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Forschungsgebiete Die Kommission widmet sich den folgenden zwei Hauptarbeitsgebieten:Recht der griechischen Polis und Epigraphik Sepulkralmulten im griechisch-römischen Kleinasien Rechtsleben des griechisch-römischen Ägypten und Papyrologie Recht der griechischen Polis und Epigraphik
Inschriften auf Stein, Bronze und Ton stellen für die Rechtsgeschichte des antiken
griechischen Raumes neben den literarischen Texten die wichtigste
Quellengattung dar. Die dokumentarische Überlieferung steht seit einigen
Jahrzehnten wieder vermehrt im Mittelpunkt der Forschung. Epigraphische
Zeugnisse unterrichten gleichermaßen über Privatrecht wie öffentliches Recht,
über prozessuale und materielle Vorschriften, die Verfassung und Verwaltung
antiker Städte sowie das zwischenstaatliche Recht. Auch das Funktionieren von
Vereinigungen und Kollegien bliebe ohne diese direkten Zeugnisse im Dunkeln.
Die Arbeit in der Kommission für Antike Rechtsgeschichte konzentriert sich auf
die prozessrechtlichen Inschriften der griechischen Poleis, deren Neuedition
und Kommentierung als Sach-Corpus auf Anregung von Hans Julius Wolff unter dem
Obmann Walter Selb begonnen wurde. Durch das Verständnis des Ablaufs
verschiedener öffentlicher und privater Gerichtsverfahren und der
Administration des Justizwesens innerhalb der antiken Polis sind oftmals auch
wertvolle Erkenntnisse zu deren politischen und sozialen Verhältnissen möglich.
Dabei versteht sich die Antike Rechtsgeschichte nicht als isoliertes Fach
sondern als Teil der Altertumswissenschaften. Die enge Verbindung zwischen der
juristischen und historischen Forschung ist gerade in der Kommission für Antike
Rechtsgeschichte sowohl personell als auch in den verschiedenen
Forschungsvorhaben verwirklicht. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Erforschung des griechischen Rechts – abgesehen von der Papyrologie – immer mehr von einem zunächst beinahe ausschließlich auf Athen konzentrierten und mit den literarischen Quellen arbeitenden Wissenschaftszweig zu einem der Kernforschungsbereiche der griechischen Epigraphik entwickelt. Die Fülle von Texten, die aus den griechischen Städten bereits publiziert sind, wird kontinuierlich durch Neufunde erweitert. Den Mitgliedern und Mitarbeitern der Kommission für Antike Rechtsgeschichte wird dabei oft die Möglichkeit geboten, noch unpubliziertes Material sichten zu können und an der Erstedition mitzuwirken. Neben der Einzelinterpretation der Texte stehen vermehrt auch Fragen nach den grundlegenden Prinzipien des griechischen Rechts und die stets aktuelle Debatte um dessen Einheit oder Vielfalt im Mittelpunkt. Die Serie der Kommentare zu den epigraphischen Zeugnissen für das Prozessrecht der griechischen Polis wurde 1978 und 1981 mit zwei Einzelstudien zu Texten aus Samos eröffnet, 1994 wurde der erste Sammelband „Arkadien“ (Thür/Taeuber) publiziert. Derzeit werden die Inschriften der Argolis für den Druck vorbereitet (Thür/Harter-Uibopuu), daneben laufen Arbeiten an dem Großprojekt Athen (Thür/Harter-Uibopuu). Seit 09/2010 wird an der Kommission ein Forschungsprojekt des FWF „Sepulkralmulten im griechisch-römischen Kleinasien“ unter der Leitung von Kaja Harter-Uibopuu durchgeführt, das sich einer ausführlichen rechtshistorischen Analyse der kaiserzeitlichen Grabinschriften Westkleinasiens widmet. Sepulkralmulten im griechisch-römischen Kleinasien http://www.fwf.ac.at/de/abstracts/abstract.asp?L=D&PROJ=P22621
„Der Sarkophag und das umliegende Areal sind im Besitz der Aurelia Tate, auch
Epithymia genannt; in diesem Sarkophag wurden Aurelius Aquilinos, Sohn des
Polychronios und Enkel des Kladaios bestattet, der ihr Ehemann war. Und es
sollen bestattet werden Aurelia Tate, auch Epithymia genannt, und Aurelius
Aquilinos, Sohn des Aquilinos, ihr Sohn und Aurelia Apphia, Tochter des
Apollonios, ihre Tochter. Kein anderer soll das Recht haben, jemand anderen im
Sarkophag zu bestatten oder aus diesem zu entfernen; denn wer auch immer dies
wagt, soll der Asebie verfallen und verflucht und ein Grabschänder sein, und er
soll 3000 Denare zahlen, die der Aphrodite heilig sind, wovon ein Drittel dem
Ankläger gehört. Eine Kopie der Inschrift wurde im Archiv deponiert im Jahr des
