAN- und VPN-Zugänge inklusive
- Alle Benutzer(innen), deren E-Mail-Adresse auf "@oeaw.ac.at" endet, sind künftig automatisch berechtigt, auch die VPN-Zugänge des ARZ und die WLAN-Funknetze "fzg" (Forschungszentrum Graz), "oeaw-guest" (Wien) und "eduroam" zu verwenden.
- Für Mitarbeiter(innen) mit einer "@assoc.oeaw.ac.at"-Mailadresse können die notwendigen Berechtigungen vom ARZ eingerichtet werden, wenn der Leiter bzw. die Leiterin dies befürwortet.
Bereits existierende VPN- und WLAN-Nutzungsberechtigungen bleiben bestehen.
3) Neue Kennwort-Richtlinien
Ihr Kennwort kann und muss künftig von Ihnen selbst regelmäßig geändert werden (siehe Kennwort-Richtlinien).
Die Authentifizierungs-Umstellung erfolgt instituts- bzw. abteilungsweise; jede ÖAW-Einheit wird davon gesondert verständigt.