Hypsikles, Sohn des Adrastos Hierax, im Monat Panemos.“Nicht nur Aurelia Tate war daran gelegen, ihr erworbenes Grabmal für sich und ihre Familie zu schützen. Klauseln wie diese begegnen auf einer Vielzahl von Grabinschriften aus dem hellenistischen und vor allem kaiserzeitlichen Kleinasien und sollen das Grab vor Raub, unbefugter Bestattung und weiteren Störungen schützen. Wie die Inschriften deutlich zeigen, graute den Grablegern nicht nur vor der Vorstellung eines Fremden im eigenen Grab. Auch der Ausschluss von nichtberechtigten Familienmitgliedern findet sich häufig. Ebenso wurden die Öffnung des Grabes, das unrechtmäßige Entfernen jedweder Dinge aus dem Grab oder die Veräußerung der Grabstätte selbst unter Strafe gestellt. Durch die Androhung von Prozessen wegen Grabschändung und Zahlung beträchtlicher Summen wurde versucht, inschriftlich ein möglichst abschreckendes Bild von den Konsequenzen jeglicher Störung der Totenruhe zu zeichnen. Die einzelnen Elemente, die diese – oftmals komplexen – Strafbestimmungen ausmachen, sind in den verschiedenen Landschaften und Städten Kleinasiens deutlich zu unterscheiden, können aber alle einem größeren System zugeordnet werden. Im laufenden Forschungsprojekt werden vor allem die Inschriften aus Mysien, der Troas, der Aeolis, Ionien und Karien untersucht, und damit das Gebiet der klassischen griechischen Poleis in Kleinasien erfasst. Zunächst werden die relevanten Strafinschriften städteweise analysiert, um festhalten zu können, welche Klauseln in den jeweiligen Poleis zur Anwendung kamen, welche lokalen Vorbilder also bei der Sicherung der Grabstätten überwogen. Neben der Analyse der lokalen Traditionen wird dann aber vor allem eine synoptische Betrachtung der Grabstrafen vorgenommen werden. Insgesamt wird ein detaillierter und zusammenfassender Überblick über die Umstände der Graberrichtung, die einzelnen Verbote und Strafen, die Höhe der Strafzahlungen und die Empfänger sowie nicht zuletzt die gerichtliche Strafverfolgung erarbeitet werden, der einen wichtigen Beitrag zur Erforschung des geltenden Rechts in der römischen Provinz Asia Minor leisten wird. Rechtsleben des griechisch-römischen Ägypten und Papyrologie <
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Während der Zeit der Zugehörigkeit Ägyptens zum
Kulturraum der klassischen Antike zwischen der Inbesitznahme des Landes durch
Alexander den Großen (332 v.Chr.) und der Eroberung durch die Araber 641 n.Chr.
wechselten sich auf dem Boden der alten pharonischen Hochkultur Ägyptens vier
verschiedene Kulturen und Staatsformen ab. Am Anfang stand das in der Nachfolge
Alexanders d. Gr. von der Dynastie der Ptolemäer begründete hellenistische
Königreich. Nach der Niederlage von dessen letzter Herrscherin, der berühmten
Königin Kleopatra VII, die als Verbündete des römischen Feldherrn Marcus
Antonius gegen Octavian (den späteren ersten römischen Kaiser Augustus)
im römischen Bürgerkrieg gekämpft hatte, wurde das Land im Jahre 30 v.Chr.
zur römischen Provinz und damit Teil des Imperium Romanum der Kaiserzeit. Mit der sich
allmählich etablierenden Teilung in ein westliches und ein östliches Reich seit
dem Ende des 4. Jh. bzw. nach dem endgültigen Zusammenbruch des weströmischen
Reiches am Ende des 5. Jh. wurde Ägypten Teil des östlichen bzw. byzantinischen
Kaiserreiches von Konstantinopel, bis schließlich im Jahre 641 die arabischen
Muslime die Herrschaft über das Land übernahmen. Neben den literarischen Quellen und den Inschriften sind die auf Papyrus überlieferten dokumentarischen Texte aus Ägypten von eminenter Bedeutung für die antike Rechtsgeschichte. Während des „Griechischen Jahrtausends am Nil“ war in Ägypten das Griechische Amts- und Verkehrssprache. Begünstigt durch das trockene Wüstenklima haben sich viele Zehntausende auf Papyrus (dem aus den Stengeln der Papyruspflanze hergestellten Beschreibstoff) geschriebene Urkunden und schriftliche Zeugnisse des Alltagslebens erhalten, die in den anderen Gegenden der Alten Welt, in welchen Papyrus als Beschreibstoff ebenfalls verbreitet war, bis auf wenige Ausnahmen, infolge der ungünstigen Klima- und Bodenverhältnisse zumeist verloren sind. Die auf Papyri und Ostraka (Tonscherben) überlieferten Zeugnisse reichen von Privat- und Geschäfts- briefen mit alltäglichen Mitteilungen oder einfachen Steuerquittungen sowie oft umfangreicher Verwaltungskorrespondenz bis hin zu Edikten und Erlassen von ptolemäischen Königen, römischen Kaisern und ihren Statthaltern sowie arabischen Gouverneuren und sind von großer Bedeutung für die Sozial-, Wirtschafts- und Verwaltungsgeschichte. Aber natürlich sind sie ebenso sehr Informationsquelle für die Rechtsgeschichte. In besonderem Maße gilt dies für die zahlreichen Zeugnisse für die diversen Vertragstypen (Kauf-, Miet-, Pacht-, Arbeitsverträge etc.), in denen sich die privaten Rechtsverhältnisse manifestieren. Anknüpfend an die überaus erfolgreiche papyrologische Arbeit in der Vergangenheit wird sich die Kommission auch in Zukunft der Edition und der Kommentierung solcher dokumentarischer Zeugnisse widmen. Aufgrund des Kooperationsvertrages zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB), welche eine der weltweit größten Papyrussammlungen beherbergt, bestehen hierfür außerordentlich günstige Voraussetzungen, da dadurch für die in der Papyrologie tätigen Mitarbeiter der Kommission der Zugang zu unpublizierten Beständen der Sammlung gesichert ist. Die Editionen werden sowohl in der von der Kommission herausgegebenen Reihe „Papyrologica Vindobonensia“ als auch in der von der ÖNB herausgegebenen Reihe „Corpus Papyrororum Raineri“ (CPR) publiziert. |


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